Drucksache - 0459/VII
Ich frage das Bezirksamt: Wie werden Bauantragsteller im Bezirk auf bestehende Grundwasserstände hingewiesen, wird der Stand in der Antragsbestätigung vermerkt und erfolgt gegebenenfalls eine Kontrolle bei der Bauabnahme durch die abnehmende Behörde?
Begründung: Verstärkt treten Schäden durch Grund- und Schichtenwasser an Wohngebäuden auf. Beschwerden der Betroffenen werden von Senats- und Bezirksamtsstellen mit der Begründung abgewiesen, Bauherren sind dafür selbst verantwortlich, obwohl Wassergesetz und Grundwassersteuerungsverordnung dazu Regelungen enthalten. |
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