Drucksache - 0268/VII
Die o. g. Bürgeranfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Vom damaligen Eigentümer der Wohngebäude und der angrenzenden, inzwischen öffentlichen Straßengrünflächen wurde mit der Platane eine für diese Standorte grundsätzlich nicht geeignete Baumart gewählt. Die Kronen können einen Durchmesser von mehr als 20 m erreichen, die Wurzeln richten nicht unerhebliche Schäden im umgebenden Straßenland an. Wie bereits vor einigen Jahren in der Cottbuser Straße traten diese Beeinträchtigungen nunmehr auch in der Lily- Braun- Straße ein. Die Kronen erreichten mit ihren Ästen die Hauswände, die Verschattung der Wohnungen hatte das zumutbare Maß überschritten. Infolge dessen gab es Beschwerden der Mieter beim Vermieter.
Zu 2. Die unmittelbaren Anwohner sind nach Aussage des Vermieters sowohl in den Entscheidungsprozess eingebunden gewesen als auch in Form von Aushängen informiert worden. Das Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt -Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe- informierte über die Fällungen auf der Baumfällliste seines Internetauftritts.
Zu 3. Die Straßenquerschnitte der Maxie-Wander-Straße und der Lily-Braun-Straße sind unterschiedlich. Letzterer ist analog dem der Cottbuser Straße. Deshalb fiel hier die Entscheidung zur Fällung und für die Ersatzpflanzung von für den Standort langfristig geeigneteren Bäumen. Der starke Rückschnitt mit Eingriff in den Starkastbereich bei den Platanen in der Maxie- Wander- Straße erfordert die regelmäßige Entfernung des starken Neuaustriebes und ist in Anbetracht des hierfür nicht ausreichenden Budgets für die Pflege und Unterhaltung der Straßenbäume an weiteren Standorten nicht leistbar.
Zu 4.und 5. Die Kosten für die Fällungen trägt das Bezirksamt, die für die Neupflanzung von 12 bzw. 13 Feldahorn und die anschließende Fertigstellungs- und Entwicklungspflege trägt das Wohnungsunternehmen STADT und LAND. Ein entsprechender Vertrag dazu wurde zwischen den Partnern geschlossen. Die anschließende Unterhaltungspflege der Bäume wird -wie bisher- vom Fachbereich Grünflächen und Friedhöfe des Tiefbau- und Landschaftsplanungsamtes durchgeführt. Die Kosten für die Fällung beliefen sich auf ca. 5.000 € (Leistung durch eigene MitarbeiterInnen), die der Neupflanzung und der anschließenden Fertigstellungs- und Entwicklungspflege werden sich geschätzt zwischen 13.000 € und 15.000 € bewegen (Leistung einer von STADT UND LAND zu beauftragenden Firma).
Christian Gräff |
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