Drucksache - 0463/VII
Das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft:
Frage: „1. Welche Gründe gab es für und gegen die Änderung der Öffnungszeiten der Bürgerämter in Marzahn-Hellersdorf aus Sicht des Bezirksamtes?“
Antwort zu Frage 1:
Die zwischen den Berliner Bezirken vereinbarte Öffnungszeit von Montag bis Freitag umfasst 31 Stunden, einschließlich Spätsprechstunden bis 18:00 Uhr. Trotz der dramatischen Personalsituation wird jetzt in den Bürgerämtern des Bezirkes dieser verabredete landesein- heitliche Standard realisiert. Die Bürgerämter des Bezirkes waren mit den Spätsprechstunden bis 19:00 Uhr nur noch die Ausnahme. Diese Ausnahme führte seit Jahresbeginn dazu, dass diese Zeit insbesondere und zunehmend durch Bürgerinnen und Bürger anderer Bezirke genutzt wurde.
Um von montags bis freitags die 31 Stunden Öffnungszeit weiter anzubieten, öffnen die Bürgerämter dienstags und donnerstags bereits 10:00 Uhr. Es ist somit keine Reduzierung an Öffnungszeit eingetreten.
Anders verhält es sich mit der Öffnungszeit am Sonnabend. Diese Öffnungszeit wurde zuletzt nur noch von 5 Bezirken, einschließlich Marzahn-Hellersdorf, an jedem Sonnabend angeboten.
Die durch den Sonnabenddienst verbrauchte Arbeitszeit war in der Woche entsprechend auszugleichen. Durch die dramatische Personalsituation in den Bürgerämtern des Bezirkes, führte das zur zeitweiligen Verstärkung der ohnehin vorliegenden permanenten Mehrbelastung der Beschäftigten in den Bürgerämtern. Dies hat nicht unwesentlich dazu beigetragen, dass im 1. Halbjahr 2012, insbesondere krankheitsbedingt, nur noch 60% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerämter verfügbar waren. Diese permanente Mehrbelastung lässt sich in folgende konkrete Zahlen fassen:
Ø je Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter sind pro Monat 710 Kundinnen und Kunden vorgesehen (5,4 Kunden pro Stunde Öffnungszeit) Ø realisiert wurden seit Jahresbeginn 1044 pro Monat, was einer
Frage: „2. Wie sahen mögliche Alternativen zu der gewählten Lösung für die Öffnungszeiten aus und warum wurden diese möglichen Alternativen nicht berücksichtigt?“
Antwort zu Frage 2:
Grundsätzlich bestand natürlich die Alternative keine Änderung der Öffnungszeiten vorzunehmen. Aus den oben beschriebenen Gründen war diese Alternative bereits aus den arbeitsrechtlichen Fürsorgegründen nicht in Betracht zu ziehen.
Alternativ zu den gewählten Änderungen der Öffnungszeiten der Bürgerämter bestand die Überlegung, die Anzahl der Standorte zu reduzieren. Leider mussten wir nach der Änderung der Öffnungszeiten trotzdem zeitweilig das Bürgeramt Mahlsdorf schließen, um zumindest den Betrieb an den anderen drei Standorten aufrecht zu erhalten. Denkbar wäre aber, zukünftig nur zwei Standorte oder gar nur einen Standort im Bezirk zu betreiben. Bei einer Reduktion der Standorte bestünde der Vorteil darin, dass durch die Synergieeffekte Personal für die Erledigung der Bürgeranliegen frei werden würde. Zum Beispiel benötigt man weniger Tresenkräfte oder die Urlaubs- bzw. Abwesenheitsvertretungen könnten anders geregelt werden. Bei einer Reduktion auf zwei Standorte könnten wir z. B. bei der unveränderten aktuellen Personalsituation (Anwesenheit 63 %) mind. 50 Stunden Öffnungszeiten pro Woche anstatt 31 Stunden anbieten. Allerdings würden sich die Wege für die Bürgerinnen und Bürger deutlich verlängern. Im Gegenzug zur weiteren Anreise könnten wir jedoch bei dieser Struktur eine Bearbeitung des Anliegens am selben Tag möglich machen.
St. Richter Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management |
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