Drucksache - 2033/VI  

 
 
Betreff: Zur Parkplatzsituation an der Peter-Huchel-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, ChristianGräff, Christian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
   Beteiligt:Bezirksverordnete
   BzStR WirtTiefBürgOrd
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
16.12.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzlich schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Begründung:

o. g. Drucksache wird wie folgt beantwortet:

zu 1.

Wie ist der Stand der Erfüllung des BVV-Beschlusses DS 1949/VI?

Die im BVV Beschluss 1949/VI genannten Parkplätze befinden sich im Eigentum der Wohnungsgenossenschaft Wuhletal e.G. . Nach Rücksprache mit Herrn Wilke, Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft Wuhletal e.G., stellt sich die Parksituation folgendermaßen dar.

Es stehen im genannten Gebiet eine Vielzahl von Parkplätzen zur allgemeinen Nutzung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es 44 vermietbare Parkplätze, von denen (Stand 06.01.2011)  noch 18 Parkplätze frei sind. Die monatliche Miete dafür beträgt 25,57 €.

Der durch eine Schranke gesperrte Parkplatz ist für eine weitere Bewirtschaftung (Bau von Garagen) vorgesehen. Hier gibt es seit längerer Zeit ungelöste Probleme mit den Berliner Wasserbetrieben, die Anspruch auf die Fläche erheben.

Was die Behinderung der Müllabfuhr, der Postzustellung u.a. betrifft, so sind dem Unternehmen keine Beschwerden bekannt.

 

zu 2.

 

Wer ist an Sonn- und Feiertagen, an denen das Ordnungsamt nicht arbeitet, für Kontrollen bei widerrechtlichem Parken zuständig?

 

An Sonn- und Feiertagen liegt hierfür die Zuständigkeit ausschließlich bei den Dienststellen des Polizeipräsidenten in Berlin, für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf speziell die Abschnitte 62 und 63.

 

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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12591 Berlin