Drucksache - 1884/VI
Entsprechend des Protokolls der BVV vom 26.08.2010 möchte ich die Fragen wie folgt beantworten:
1. Hat sich die Zahl der Stimmbezirke seit der letzten Abgeordnetenhauswahl geändert?
Auf Initiative der Berliner Bezirke wurde die Größe der Stimmbezirke bei Wahlen zum Bundestag und bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen einheitlich auf bis zu 2.500 Deutsche bestimmt. Bisher konnten bei Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und den Bezirksverordnetenversammlungen die Stimmbezirke nur bis zur Größe von 1.500 Deutschen gebildet werden. Mit der Verringerung der Einwohnerzahl, einschließlich der diesbezüglichen ungleichmäßigen Entwicklung zwischen Großsiedlung und den Siedlungsgebieten, waren für eine gleichmäßige Verteilung auf die Wahlkreise entsprechende Änderungen vorzunehmen. Zur „Berliner Wahl“ 2006 gab es 183 Stimmbezirke, für die Wahl 2011 sind es 148 Stimmbezirke.
2. Wie sichert das Bezirksamt, dass dem Anliegen der Wählerinnen und Wähler nach kurzen Wegen zu den Wahllokalen Rechnung getragen wird?
Auch für die Einrichtung von Wahllokalen haben sich die Rahmenbedingungen deutlich verändert. Die Anzahl öffentlicher Einrichtungen, insbesondere von Schulen und Kitas hat sich stark verändert. Private Träger von Einrichtungen sind immer weniger bereit, diesen zusätzlichen Aufwand zu tragen. Es wird auch immer schwieriger die Anzahl der Objekte zu erhöhen, die barrierefrei bzw. behindertengerecht sind. Es muss aber auch mit betrachtet werden, dass die Nutzung der Briefwahl enorm gestiegen ist. In den Siedlungsgebieten wird es fast keine Änderung geben. In den Großsiedlungen wird es durch das Fehlen von geeigneten öffentlichen Objekten leider eine deutliche Reduzierung, also öfters auch längere Wege, geben.
Christian Gräff |
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