Drucksache - 0459/VII  

 
 
Betreff: Zu Informationen über Grundwasserstände an Bauantragsteller
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Roloff, EberhardRoloff, Eberhard
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.08.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:
 

Wie werden Bauantragsteller im Bezirk auf bestehende Grundwasserstände hingewiesen, wird der Stand in der Antragsbestätigung vermerkt und erfolgt gegebenenfalls eine Kontrolle bei der Bauabnahme durch die abnehmende Behörde?



 

Begründung:

Verstärkt treten Schäden durch Grund- und Schichtenwasser an Wohngebäuden auf.

Beschwerden der Betroffenen werden von Senats- und Bezirksamtsstellen mit der Begründung abgewiesen, Bauherren sind dafür selbst verantwortlich, obwohl Wassergesetz und Grundwassersteuerungsverordnung dazu Regelungen enthalten.

 
 

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