Drucksache - 1633/VI  

 
 
Betreff: Volksbegehren: Schluss mit Geheimverträgen - Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:Friedrich, Elke 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.01.2010 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument

Die BVV möge beschließen:

Die BVV möge beschließen:

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den geeigneten Stellen dafür einzusetzen, den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück", in dem die sofortige Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe gefordert wird, vorbehaltlos und unverfälscht zu übernehmen, so dass die Einleitung der zweiten Phase des Volksbegehrens und gegebenenfalls ein Volksentscheid zu der Sache gegenstandslos wird.

Begründung:

Begründung:

Der Landesverfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 06.10.2009 festgestellt, dass die vom Senat verhängte Nichtzulassung des Volksbegehrens sowohl aus formalen als auch inhaltlichen Gründen nicht rechtens war. Auch wenn in den Pressemitteilungen vor allem die formalen Gründe betont wurden (unrechtmäßige "Vorab-Kontrolle" von Gesetzentwürfen durch den Senat), hat das Gericht auch klar zu den inhaltlichen Argumenten des Senats Stellung bezogen und diese verneint.

So stellt das Gericht - entgegen der Meinung des Senats - in seinem Urteil klar: "Hiervon ausgehend sind die von dem vorgeschlagenen Gesetz erfassten Rechtsgeschäfte nicht dem Gebiet des bürgerlichen Rechts im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zuzuordnen". Es führt weiter aus, dass "die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind und auch bei Beteiligung privater Dritter die Rechtsgeschäfte "nicht dem öffentlichen Recht entzogen" werden dürfen (Urteilsbegründung, S. 15)[1].

Sowohl die Regierungs- als auch die Oppositionsparteien im Abgeordnetenhaus haben bisher den politischen Willen zur Umsetzung des Anliegens dieses Volksbegehrens signalisiert. Dem standen nur die juristischen Bedenken der beiden im Senat vertretenen Parteien gegenüber, die nun vom Landesverfassungsgerichtshof ausgeräumt wurden.

Die Kosten, die die zweite Stufe des Begehrens mit sich bringt (Anfertigung von Sammlungsbögen für 170.000 Unterschriften, Kontrolle der Unterschriften auf Gültigkeit durch die Bezirksämter), wären eine unnötige Belastung für den Berliner Landeshaushalt.

 
 

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Postanschrift:
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