Drucksache - 1386/VI
Jahresbericht 2008/2009
Die gesetzlichen Grundlagen für die Arbeit des Patientenfürsprechers und der sachkundigen Personen beruhen auf der Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes vom 01.12.1999 und dem Gesetz zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Städtischen Krankenhäusern vom 30.11.2000.
Der Patientenfürsprecher und die sachkundigen Personen sind die Vermittler zu Problemen zwischen Patient, Arzt, Pflegekraft und Krankenhausverwaltung.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Angebots des Patientenfürsprechers und der sachkundigen Personen ist die Information der Patienten darüber, dass es das Angebot überhaupt gibt, so z. B. die Information auf der Homepage des Vivantes Klinikums Hellersdorf.
Für den o. g. Zeitraum gingen Beschwerden und Anfragen ein.
Aus mehreren Nachfragen von Patienten geht hervor, dass nach wie vor ein Defizit an ambulanter Betreuung durch Psychiater, Neurologen und Psychologen besteht. Durch die intensive Arbeit in den Tageskliniken ist eine gewisse Entlastung für die Betreuung und Weiterbehandlung erreicht, es bedarf aber weiterer personeller Unterstützung.
Bei den Hausärzten sieht es nicht besser aus. Die Weiterbehandlung nach stationärem Aufenthalt ist oft durch Überlastung der Ärzte eingeschränkt.
Zwei Patienten aus dem Haus 41 wurde nach stationärem Aufenthalt geraten, Selbsthilfegruppen in Alt-Marzahn aufzusuchen. Die Arbeit dieser Gruppen unterstützt sehr wertvoll die Therapie.
Der Klinikdirektor, Prof. Dr. Wetterling, übermittelte uns die Daten des Jahres 2008.
Im März 2009 folgten wir einer Einladung der Bundesbeauftragten für Patienten, Frau Kühn-Mengel, zum Thema: Patientenrechtegesetz.
Im April 2009 nahmen wir an der Tagung für Patientenfürsprecher der Median-Klinik teil. Diskutiert wurden Themen aus dem Sozialgesetzbuch 5 und 9 in der Rechtsprechung.
Wir danken den Mitarbeitern des Klinikums, die unsere Arbeit für die Patienten stets unterstützen.
Dr. Klaus Janowski Paul Marks Siegfried Krüger
Berlin, den 02. Juni 2009 |
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