Drucksache - 1876/VI
Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:
Mit dem 31. Dezember 2006 liefen die "Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung" des Berliner Senates aus. Der Senat hat mit einem Rundschreiben vom 1. März 2007 die Richtlinien zur Korruptionsbekämpfung überarbeitet und bekannt gemacht. Die Korruptionsprävention und deren Umsetzung sind im Wesentlichen aus dem politischen Willen der Parteien, der Bezirksbürgermeister/innen sowie den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten entstanden.
1. Gibt es einen bezirklichen Korruptionspräventionsplan und wenn nicht, 2. Welche haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen hätte die Benennung eines externen Ombudsmannes, welcher gleichermaßen für Bürgerinnen und Mitarbeiter zuständig ist? 3. Hat das Bezirksamt bereits die Möglichkeit zur anonymisierten elektronischen Meldung von Korruptionsverdachtsfällen geschaffen? 4. Wann wird im Bezirk das Business-Keeper-Monitoring-System (BKMS) eingeführt?
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