Drucksache - 0660/VII  

 
 
Betreff: Schutz der Privatsphäre
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDHauptausschuss
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
20.12.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Hauptausschuss Beschlussempfehlung
17.01.2013 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses im Ausschuss abgelehnt   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
21.02.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
21.03.2013 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Änderungsantrag PDF-Dokument
3. Beschlussempfehlung Hauptausschuss PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

 

Die BVV möge in geänderter Fassung beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung der Adressdaten im Amtsblatt für Kandidat*innen zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung oder das Abgeordnetenhaus freigestellt werden.
 

Dafür soll bereits bei der Meldung der Kandidatur von den Kandidat*innen angegeben werden, welche Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben sind und welche nicht. Eine Begründung für den Schutz der eigenen Anschrift ist hierbei nicht notwendig. Den Kandidat*innen soll die Wahl gelassen werden, ob die Anschrift ihres Hauptwohnsitzes oder die Anschrift der aufstellenden Organisation (Partei, Wählervereinigung) veröffentlicht wird. Wenn auf die private Anschrift verzichtet wird, ist an deren Stelle wenigstens die Postleitzahl und/oder der Ortsteil anzugeben. Die aufstellende Organisation wird verpflichtet, persönlich adressierte Post an die Kandidat*innen weiter zu leiten.

 

Ursprungsantrag

 

Die BVV möge beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung der Adressdaten im Amtsblatt für jede/jeden Kandidatin/Kandidaten für die Bezirksverordnetenversammlung oder das Abgeordnetenhaus freigestellt werden.

Dafür soll bereits bei der Meldung der Kandidatur von jeder oder jedem angegeben werden, welche Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben sind und welche nicht. Eine Begründung für den Schutz der eigenen Anschrift ist hierbei nicht notwendig.

Begründung:

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2013 den folgenden, in der Sitzung der BVV am 20.12.2012 eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen, diesen abzulehnen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sechs Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen, den Ursprungsantrag ebenfalls abzulehnen.

 
 

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Postanschrift:
12591 Berlin