Drucksache - 0001/VII-2
Die BVV möge beschließen:
Im vorläufigen Entwurf zur Geschäftsordnung der BVV Marzahn-Hellersdorf in der Fassung vom 25. Oktober 2011 wird § 13 Absatz (4) geändert in: "Der Ältestenrat tagt öffentlich." Begründung: Der Ältestenrat als Gremium ist nicht beschlussfähig und erfüllt eine informelle Funktion, daher müssen dessen Verabredungen zum Zwecke der Transparenz und der Nachvollziehbarkeit öffentlich kommuniziert und dokumentiert werden können. Gegenstand der Verhandlungen innerhalb des Ältestenrates sind Beschlusslagen aus den öffentlichen Sitzungen der Fraktionen, weshalb sich eine grundsätzliche Nichtöffentlichkeit nach unserer Meinung nicht fundiert begründen lässt. Sofern es berechtigte Gründe für einen Ausschluss der Öffentlichkeit auf Grundlage der Geschäftsordnung gibt, kann und muss dies in Einzelfallentscheidungen beraten und beschlossen werden.
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