Drucksache - 0334/VII
Die Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob die durch den Bezirk veranschlagten Einnahmen für Maßnahmen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz in Höhe von jeweils 800.000 € für 2012 und 2013 nach Abschaffung des Gesetzes dem Bezirk durch den Senat zusätzlich zugewiesen werden?
2. Wenn diese Mittel nicht zugewiesen werden, wie wird das Bezirksamt mit dem dadurch entstehenden Defizit umgehen?
Die veranschlagten Einnahmen werden durch die Abschaffung des Gesetzes voraussichtlich nicht kommen. Nach mündlicher Aussage der Senatsfinanzverwaltung im Rat der Bürgermeister im März 2012 kann ein Basiskorrekturantrag gestellt werden.
Die Bescheide zu Maßnahmen nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz wurden vom Bezirksamt versandt.
Der Basiskorrekturantrag 2012 und dann 2013 wird durch das Bezirksamt vorbereitet. Insofern dieser bewilligt wird, besteht kein Haushaltsrisiko.
Komoß |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin