Drucksache - 0365/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aktivitäten zur Realisierung der TVO den Bau der im FNP und Stadtentwicklungsplan Verkehr ausgewiesenen Nahverkehrstangente als Schienenverbindung zur direkten Anbindung der östlichen Bezirke entlang der Trasse Springpfuhl, Biesdorf-Süd, Spindlersfeld, Grünau bis zum BER mit zu verfolgen. Insbesondere soll in den Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung auf die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses (Drs: 16/1042, 2.4.2009, siehe Anhang, Quelle: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/AusschussPr/sv/sv16-043-bp.pdf) hingewirkt werden.
Dazu soll das Bezirksamt, von Beginn an bei Senat und Deutscher Bahn auf eine wirksame bürgerfreundliche Lösung des Lärmschutzes hinwirken. Im Sinne der AnwohnerInnen muss der Lärmschutz zwischen den Lärmquellen (Gleisanlagen und Straße) und dem Wohngebiet umgesetzt werden. Dies ist am besten möglich, wenn die Planungen für die Schienenverbindung (ÖPNV) mit denen der TVO entsprechend aufeinander abgestimmt werden.
Ursprungsdrucksache Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Aktivitäten zur Realisierung der TVO den Bau der im FNP und Stadtentwicklungsplan Verkehr ausgewiesenen Nahverkehrstangente als Schienenverbindung zur direkten Anbindung der östlichen Bezirke entlang der Trasse Springpfuhl, Biesdorf-Süd, Spindlersfeld, Grünau bis zum BER mit zu verfolgen. Insbesondere soll in den Gesprächen mit der zuständigen Senatsverwaltung auf die Umsetzung des Abgeordnetenhausbeschlusses (Drs: 16/1042, 2.4.2009, siehe Anhang, Quelle: http://www.parlament-berlin.de:8080/starweb/adis/citat/VT/16/AusschussPr/sv/sv16-043-bp.pdf) hingewirkt werden.
Dazu soll das Bezirksamt von Beginn an bei Senat und Deutscher Bahn auf eine wirksame bürgerfreundliche Lösung des Lärmschutzes hinwirken. Die von den Bezirken Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg sowie Treptow-Köpenick geplante Trasse birgt die Gefahr, dass ohne eine abgestimmte Planung Lärmschutzanlagen zwischen Straße und vorhandenen Gleisanlagen gebaut werden.
Im Sinne der AnwohnerInnen muss der Lärmschutz jedoch zwischen den Lärmquellen (Gleisanlagen und Straße) und dem Wohngebiet umgesetzt werden. Dies ist am besten möglich, wenn die Planungen für die Schienenverbindung (ÖPNV) mit denen der TVO gemeinsam und gleichzeitig voran gebracht werden. Der Ausschuss für Siedlungsgebiete, Verkehr und Landschaftsplanung hat in seiner Sitzung am 17.10.2012 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit dreizehn Ja-Stimmen und einer Enthaltung, den Antrag in folgender geänderter Fassung zu beschließen.
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