Drucksache - 0067/VII  

 
 
Betreff: Zu Öffnungszeiten der Spielplätze in Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR WirtStadt
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:BzStR WirtStadt
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
15.12.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Die o. g. Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Frage 1

Wie gestalten sich im Bezirk die Öffnungszeiten öffentlicher und privater (Wohnungsunternehmen) Spielplätze?

 

Antwort:

Die Regelungen von Privateigentümern auf Ihren Grundstücken sind im Bezirksamt nicht bekannt.

 

Die öffentlichen Spielplätze unterliegen keinen Öffnungs- oder Schließungszeiten, da sie dauerhaft geöffnet und zugänglich sind.

 

 

Frage 2

Sollten auf Grundlage der ersten Frage tatsächlich Spielplätze einschließlich einer einzuhaltenden Mittagsruhe existieren, schließt  folgende Frage daran an:

„Welche Gründe gibt es für die Vorkehrungen einer Mittagsruhe?“

 

Antwort:

Unabhängig von der ersten Frage gelten auf allen Spielplätzen Ruhezeiten, z. B. innerhalb einer Mittagspause oder abends und nachts. Diese gelten unabhängig von den Regelungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin zum Schutz des Kinderspiels und dienen dem sozialen Miteinander der Menschen untereinander.

 

Da der Begriff Kinder rechtlich häufig bei der Altersgrenze von 12 Jahren endet, kommt hinzu, dass ältere Kinder und Jugendliche dem beabsichtigten Schutz des Gesetzes nicht mehr unterliegen, ihr Lärm wird gerichtlich überwiegend nicht mehr als sozialadäquat bewertet, da von Ihnen erwartet wird, dass sie in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Mitmenschen nach Ruhe zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten.

 

Um Konflikte und ggf. Klagen, in deren Ergebnis evtl. auch Schließungen von Spielplätzen aus Lärmschutzgründen oder kaum durchzusetzende Einschränkungen der Nutzung auf Kinder unter 12 Jahren umzusetzen wären, zu vermeiden, wird auch weiterhin die Einhaltung von Ruhezeiten erwartet.

 

Der Vorteil der Änderung des Landesimmissionsschutzgesetzes besteht im Wesentlichen darin, dass es mit der neuen Regelung grundsätzlich leichter wird, überhaupt Spielplätze zu bauen. Gerade für jüngere Kinder ist die Nähe zu Wohnungen wichtig, es ist daher erfreulich, dass Überschreitungen geltender Lärmschutzwerte, wie sie von Kindern regelmäßig zu erwarten sind, bei der Planung von Spielplätzen deren Bau nicht von vornherein verhindern.

 

 

 

Christian Gräff

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