Drucksache - 2313/VI  

 
 
Betreff: Zum Stand der Umbauarbeiten der Funktionsgebäude auf dem Sportplatz Am Rosenhag
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR BildKultIm
Verfasser:Richter, Stephan 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzStR BildKultIm
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
25.08.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beanwortung PDF-Dokument

Begründung:

Zur o. g. Anfrage gibt das Bezirksamt wie folgt Auskunft:

 

1.       Bis zu welchem Zeitpunkt werden die Bauarbeiten für Umkleideräumlichkeiten auf dem Sportplatz Am Rosenhag abgeschlossen werden?
 

Die Fertigstellung des Anbaus am Funktionsgebäude Rosenhag ist für Ende September geplant und vom bauausführenden Unternehmen bestätigt worden. Da die Umsetzung planmäßig verläuft, ist mit termingerechter Fertigstellung zu rechnen.

 

2.       Wie wird der Unterschied der von Eintracht Mahlsdorf geschätzten Kosten von 100.000 Euro zu den vom Bezirk veranschlagten 300.000 Euro beim Bauvorhaben erklärt?

 

Die Kosten für die Erweiterung, der wie das Hauptgebäude als Systembau errichtet werden sollte, wurde bereits vor einigen Jahren mit 200 T€ beziffert. Auf Grundlage einer breit angelegten Ausschreibung wurden jedoch weitaus höhere Kosten ermittelt, in denen sich die aktuellen Baupreissteigerungen von 35-45% (je nach Gewerk) gegenüber den Jahren 2003 bis 2008 niederschlagen. Der Vergabewettbewerb dient der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes und dient somit auch als Nachweis, dass es nicht möglich ist, zu wesentlich günstigeren Kosten die Maßnahme zu realisieren.

 

Von der Größe her ist der Erweiterungsbau durchaus mit einem großen Einfamilienhaus (rd. 130 qm) vergleichbar, allerdings mit einem hohen haustechnischen Anteil (4 Umkleideräume, 2 Duschräume mit 6 Duschplätze + 8 Waschtische + 2 Toiletten, Regenabflussleitungen außen einschließlich Sammelschächten, behindertengerechte Erschließung und Nutzbarkeit). Auch für den baufachlichen Laien dürfte es einleuchtend sein, dass mit 100 T€ kein entsprechend großes Haus zu realisieren ist.

 

Nicht zu vernachlässigen ist, dass für den öffentlichen Bauherrn gesetzliche Grundlagen bestehen, die sich selbstverständlich in Baukosten ausdrücken. Hierzu gehört u. A. die Einhaltung der Ecklohntarife, die das am Markt herrschende Preisdumping zu Lasten der Arbeitnehmer verhindern soll. Das öffentliche Baurecht wirkt hier zugleich ordnungspolitisch. Preise im untersten Segment verbieten sich daher für den öffentlichen Bauherrn von vornherein und könnten auch nicht die erforderliche Nachhaltigkeit der Investition garantieren.

 

 

 

St. Richter

Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Immobilien

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