Drucksache - 1166/V  

 
 
Betreff: Bildung einer ständigen ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur bezirklichen Sozialberichterstattung (BA-Vorlage Nr. 820/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStR FinImBzStR FinIm
Verfasser:Dagmar PohlePohle, Dagmar
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.12.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 08.12.2003 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin  04.12.03

 

 

 

   

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 18.12.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:                        Bildung einer ständigen ressortübergreifenden                         Arbeitsgruppe zur bezirklichen Sozialberichterstattung

     

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 02.12.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 820/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist als Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Soziales, Wirtschaft und Beschäftigung

 

 

Anlage

 

        

 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                                        

Soz Plan 1 / Soz Plan2                                 25. November 2003

Bearbeiter : Augustin / Höhne                                       6003 / 6004

 

                                                   

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung -

Nr. 820 /II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:                                        Bildung einer ständigen ressortübergreifenden                         Arbeitsgruppe zur bezirklichen Sozialberichterstattung

                                   

B. Berichterstatter:                                                    Bezirksstadträtin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:                                   Das Bezirksamt beschließt die Bildung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur bezirklichen Sozialberichterstattung.

                                                                                             

C.2 Weiterleitung an die BVV                     Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage        zugleich Veröffentlichung:       der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und                                umgehend zu veröffentlichen.

                                                       

D. Begründung:                                                           Fachliche Abstimmung aller planenden Bereiche und                         Erstellung eines jährlichen Basisberichts gemäß Anlage 1

 

E. Rechtsgrundlage:                                     § 15, § 36 (2) b, f Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG), §17 (3) Sozialgesetzbuch (SGB) I, §§ 86, 95 SGB X, § 1, Abs. 3, § 5 Abs. 2 Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG), § 80 Kinder- und Jugendhilfe Gesetz (KJHG)

                               

F. Haushaltsmäßige Auswirkungen:                            keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                                                        Berücksichtigung gleichstellungsrelevanter Sachverhalte in                         der Sozialberichterstattung

 

H. Behindertenrelevante

    Auswirkungen:                                                         Berücksichtigung behindertenrelevanter Sachverhalte in der                         Sozialberichterstattung

 

I.  Migrantenrelvante

    Auswirkungen:                                                         Berücksichtigung migrationsrelevanter Sachverhalte in der                         Sozialberichterstattung

 

 

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle                                                                   

Bezirksstadträtin für Soziales,                                            

Wirtschaft und Beschäftigung                                          

                       

                                                                                     

Anlagen           

                                                                                          


Anlage 1

 

 

Mit dem Beschluss des Bezirksamtes wird die bisherige zeitweilige in eine ständige Arbeitsgruppe 

übergeleitet .

Die ständige Arbeitsgruppe “Sozialberichterstattung” wird mit dem Ziel gebildet,

 

a)       1 x jährlich gemeinsam einen Basisbericht mit wesentlichen sozio-demographischen und sozio-ökonomischen Daten auf Grundlage der Stadtteilstrukturierung des Bezirkes sowie der Daten aus dem Mikrozensus zu erarbeiten

      und

b)      einen regelmäßigen ressortübergreifenden fachlichen Austausch zu planungsrelevanten Fragestellungen zu pflegen und die Fachplanungen gegenseitig abzustimmen.

 

Ständige Mitglieder der Arbeitsgruppe sind die Vertreter/innen der Jugendhilfeplanung (Jug ID 4, Jug ID 5), der Gesundheitsplanung (GesPL 1), der Stadtplanung (Stapl BEP), der Sozialplanung (SozPlan1, SozPlan2) und die Beauftragten (MigrB, GleichB, BehindB).

Vertreter/innen der Schulplanung (Schul PlaB) und des Wohnungsamtes sind nichtständige Mitglieder der AG. Sie werden fakultativ themenbezogen einbezogen.

Themen- und aufgabenbezogen sind weitere Bereiche in die Tätigkeit der ständigen Arbeitsgruppe einzubeziehen. Der Bereich Vermessung des LuV‘s StaplVerm erstellt bei Abforderung der Arbeitsgruppe themenbezogene Karten mit sozialräumlichen Gliederungen für alle planenden Bereiche (Stadtteile, Sozialräume).

Die ständige Arbeitsgruppe trifft sich mindestens einmal pro Quartal.

 

Die Datenstruktur für den Basisbericht orientiert sich an der Anlage 2, in Anlehnung an den Hellersdorfer Sozialatlas. Die vorgeschlagene Datenstruktur wird in der neu gebildeten Arbeitsgruppe  beraten, präzisiert, mit den Abteilungen abgestimmt und dem BA zum 31.03.04 endgültig zur Entscheidung vorgelegt.

Eine inhaltliche Aufgabenteilung bei der Erarbeitung des Basisberichtes erfolgt in der Form, dass jeder Planungsbereich für seinen fachlichen Teil verantwortlich ist. Gleichstellungs-, behinderten- und migrationsrelevante Sachverhalte müssen sich in dem Bericht widerspiegeln.

Die Verantwortlichkeiten für die Datenerstellung werden mit Vorlage der Datenstruktur festgelegt.

 

Die Koordinierung der Erarbeitung des Basisberichtes (Abstimmung, Endfertigung einschließlich Binden) obliegt der Plan- und Leitstelle Gesundheit. Der Basisbericht erscheint in einer Auflagenhöhe von 200 Stück.

Gleichzeitig stellt die Plan- und Leitstelle Gesundheit ihre technische Ausstattung zum Binden den einzelnen Fachabteilungen für Veröffentlichungen ihrer Fachplanungen und Berichte zur Verfügung.

Dafür sind Haushaltsmittel in Höhe von 1.500 € jährlich zu veranschlagen. Für den Doppelhaushalt 2004/05 sind jedoch keine Mittel einzuplanen, da die Finanzierung im Rahmen des Modellprojekts “Gender-mainstreaming in der Sozialberichterstattung” finanziert wird. Ab 2006 sind die erforderlichen Mittel in Kapitel 4110, Titel 51101einzustellen.

 

Zur Vereinheitlichung von Veröffentlichungen sind die künftigen Berichterstattungen der einzelnen Fachabteilungen im Layout einheitlich zu gestalten, um den Wiedererkennungswert zu verstärken (Zuordnung zum Bezirk, zu den Fachabteilungen). Es ist ein einheitliches Deckblatt (s. Anlage 2) abteilungsbezogen in unterschiedlichen Farben für alle Berichte zu verwenden (Jug = rot, Soz = gelb, Ges = blau, Schule = grün). Die Veröffentlichungen erscheinen als “Beiträge zur ressortübergreifenden Sozialberichterstattung”.

 

 

Alle Berichte sind auf der bezirklichen Homepage zu veröffentlichen.

 

 

 

Anlage 2 – Entwurf Datenstruktur Basisbericht

Anlage 3 – Musterdeckblatt

 

 

 

 

STRUKTUR des Basisberichts (Vorschlag, in AG zu präzisieren)

 

1. Umfeldvariablen (Merkmale zur Beschreibung des Lebensraumes)

 

Merkmal/

Merkmalskomplex

Daten

kleinster räumlicher Bezug[1]

Datenquelle

äußere Begrenzung

Verbale Beschreibung

sozialräum­lich
(weiter: sr)

StaLa

 

 

Gebietsgröße

 

sr

- Vermessungsamt

 

hauptsächliche Flächennutzungs­arten

Verbale Beschreibung

sr

 

Charakter der Wohnbebauung

Verbale Beschreibung

sr

 

Verkehrssituation

 

sr

 

 

2. Kennzeichnung der sozialen Lage

 

2.1. soziodemographische Merkmale

 

Merkmal/

Merkmalskomplex

Daten

kleinster räumlicher Bezug

Datenquelle

bevölkerungsstrukturelle Merkmale

 

 

 

Einwohner

- Gesamtzahl

- Alters­gruppen

- Geschlecht

- deutsch/ nichtdeutsch

sr

StaLa

Geburtenrate

Lebendgeborene je 1000 EW

Bezirk

StaLa

Sterberate

Gestorbene je 1000 EW

Bezirk

StaLa

Bevölkerungs­dichte

EW/km2

Bezirk

sr

StaLa

eigene Berechnung

Bevölkerungs­entwicklung

- natürliche

- Binnen- und Außenwanderung

Bezirk

StaLa

Bevölkerungs­prognose

 

Bezirk

SenStadt

familienstrukturelle Merkmale

 

 

 

Familienstand

 

Bezirk

StaLa Mikrozensus (weiter: MZ)

Eheschließungen

 

Bezirk

StaLa

Scheidungen

 

Berlin Ost

StaLa

Haushaltsstruktur

Privathaushalte nach Anzahl der Personen bzw. durchschnittliche Haushaltsgröße

Bezirk

MZ

Familien mit Kindern unter 18 Jahren

 

Bezirk

MZ

Familien nach An­zahl der Kinder

 

Bezirk[2]

MZ

 

Alleinerziehende

 

Bezirk

sr

MZ

Aktenauszählung Kita-Kosten­stelle

 


2.2. sozioökonomische Merkmale

 

Merkmal/

Merkmalskomplex

Daten

kleinster räumlicher Bezug

Datenquelle

Bildungsstatus

 

 

 

Bildungsniveau der Kinder und Ju­gendlichen

- Schüler an Sonderschulen für Lernbehinderte

- Übergänge auf allgemeinbildende Schulen nach Schultyp

Bezirk

MZ

SenSchulJugSport

Qualifikationsni­veau der erwach­senen Bevölkerung

Einwohner nach beruflichem Aus­bildungsabschluß

Bezirk

MZ

Erwerbstätigkeit

 

 

 

Erwerbspersonen

- Anzahl

- Erwerbsquote

Bezirk

MZ

Erwerbsstruktur

Anteil von Arbeitern, Angestellten, Beamten und Selbständigen an den Erwerbstätigen

Bezirk

MZ

Arbeitslosigkeit

- Anzahl

- Arbeitslosenquote

 

Bezirk

Arbeitsamt

Einkommenssituation

 

 

 

Gesamteinkom­men

 

- monatliches Haushaltsnettoein­kommen in Einkommensgruppen bzw. durchschn. Netto-Hh-Einkommen

 

- Pro-Kopf-Einkommen

 

- Familien mit Kindern nach Jahresbruttoeinkommen

Bezirk

 

 

 

Bezirk

 

sr

MZ

 

 

 

eigene Berechnung

 

Aktenauszählung Kita-Kosten­stelle

Sozialhilfe

Personen, Haushalte, Ursachen

sr

SenSoz

 

Wohngeld

Anzahl von Haushalten

Bezirk

Wohnungsamt

Erziehungsgeld

 

Personen, Haushalte

Bezirk

Jug - Pflichtstat. für Senat

Wohnstruktur

 

 

 

Wohnungsbestand

- Anzahl der Wohnungen nach Ausstattung und Größe

- Wohnräume bzw. Wohnfläche pro Person (Belegungsdichte)

- Anteil von Wohneigentum; Sozialem Wohnungsbau bzw. Wohnungsbau mit Belegungsbin­dung

Bezirk

 

 

 

 

 

(sr)

StaLa (Wohnungsstichprobe; Gebäude- und Wohnungszäh­lung 1995)

 

(Wohnungsamt)

Mietbelastung

- durchschnittl. m2-Preis

Bezirk

StaLa (WohnungsstichprobeBerliner Miet­spiegel)

Mitteilungen über drohenden Woh­nungsverlust

wie Sozialhilfe

Bezirk

Soz

 

 

 

 

 

 

 


 

Weitere Merkmale/Merkmalskomplexe

 

- auf sozialräumlicher Ebene

 

·       Plätze in Kindertagesstätten (Jug)

·       Platz- und Nutzerzahlen in kom­munalen Jugendfreizeiteinrichtun­gen (Jug)

·       Jugendkriminalität (Jug)

·       unterhaltsberechtigte Kinder (Jug)

·       Platz- und Nutzerzahlen in kom­munalen Senioreneinrichtungen (Soz)

·       tätige freie Träger (Jug, Ges, Soz)

 

- auf bezirklicher Ebene

 

·       Hilfe- und Pflegebedürftigkeit (Soz)

·       Behinderte (Soz, Ges, Jug)

 

 

 

ð      Bei allen Merkmalen/Daten ist der gender-Aspekt zu beachten!


 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Abteilung Muster und Co.

 

1

 

 

 

 

thema des berichtes

 

jahr

 

Marzahn-Hellersdorf

 

 

 

 

 



[1] Gemeint ist sowohl der kleinstmögliche als auch kleinst notwendige Bezug. So macht z.B. die Aufführung der Einwohnerdaten in ihrer kleinsten Erfassungsform, d.h. nach statistischen Blöcken, für die Zwecke eines Sozialatlasses keinen Sinn.

[2] Kleinräumlichere Auswertungen wären theoretisch über das Einwohnermeldeamt möglich; vgl. Münchener Statistikamt: Mikrodemographisches Analysesystem

 
 

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