Drucksache - 0506/V  

 
 
Betreff: Position zur nachhaltigen Entwicklung des Landschaftsraumes "Wuhletal"
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Ausschuss für Umwelt und NaturBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Niemann, HeinrichNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:AusschussantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
26.06.2003 
Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)     
Ausschuss für Umwelt und Natur Anhörung
21.08.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Natur      
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
03.09.2003 
Geschäftlichen Mitteilungen der Vorsteherin der BVV mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    20.01.2005

 

 

 

  

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 24.02.05

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Nachhaltige Entwicklung des Landschaftsraumes Wuhle-
tal als Biotopverbund
- Planungsstand und Maßnahmen zum Biotopschutz -

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 18.01.05 beschlossen, die

BA-Vorlage Nr.1197/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                                       Dr. Niemann

Bezirksbürgermeister                                                            Bezirksstadtrat für

                                                                                    Ökologische Stadtentwicklung

 

Anlage

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 06.01.05

Abt. Ökologische Stadtentwicklung              6720

Nat FBL

 

 

  

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 1197/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Nachhaltige Entwicklung des Landschaftsraumes Wuhletal
als Biotopverbund
- Planungsstand und Maßnahmen zum Biotopschutz -

 

B. Berichterstatter:      Bezirksstadtrat Herr Dr. Niemann

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt beschließt, den Planungsstand und die Maßnahmen zum Biotopschutz zur Kenntnis zu nehmen.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

Diese Vorlage gilt gleichzeitig als:

Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 506/V aus der 12. BVV vom 26.09.2002
Position zur nachhaltigen Entwicklung des Landschaftsraumes "Wuhletal"

und

Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1511/V aus der 38. BVV vom 28.10.2004

Entwicklung Biotopverbund

und

Abschlussbericht zur Empfehlung der BVV, DS-Nr. 1644/V aus der 38. BVV vom 28.10.04
Sofortmaßnahmen für Amphibienschutz im Wuhletal

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      § 1 Geschäftsordnung des BA (GO BA);
§ 12 Abs. 1, § 13 Abs. 1, § 36 Abs. 2 Buchst. b, e und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG)

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

 

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I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

 

 

 

 

Dr. Niemann

Bezirksstadtrat für

Ökologische Stadtentwicklung

 

Anlage

 


Nachhaltige Entwicklung des Landschaftsraumes Wuhletal als Biotopverbund                        Anlage
- Planungsstand und Maßnahmen zum Biotopschutz -                        zur BA-Vorlage

                        Nr.1197/II

 

 

Für das Wuhletal und den Seelgraben liegen untereinander abgestimmte, einzelne, fachliche Konzepte für Teilräume mit den insgesamt 11 Landschaftsplänen XXI-L-1, XXI-L-2, XXI-L-3, XXI-L-4, XXI-L-5, XXI-L-6, XXI-L-7, XXI-L-8, XXIII-L-2, XXIII-L-3 und XXIII-L-4 vor, die den Biotopverbund thematisch mit bearbeiten. Darüber hinaus liegen weitere Konzepte, Gutachten und Untersuchungen zu ökologischen Fragestellungen vor, insbesondere auch ein Konzept zum ökologisch wertvollen Bereich nördlich des Zusammenflusses der neuen und alten Wuhle sowie zum Weidengrund, den Kaulsdorfer Teichen und dem Karpfenteich (Zusammenstellung der Gutachten siehe BA-Beschluss Nr. 538/II aus der 57. BA-Sitzung vom 25.02.2003, Zwischeninformation zur DS 506/V).

 

Allen Gutachten und Konzepten gemeinsam ist die Zielstellung,

- das Wuhletal als naturnahen Landschaftsraum zu gestalten,

- die Gewässer alte und neue Wuhle zu renaturieren,

- die Talmitte für die Natur- und Landschaftsentwicklung zu stärken,

- wertvolle Landschaftsteile zu entwickeln und zu entlasten,

- die gewässerbegleitenden Biotoptypen als Feucht- und Frischwiesen zu entwickeln,

- den Besucherverkehr auf die Talränder zu verlegen und den querenden Verkehr zu bün-

  deln,

- die Attraktivität des Tales als zentralem Grünzug des Bezirks für Besucher/innen, insbe-
  sondere mobilitätseingeschränkte Bürger/innen, deutlich zu erhöhen.

 

Grundlage des Biotopverbundes im Wuhletal sind, entsprechend den Ergebnissen der Diskussion in der Lokalen Agenda 21 (AG Natur und Landschaft), die neue und die alte Wuhle. Nach dem Umbau in Folge der Schließung des Klärwerks Falkenberg werden diese eine gewässerorientierte Biotopvernetzung zwischen dem Regionalpark Barnim und der Spree schaffen. Entlang dieser insgesamt rund 16 km langen Fließstrecke wird dieses System ergänzt durch die einfließenden Gräben, die die Vernetzung in die anschließenden Bezirksflächen hinein ausweiten. Teil dieses Verbunds sind die an die Gewässer anschließenden Flächen sowie die Feuchtbiotope Karpfenteich, Kaulsdorfer Teiche und Weidengrund.

 

Das Konzept kann fachlich umgesetzt werden, ohne dass die rechtlichen Anforderungen des § 3 Biotopverbund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) vom 25.03.2002 bisher in das Landesrecht eingeflossen sind. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird zur Zeit an der Novelle des Berliner Naturschutzgesetzes gearbeitet. Es ist Ziel des Bezirksamtes, im Zuge der Beteiligung an dieser Novelle daran mitzuwirken, einen Rechtsrahmen für die Erarbeitung bezirksweiter Konzepte, z.B. zum Biotopverbund, im Rahmen der Novellierung der Landschaftsplanung für die örtliche Ebene (Bezirk) zu schaffen. Grundlage dafür sind die Ansätze aus dem "Grünen Stadtplan". Dies steht aber der aufgrund des zeitlichen Drucks erforderlichen fachlichen Bearbeitung der Aufgaben zum Biotopverbund im Wuhletal nicht entgegen.

 

Die Renaturierung der alten und neuen Wuhle durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, entsprechend den gemeinsamen Vereinbarungen (siehe BA-Beschluss 538/II), ist die wichtigste Maßnahme zum Biotopverbund. Mit der Beseitigung von Verrohrungen und Absturzbauwerken sowie der Gestaltung von rauhen Sohlgleiten wird der Raum des Wuhletales für Tiere und Pflanzen gewässerbegleitend erheblich durchlässiger. Hinzu kommen Sohlanhebungen, die eine Anhebung des Grundwasserspiegels bewirken. Diese verbessern auch die Zuführung von Wasser in den GLB Weidengrund sowie die schützenswerten Biotope Karpfenteich und Kaulsdorfer Teiche. Bei ausreichendem Wasserdargebot bewirkt diese auch die Vernässung der gewässerbegleitenden Wiesen.

 

 

 

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Konkrete weitere Abstimmungen auf diesen Grundlagen werden zur Zeit mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, dem Planungsbüro WASY und Vertretern/innen der lokal tätigen Naturschutzorganisation zu einzelnen Teilthemen geführt.

 

Diese sind

- die Fortsetzung des Wegebaus,

- die Unterbrechung von Wegen und

- die Bündelung der Brückenstandorte.

 

Im Bereich Jelena-Santic-Friedenspark/Kienberg wird der Talzugang beidseitig, insbesondere auch für mobilitätseingeschränkte Bürger/innen, verbessert. Hier werden zwei neue Brücken [über neue Wuhle und alte Wuhle (Ersatz des alten Übergangs)] gebaut, die den Seitenwechsel des Wuhlewanderweges von Marzahn nach Hellersdorf ermöglichen, den Hellersdorfern/innen einen verbesserten Zugang zum Kienberg schaffen und den Marzahnern/
-innen den Jelena-Santic-Friedenspark zugänglich machen. In Übereinstimmung mit den Zielen der Naturschutzvertreter/innen wird dafür auf die Querung durch die wertvollen Bereiche weiter südlich in Verlängerung des Marzahn-Biesdorfer Grenzgrabens (nördlich Wuhleteich) verzichtet.

 

Die Querung der neuen Wuhle weiter südlich über das Absturzbauwerk nördlich des Zusammenflusses sowie parallel dazu der alten Wuhle westlich von diesem Bauwerk wird im Zuge der Renaturierung aufgehoben. Diese Maßnahme entlastet den wertvollen Bereich zwischen neuer und alter Wuhle ab dem Zusammenfluss nordwärts bis hin zur Querung des Wuhlewanderweges am Kienberg (insbesondere den Dammweg West) nahezu vollständig vom Besucherverkehr. Als Ersatz für die Spaziergänger/innen wird der vorhandene Querweg zum Absturzbauwerk vor der alten Wuhle nach Süden verschwenkt (parallel zum Stichgraben der alten Wuhle) und mit einer neuen Brücke über die neue Wuhle an den Wuhlewanderweg auf der Hellersdorfer Seite angeschlossen. Damit ist ein wesentlicher Schritt zur Entlastung der Talmitte im zentralen schutzwürdigen Bereich getan. Im Zuge der geplanten Sohlanhebung der neuen Wuhle wird geprüft, ob der Damm westlich ebenfalls entfernt werden kann.

 

Der Übergang über die alte Wuhle auf der Höhe Suhler Str./Kienberg wird im Zuge der Renaturierung ersatzlos entfernt. Es wird geprüft, ob die Finanzierung auch die Entfernung der östlich davon liegenden Brücke über die neue Wuhle deckt. Zur Verbesserung der Erschließung des westlichen Talrandes ist als Ersatz ein Weg westlich des Waldsaumes in höherer Lage des Kienbergs im Bau. Dieser ist mit den Naturschutzvertretern/innen vor Ort abgestimmt. Ziel beider Maßnahmen ist die Beruhigung des Waldsaums vor dem Kienberg, der in Übereinstimmung mit den Naturschutzvertretern/innen vorrangig der Naturentwicklung am Übergang Wuhletal/Kienberg dienen soll. Auch hier wird die Talmitte entlastet, wenn es gelingt, die Entfernung der Panzerbrücke ebenfalls zu realisieren.

 

Im nördlichen Kaulsdorfer Teich wurde in Absprache mit den Naturschutzvertretern/innen ein Stau zur Sicherung des Regenwassers in diesem Teich eingerichtet. Damit soll für eine
Übergangszeit die Verbesserung der dauerhaften Wasserführung für einen Teil der Kaulsdorfer Teiche entsprechend den Anfragen aus der Lokalen Agenda 21 und der BVV geschaffen werden. Ein provisorischer Überlauf in den südlich angrenzenden Teich ermöglicht auch diesem bei entsprechender Wassermenge einen Zulauf. Weitere Maßnahmen erscheinen an dieser Stelle derzeit nicht möglich, bezüglich der Stauwünsche in der neuen Wuhle aus der BVV wurde die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechend der DS 1644/V angefragt.

 

Die beiden südlich gelegenen Teiche sind mit Cadmium belastet. Sie dürfen daher zur Zeit gemäß den Auflagen der Wasserbehörde nicht in den Grundwassereinzugsbereich gelangen. Das Büro WASY prüft zur Zeit, welche Möglichkeiten zur Verbesserung der ökologischen Situation bestehen. Alternativ muss entweder die Sohlanhebung im Bereich des nördlichen Kaulsdorfer Teichs enden oder das Cadmium aus den zwei südlichen Teichen entfernt werden. Der Fachbereich Umwelt prüft im ersten Quartal diesen Jahres gutachterlich, welche Kosten bei einer Entfer-

 

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nung des Cadmiums anfallen. Der Fachbereich Untere Naturschutzbehörde prüft anschließend, ob für die Maßnahme Ausgleichs- und Ersatzgelder in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen. Sollte beides möglich sein, kann die Sohlananhebung auch im Bereich der südlichen Teiche fortgesetzt werden. Dies wäre die Vorzugsvariante.

 

Für den Karpfenteich wird ein Anschluss an die neue Wuhle in offener Wasserführung geplant. Die vorhandene Verrohrung soll entfernt werden. Die offenen Gräben unterbrechen den westlichen Dammweg nördlich und westlich des Karpfenteiches mit der Folge, dass auch hier der Talraum vom Besucherverkehr entlastet werden könnte.

 

Für den Weidengrund ist im Zuge einer Beschäftigungsfördermaßnahme eine Vertiefung einer Teilfläche zur Sicherung einer dauerhafteren Wasserführung in Vorbereitung. Auch diese Maßnahme ist mit den Naturschutzvertretern/innen abgestimmt. Darüber hinaus soll eine verbesserte Wasserführung durch die Sohlanhebung der neuen Wuhle in diesem Bereich erreicht werden.

 

Bezüglich der Potenziale aus dem Stadtumbau Ost liegt dem Natur- und Umweltamt derzeit im Rahmen der gemeinsamen Arbeit am Biotopverbund im Bezirk eine Liste aus der Lokalen Agenda 21 mit Vorschlägen zur zukünftigen Nutzung vor. Diese Liste wird zur Zeit geprüft. Sie wird in den nächsten Sitzungen der Lokalen Agenda 21 diskursiv weiter entwickelt. Es besteht grundsätzlich Übereinstimmung, dass Flächen, die im Wuhletal liegen und nicht für eine weiter Bebauung benötigt werden, in den Landschaftsraum integriert werden können.

 

 

 

 
 

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