Drucksache - 2101/VI  

 
 
Betreff: Zur Essensversorgung an der Grundschule am Hollerbusch
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
   Beteiligt:Fraktion DIE LINKE
   BzStR SchulSportFin
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.02.2011 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

 

1.       Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Grundschule am Hollerbusch bereits im Juli 2010 von der Verwaltung mitgeteilt bekommen hat, dass der bisherige Anbieter der Essensversorgung zum 31.12.2010 gekündigt wird?

 

Ja, das Schreiben kam vom Schul- und Sportamt und hat die Schulleitung darüber informiert, dass diese Leistung ausgeschrieben und zum 01.01.2011 neu vergeben werden soll. Grund der Kündigung waren zum einen die Beschwerden von mehreren Schulen, den Caterer zu wechseln und zum anderen die Kündigungsfrist 31.12.2010 einzuhalten.

 

 

2.       Warum wurde bei der Neuausschreibung der Leistung zum 01.01.2011 eine so genannte „freihändige Vergabe“ an den bisherigen Anbieter vorgenommen?

 

Die Leistung wurde aus folgendem Grunde nicht freihändig vergeben:

Die vom Schulamt beabsichtigte Neuausschreibung dieser Leistung zum 01.01.2011 konnte auf Grund von personellen Engpässen nicht termingerecht vorbereitet und durchgeführt werden.

 

Um sicher zu stellen, dass die Kinder ab 01.01.2011 ein Mittagessen erhalten, wurde der bisherige Caterer gebeten, die Essenversorgung auf der Grundlage des bisherigen Vertrages bis zur Neuausschreibung weiter zu führen. Die Neuausschreibung der Leistung ist in Vorbereitung und soll im ersten Halbjahr 2011, mit dem Ziel der Neuvergabe ab 01.08.2011, erfolgen.

 

 

3.       Weshalb wurde der Wunsch der Schule nach einem neuen Anbieter mit einem anderen Angebot bei der Schließung eines neuen Vertrages nicht berücksichtigt?

 

Die Leistung wurde de facto nicht neu vergeben. Es wurde kein neuer Vertrag abgeschlossen, daher konnte auch ein von der Schule erst im November 2010 angezeigter Anbieterwechsel nicht berücksichtigt werden.

Generell ist es auf Grund der Vorgaben des Vergaberechts problematisch, im Einzelfall den Schulwünschen zu entsprechen. Das Schul- und Sportamt könnte sich daher eine Poolbildung von Unternehmen vorstellen, aus denen die Schulen dann eigenverantwortlich wählen können. An einem entsprechendem Verfahren wird gegenwärtig vom Schul- und Sportamt mit der SE Im gearbeitet.

 

 

4.       Wird der Grundschule am Hollerbusch mit ihren Gremien die freie Wahl nach einem Anbieter mit einem gesunden Mittagessen zum neuen Schuljahr gewährleistet?

 

Das Schul- und Sportamt ist wie oben dargestellt gegenwärtig dabei, gemeinsam mit dem Bezirkselternausschuss, der Vernetzungsstelle Schulverpflegung und der bezirklichen Vergabestelle ein Verfahren zu erarbeiten, dass die Einbeziehung der Schulkonferenzen in die Vergabe dieser Leistungen berücksichtigen soll. 

 

Nach dem vorgeschriebenen Vergabeverfahren ist dies gegenwärtig nicht möglich. Generell ist  es  vergaberechtlich problematisch den Schulwünschen zu entsprechen, da das Auswahlver-fahren anonym durchzuführen ist.

 

 

 

Komoß

 
 

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