Drucksache - 0244/VII
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, die Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch und der jeweils gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV, letzte Fassung 2016) bei der Aufstellung von Bebauungsplänen anzuwenden und in der Abwägung darzustellen um menschen- und artenschutzgerechte Bebauungspläne zu erstellen.
Des Weiteren sollen innerhalb der Bebauungspläne Maßnahmen des Stadtentwicklungsplans Klima (StEP Klima) berücksichtigt werden, insbesondere Regenwassermanagement für den Schutz des Grundwassers und den Erhalt der Oberflächengewässer, sowie Maßnahmen zum Umgang mit Klimaveränderungen wie Starkregen und Trockenperioden.
Zielsetzung des Antrags ist die Einbettung der B-Pläne in ein ökologisches, nachhaltiges Stadtentwicklungskonzept.
Ursprungsdrucksache: Das Bezirksamt wird ersucht, auf der Grundlage der neuen Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch bei der Aufstellung von Bebauungsplänen folgende Kriterien zu prüfen und in der Abwägung mit darzustellen:
Der Ausschuss für Umwelt, Natur und Lokale Agenda 21 hat in seiner Sitzung am 20.09.2016 o. g. Drucksache beraten und empfiehlt der BVV einstimmig, mit 10 Ja-Stimmen, den Antrag in folgender geänderten Fassung zu beschließen.
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