Drucksache - 0186/VII  

 
 
Betreff: Zur Nutzung von lizenzfreier Open-Source-Software in der Verwaltung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:überfraktionellBzStR BürgFM
Verfasser:Richter, Stephan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion der SPD
   Fraktion der Piratenpartei
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
23.02.2012 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Wortprotokoll PDF-Dokument
3. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt gibt zu der noch ausstehenden Beantwortung der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft:

 

Frage: Wie hoch sind in den verschiedenen Bereichen der bezirklichen Verwaltung die einzelnen, jährlich anfallenden Kosten für Software-Lizenzen, Wartungsverträge und Betrieb der IT-Struktur, über die der Bezirk selbst entscheiden kann?

 

Die Realisierung von IT-Maßnahmen in den einzelnen Haushaltjahren ist maßgeblich davon abhängig, inwieweit diese finanziell untersetzt werden können. Anders als in den Senatsverwaltungen, die eine Zuweisung auf Basis eines festgelegten Betrages für einen IT-Arbeitsplatz je Kalendermonat erhalten, werden die IT-Haushaltsmittel im Rahmen der Globalsumme des jeweiligen Bezirksamtes von der Senatsverwaltung für Finanzen bereitgestellt. Die Verteilung, der in den vergangenen Haushaltjahren nie auskömmlichen Haushaltmittel, sowie die Bestätigung des geplanten IT-Budgets obliegt dem Kollegium des Bezirksamtes und wird in den einzelnen Bezirken sehr unterschiedlich gehandhabt.

 

Bezüglich des vorhandenen IT-Etats sind die Bezirksämter damit gegenüber den Senatsverwaltungen und nachgeordneten Behörden finanziell in der Regel deutlich schlechter gestellt.

 

Die zugewiesene Globalsumme für das BA Marzahn-Hellersdorf war, wie schon in den Vorjahren auch in 2012, erneut zu gering. Dadurch wurden weitere Einsparungen in vielen Bereichen aber auch beim IT-Etat notwendig. Insgesamt wurden an den IT-Titeln Verfügungsbeschränkungen von insgesamt 180.000 Euro (A 05 und A09) angebracht.

 

Die Folge ist, dass es quasi unmöglich ist, eine kontinuierliche, verlässliche IT-Kostenplanung aufzustellen und umzusetzen, da das IT-Budget stark von der Finanzsituation des gesamten Bezirksamtes abhängig ist. Die Ausgabe von Haushaltsmitteln für die Informationstechnik ist damit unabhängig von den Planungszahlen erheblichen Schwankungen unterworfen. Folglich können die nachfolgend angegebenen Planzahlen insbesondere für 2013 nur einen Anhaltspunkt für die tatsächlichen IT-Ausgaben geben.

 

IT-Plan 2012:

 

Softwarelizenzen -  Geplante Kosten (konsumtive und investive Haushaltsmittel):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 215.000 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 95.000 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 310.000 Euro

 

Wartungsverträge - Geplante Kosten (konsumtiv):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 25.000 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 660.000 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 685.000 Euro

 

Betrieb Infrastruktur - Geplante Kosten (konsumtive und investive Haushaltsmittel):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 51.500 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 30.000 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 81.500 Euro

 

 

IT-Plan 2013:

 

Softwarelizenzen - Geplante Kosten (konsumtive und investive Haushaltsmittel):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 303.000 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 75.000 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 378.000 Euro

 

Wartungsverträge - Geplante Kosten (konsumtiv):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 25.000 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 658.000 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 683.000 Euro

 

Betrieb Infrastruktur - Geplante Kosten (konsumtive und investive Haushaltsmittel):

 

·         verfahrensunabhängige Kosten: ca. 150.000 Euro

·         verfahrensabhängige Kosten: ca. 30.500 Euro

·         Gesamtkosten: ca. 180.500 Euro

 

 

Ich bitte zu berücksichtigen, dass das Bezirksamt die veranschlagten Mittel zwar zu einem großen Teil in Eigenverantwortung zur Beschaffung von Software-Lizenzen, Wartungsverträgen und dem Betrieb der IT-Infrastruktur einsetzen kann. Jedoch sind zum einen die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport herausgegebenen und damit berlinweit geltenden IT-Standards zu beachten. Zum anderen ist die Bezirksverwaltung gezwungen, die verschiedensten Anforderungen der zentralen Fachverfahren zu beachten. Im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf werden gegenwärtig allein ca. 140 verschiedene Fachanwendungen eingesetzt, die in der Regel ein Windows-basiertes Betriebssystem erfordern. Andere Verfahren haben fest definierte Schnittstellen zu Office-Anwendungen, wobei hier zumeist MS Office vorausgesetzt wird. Ein Teil der Verfahren sind nur mit proprietären Datenbanksystem wie MS SQL-Server oder Oracle lauffähig usw.

 

Obgleich der Bezirk scheinbar über seine IT-Ressourcen selbst entscheiden kann, ist er aufgrund der definierten Anforderungen vieler Fachverfahren massiven Zwängen unterworfen. Der Einsatz neuer oder auch anderer SW-Produkte (z.B. OSS) ist damit nicht ohne weiteres möglich.

 

Ursache für die seit Jahren inhomogene IT-Landschaft im Land Berlin insbesondere auf dem Sektor der IT-Fachverfahren ist, dass die Koordinierungsfunktion von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auf Landesebene nicht wahrgenommen wurde. Seit vielen Jahren gibt es keine verbindliche IT-Strategie, in der klare Vorgaben definiert sind. Erste Ansätze sind erst jetzt erkennbar.

 

Da nicht klar ist, welche Ziele das Land Berlin verfolgt, müssen die Bezirke mit ihren eher bescheidenen finanziellen und personellen Ressourcen die Folgen kompensieren.

 

 

 

St. Richter

Bezirksstadtrat für Bürgerdienste und Facility Management

 
 

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