Drucksache - 1258/V  

 
 
Betreff: Auswertung der erneuten Betroffenenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB und Begründung zur Festsetzung des Bebauungsplanverfahrens XXIII-3 vom 14.01.1999 mit den Deckblättern vom 22.08.2001, 18.07.2002 und 03.07.2003 für den Bereich zwischen der Bahnanlage, An der Schule, Alt-Mahlsdorf und Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf (BA-Vorlage Nr. 807/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR ÖkStadtAusschuss für Ökologische Stadtentwicklung, Soziale Stadt
Verfasser:Norbert LüdtkeLüdtke, Norbert
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
18.02.2004 
Öffentliche Sitzung der Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV überwiesen   
Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung Anhörung
03.03.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung vertagt   
07.04.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Ökologische Stadtentwicklung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.04.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
2. Version vom 12.02.2004 PDF-Dokument
3. Version vom 13.04.2004 PDF-Dokument

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die BVV nimmt die Auswertung der Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 3 zur Kenntnis.

 

Die BVV beschließt die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes XXIII-3 den Bereich zwischen der Bahnanlage, An der Schule, Alt-Mahlsdorf und Hönower Straße im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Mahlsdorf vom 14.01.1999 mit den Deckblättern vom 22.08.2001, vom 18.07.2002 und vom 03.07.2003 sowie der Begründung vom Oktober 2003.

 

Gemäß § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) i.V.m. § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) sind die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Rechtsverordnung zu seiner Festsetzung der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung bzw. Entscheidung vorzulegen.

 

 

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07

Der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 07.04.2004 o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit acht Ja-Stimmen, die Vorlage zu beschließen.

 

 
 

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