Drucksache - 0660/VII
Die BVV möge in geänderter Fassung beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung der Adressdaten im Amtsblatt für Kandidat*innen zur Wahl der Bezirksverordnetenversammlung oder das Abgeordnetenhaus freigestellt werden. Dafür soll bereits bei der Meldung der Kandidatur von den Kandidat*innen angegeben werden, welche Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben sind und welche nicht. Eine Begründung für den Schutz der eigenen Anschrift ist hierbei nicht notwendig. Den Kandidat*innen soll die Wahl gelassen werden, ob die Anschrift ihres Hauptwohnsitzes oder die Anschrift der aufstellenden Organisation (Partei, Wählervereinigung) veröffentlicht wird. Wenn auf die private Anschrift verzichtet wird, ist an deren Stelle wenigstens die Postleitzahl und/oder der Ortsteil anzugeben. Die aufstellende Organisation wird verpflichtet, persönlich adressierte Post an die Kandidat*innen weiter zu leiten.
Ursprungsantrag
Die BVV möge beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich über den Rat der Bürgermeister dafür einzusetzen, dass die Veröffentlichung der Adressdaten im Amtsblatt für jede/jeden Kandidatin/Kandidaten für die Bezirksverordnetenversammlung oder das Abgeordnetenhaus freigestellt werden. Dafür soll bereits bei der Meldung der Kandidatur von jeder oder jedem angegeben werden, welche Daten zur Veröffentlichung im Amtsblatt freigegeben sind und welche nicht. Eine Begründung für den Schutz der eigenen Anschrift ist hierbei nicht notwendig. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.01.2013 den folgenden, in der Sitzung der BVV am 20.12.2012 eingereichten Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit fünf Ja-Stimmen und neun Nein-Stimmen, diesen abzulehnen.
Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit sechs Ja-Stimmen und acht Nein-Stimmen, den Ursprungsantrag ebenfalls abzulehnen. |
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