Drucksache - 1662/VI
1. Gibt es für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein
Regenwasserbewirtschaftungskonzept? Für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf gibt es mehrere
Regenbewirtschaftungskonzepte. Diese werden für die öffentlichen Flächen durch
die Berliner Wasserbetriebe im Auftrag der Wasserbehörde der Senatsverwaltung
für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz erarbeitet. 2. Welche Schritte, Maßnahmen dazu werden seitens des
Bezirksamtes aktuell, zur Zeit a) Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf Bereits im Rahmen der Konzeption zur Errichtung der
Großsiedlungen Marzahn und Hellersdorf wurde ein Konzept zur generellen
Regenwasserableitung erarbeitet, welches nach wie vor die Ableitung von
anfallendem Regenwasser auf öffentlichen Flächen gewährleistet. Darüber hinaus
werden die Anlagen im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten den privaten Nutzer/-innen
zur Verfügung gestellt. Für die
Ableitung von Regenwasser in die Wuhle wurde ein gesondertes Konzept
erarbeitet. Da auf Grund der Stilllegung des Klärwerkes Falkenberg die
kontinuierliche Einleitung von gereinigtem Abwasser in die Wuhle entfiel und die
Ableitung von Regenwasser aus der Großsiedlung zu hydraulischem Stress infolge
der Schwankungen zwischen Niedrigwasserabfluss und Starkregenereignissen führt,
wurde durch die Senatsverwaltung für die Wuhle ein Sanierungs- und
Ausbaukonzept erarbeitet, welches nach Umsetzung nachhaltig das
gewässerökologische Potenzial sichert. Es
berücksichtigt sowohl die wasserwirtschaftlichen Erfordernisse im Hinblick auf
die schadlose Ableitung der aus den Siedlungsgebieten stammenden
Regenwasserabflüsse als auch gewässerökologische und landschaftsplanerische
Anforderungen an ein weitgehend natürliches Gewässer in einem besonders
intensiv genutzten Landschaftsraum. Mit der
Umsetzung des Sanierungs- und Ausbaukonzeptes wird den gesetzlichen
Verpflichtungen aus dem Berliner Wassergesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz
nachgekommen. Damit kann
die Entwässerung der öffentlichen Flächen gewährleistet werden. Für die
privaten Flächen innerhalb der beiden Großsiedlungen wird prinzipiell in
Übereinstimmung mit dem LAPRO von einer Versickerung von Niederschlagswasser
auf dem Grundstück selbst ausgegangen. Dies ist auch unter Berücksichtigung der
auf dem Barnimhang vorkommenden bindigen Bodenverhältnisse mit zumutbaren
technischen Aufwendungen möglich. b) Siedlungsgebiete Für die
Siedlungsgebiete Mahlsdorf und Kaulsdorf sowie partiell für Biesdorf liegen
ebenfalls Regenwasserbewirtschaftungskonzepte der Berliner Wasserbetriebe vor,
die die Ableitung von Regenwasser von den öffentlichen Flächen beinhalten. Auch
diese Konzepte gehen davon aus, dass den privaten Eigentümer/-innen im Rahmen
der freien Kapazitäten der vorhandenen bzw. geplanten Netze diese zur Ableitung
von Regenwasser zur Verfügung gestellt werden. Entsprechend
dieser Konzepte werden mit den laufenden Bebauungsplanverfahren des
Bezirksamtes die dazu erforderlichen Flächen, wie Filteranlagen und
Regenrückhaltebecken, planungsrechtlich gesichert. Im Rahmen der laufenden
Investitionen werden durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die
entsprechenden Mittel für den Grundstückserwerb und die Umsetzung der Maßnahmen
eingeplant, die durch die Berliner Wasserbetriebe umgesetzt werden (Beispiel:
Umsetzung der Bodenfilteranlage Rohrpfuhlgraben östlich Hultschiner Damm,
Grundstückserwerb für Regenrückhaltebecken Landsberger Str. 216/217). Für die
privaten Flächen wird ebenfalls in Übereinstimmung mit dem LAPRO von einer
Versickerung auf den Grundstücken selbst ausgegangen. Die bauliche Dichte in
den Siedlungsgebieten, insbesondere unter Berücksichtigung der Festsetzungen in
den Bebauungsplänen, gewährleistet die Bewältigung der Problematik des
abzuleitenden Regenwassers auf den Grundstücken. Dabei wurde auch
berücksichtigt, dass auf dem Barnimhang vorwiegend bindige Böden anzutreffen
sind. Auf Festsetzung von Maßnahmen zur Versickerung von Regenwasser auf den
privaten Flächen wurde verzichtet, auch wenn das Wassergesetz die Möglichkeit
bietet, da die Eigentümer/-innen bei der Wahl der technischen Maßnahmen zur
Ableitung von Regenwasser nicht eingeschränkt werden sollen. Norbert
Lüdtke |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirk | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin
Büro der Bezirksverordnetenversammlung
Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L
- Tel.: (030) 90293-5811
- Tel.: (030) 90293-5812
- Tel.: (030) 90293-5813
- Tel.: (030) 90293-5814
- Fax: (030) 90293-5815
- E-Mail bvv@ba-mh.berlin.de
Postanschrift:
12591 Berlin