Drucksache - 0619/VII  

 
 
Betreff: Zur Befahrgenehmigung des Victor-Klemperer-Platzes für Veranstaltungsteilnehmer im Freizeitforum Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BürgerBürger
Verfasser:Durhak, Manfred 
Drucksache-Art:BürgeranfrageBürgeranfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.11.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Bürgeranfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

 

1.      Wieso eine Befahrgenehmigung für den Victor-Klemperer-Platz für die Fahrzeuge der Modellbahnbörse im Freizeitforum Marzahn am Sonntag, 29.10.2012, erteilt wurde? So wie es aussieht, ohne jegliche Auflagen und Beschränkungen, was die Sicherheit der Fußgänger auf dem Victor-Klemperer-Platz betrifft, obwohl Stadtrat Gräff, wenn ich es recht in Erinnerung habe, am 27.09.2012 in der BVV Befahrgenehmigungen für solche Veranstaltungen ausgeschlossen hatte. Schließlich kann für Anlieferungen, auch bei solchen Veranstaltungen, die nördliche Laderampe des Freizeitforums genutzt werden.

 

2.      Wird die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf für die gleiche Veranstaltung, die für Ende Dezember 2012 im Freizeitforum angekündigt ist, wieder solch eine pauschale Befahrgenehmigung für die Fahrzeuge der Aussteller erteilen?

 

3.      Wird die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf diese pauschale Befahrgenehmigung wieder, ohne jegliche Auflagen, was die Sicherheit der Fußgänger auf dem Viktor-Klemperer-Platz betrifft, erteilen?

 

4.      Wird wieder keinerlei Kontrolle ausgeübt, wer dann den Viktor-Klemperer-Platz befährt, mit welchem Tempo dann gefahren wird und ob Auflagen, falls diese erteilt werden, auch eingehalten werden? Wie dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf bekannt sein dürfte, ist das Ordnungsamt Sonntags nicht im Dienst und die Polizei immer total ausgelastet.

 

5.      Wer wird dann für die Einhaltung von Auflagen und deren Kontrolle, so welche erteilt werden sollten, die Verantwortung haben und ggf. zur Verantwortung gezogen, wenn gegen Auflagen verstoßen wird?

 

6.      Welche Konsequenzen wird es haben, wenn gegen ggf. erteilte Auflagen verstoßen wird?

 
 

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