Drucksache - 2318/VI
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, gegen die zunehmende Lärmbelästigung, welche vom neuen Gewerbebetrieb auf dem Grundstück Briesener Weg 84 ausgeht, vorzugehen. Begründung: Das Grundstück befindet sich zwar in einem Mischgebiet, allerdings wurde im Rahmen der Diskussion um die Aufstellung des B-Planes bereits die Aberkennung des Gebietscharakters diskutiert. Die Einstufung blieb nur aufgrund der Einwendung eines dort ansässigen Gewerbebetriebes erhalten. Dies wurde allerdings mit der Auflage verbunden, dass keine zusätzliche Belastung durch gewerbliche Nutzungen stattfindet. Zu beachten ist, dass das Gewerbegrundstück mitten in einem Wohngebiet liegt. Da es sich um ein bezirkseigenes Grundstück handelt, hat das Bezirksamt durch die Ausgestaltung des Pachtvertrages mit dem jetzigen Nutzer unmittelbaren Einfluss auf die Nutzung des Grundstückes.
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