Drucksache - 1219/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge
beschließen: Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit
Aufgaben des Natur- und Grünflächenamtes (z.B. Grünanlagenpflege) durch private
Firmen übernommen werden können. Dabei soll insbesondere ermittelt werden,
welche Einsparungen sich dadurch für den Bezirk ergeben würden. Begründung: Die Grünanlagenpflege ist zwar Aufgabe der öffentlichen
Hand, jedoch ist es keinesfalls zwingend notwendig, dass diese Aufgabe auch
durch die öffentliche Hand selbst erledigt wird. Private Unternehmer können
solche Aufgaben sicherlich günstiger und effizienter erledigen. Damit kann ein
weiterer Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. |
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