Drucksache - 0356/VII  

 
 
Betreff: Zur Sicherheit auf den Marzahn-Hellersdorfer Spielplätzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.05.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Die. o. g. Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:

 

1.  Wenn an das Bezirksamt aufgrund einer akuten Gefährdung bezirklicher Spielplätze

herangetreten wurde, auf welchen Spielplätzen befinden sich welche Mängel?

 

zu 1.

Weder im Zusammenhang mit der Vorbereitung der Berichterstattung der Presse über die offensichtlich geplante DEKRA- Prüfung noch in deren Auswertung wurde an den Bezirk wegen Mängeln an Spielplätzen herangetreten.

 

 

2.  Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt aus den veröffentlichten Ergebnissen der Dekra-Untersuchung?

 

zu 2.

Bei dem Spielplatz, für den die DEKRA ein gewisses Maß an Verschmutzung und einen mittleren Spielwert attestierte, handelt es sich vermutlich um den Spielplatz Helene- Weigel- Platz, hinter der Schwimmhalle. Es wurden keine Sicherheitsmängel festgestellt. Die Spielplätze werden regelmäßig von Müll und Unrat gereinigt. Die Spielwerte der öffentlichen Kinderspielplätze im Bezirk sind in der Tat unterschiedlich. Das zurzeit zur Verfügung stehende Budget deckt den Mittelbedarf für die Erhaltung der Verkehrssicherheit ab, umfangreiche Rekonstruktionsmaßnahmen zur Erhöhung oder Veränderung von Spielwerten bzw. Inhalten sind nicht möglich.
 

 

3. Wie schätzt das Bezirksamt die Sicherheit auf den bezirklichen Spielplätzen ein?

 

zu 3.

Die Sicherheit ist auf allen öffentlichen Spielplätzen gewährleistet.

 

 

4. Setzt das Bezirksamt die europaweit geltende Norm (DIN EN 1176), nach der drei verschiedene Arten von Inspektionen auf Spielplätzen durchführt werden müssen, um?

 

zu 4.

Ja. Die wöchentlichen Kontrollen führen die MitarbeiterInnen des Fachbereiches Grünflächen und Friedhöfe selbst durch. Die Monatskontrollen und die Jahreshauptuntersuchungen sind an Spielplatzfachfirmen vergeben. Reparaturen, die sich aus den Kontrollen ergeben, werden sowohl von den Handwerkern des Fachbereiches selbst ausgeführt als auch von der jeweils beauftragten Firma.

 

 

5. Wie viel Kosten nimmt die Wartung der bezirklichen Spielplätze monatlich in Anspruch?

 

zu 5.

Der Bezirk hat rund 206.000 m² öffentliche Spielflächen.

Die Leistungen werden entsprechend der Vorgaben des Produktes 62740, Produktbereich 52, erbracht. Das monatliche Budget dafür beläuft sich auf rund 115.000 €, das sind rund 0,56 € je m² im Monat. Dieses Budget beinhaltet sämtliche Kosten, die im Bezirk für die Bereitstellung öffentlicher Spiel- und Bewegungsflächen anfallen.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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