Drucksache - 0198/VII  

 
 
Betreff: Zur Renaturierung des Rohrpfuhlgrabens in Mahlsdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:von Neumann, Nickel 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument

Wortprotokoll

Vorsteherin:

…Frage Drucksache 198 und einen inhaltlich gleichen Antrag zum Thema Renaturierung des Rohrpfuhlgrabens in Mahlsdorf – 199. Wir haben uns darauf verständigt, dass beide Drucksachen zur Priorität aufgerufen werden. Wir beginnen damit mit der Großen Anfrage zur Renaturierung des Rohrpfuhlgrabens in Mahlsdorf. Möchte die einreichende Fraktion die Begründung geben? Das ist nicht der Fall. Wer möchte vom Bezirksamt die Drucksache beantworten? Herr Gräff.

Herr Gräff:

Vielen Dank, Frau Vorsteherin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr von Neumann, ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Der Rohrpfuhlgraben ist ein fließendes Gewässer zweiter Ordnung unter der Verantwortung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz. Die Anfrage wurde zuständigkeitshalber an den Bereich Objektmanagement für investive Maßnahmen, Wartung, Betrieb, geplante Bau- und Unterhaltungsmaßnahmen und Havarien im Objektbereich Wasser, Gewässer zweiter Ordnung Süd-Ost, weitergeleitet. Per mail vom 21.02. teilte die zuständige Abteilung mit, dass es keine Planung zur Renaturierung gibt. Die Abteilung ist lediglich im Rahmen des B-Planverfahrens zum Umbau des Hultschiner Damms zur Stellungnahme aufgefordert.

Zu Ihrer Frage 2:
Laut Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz gibt es zurzeit keine Überlegungen zu diesem Thema.

Zum Teil 3:
Das erschließt sich dann aus Antwort 1.

Und zu 4.:
Keine.

Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie vielleicht nicht das formuliert haben, was Sie meinten. Ich kann das ja nur interpretieren. Ich versuche das jetzt mal zu interpretieren, dass insbesondere bei dem Bebauungsplanverfahren und bei den möglichen Bebauungen an der B 1 / B 5 Ecke Hönower Straße und den Vorhaben von REWE am S-Bahnhof Mahlsdorf, soweit es möglich ist, der Rohrpfuhlgraben nicht überbaut wird. Vielleicht ist ja das Ihre Intension gewesen? Meine Intension wäre es. Dort, wo es rein technisch möglich ist, ihn nicht zu überbauen. Er ist ja an einem ganz kleinen Stück nur offen. Da sollte er auch offen bleiben und vielleicht auch ein wenig, ich sage mal, im Zuge der dortigen Bebauung aufgehübscht werden. Das ist im Bebauungsplanverfahren zu klären. Aber ich kann Ihnen heute schon sagen, dass der Investor zugesagt hat, dass er dies tun möchte, jedenfalls im südlichen Teil dieses Stück auch offen lassen möchte. Also insofern interpretiere ich Ihre Anfrage mal in diese Richtung, sonst müssten wir uns mit der Senatsverwaltung weiter auseinander setzen.

Danke.

 

 
 

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