Drucksache - 1115/V  

 
 
Betreff: Einführung des IT Verfahren Integriertes Wohnungswesen (InWo); Herstellung der IT Infrastruktur und Einrichtung des Standard-Netzzuganges (BA-Vorlage Nr. 802/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Dr. Uwe KlettKlett, Uwe
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 07.11.2003 PDF-Dokument

Vorlage liegt elektronisch nicht vollständig vor

Vorlage liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                             05.11.03

 

 

 

   

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.11.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Einführung des IT Verfahren Integriertes Wohnungswesen (InWo); Herstellung der IT Infrastruktur und Einrichtung des Standard-Netzzuganges

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 04.11.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.802/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                                                             

Bezirksbürgermeister                                        

 

 

Anlage

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                          30.10.0318.07.01

OrgIT L                                                                                                                         2450     

     

 

 

   

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 802/ II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:          Einführung des IT Verfahren Integriertes Wohnungswesen (InWo); Herstellung der IT Infrastruktur und Einrichtung des Standard-Netzzuganges

 

B. Berichterstatter:                       

 

C.1 Beschlussentwurf:                 Das Bezirksamt beschließt, die Maßnahme zur Herstellung der IT Infrastruktur für den Betrieb des IT Verfahrens InWo, wie in der Anlage ausgewiesen, zu realisieren

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:       Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und  zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                             siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:                     § 4 Abs. 2, § 15, § 36 Abs. 2 Buchstabe a,b und f und Abs. 3 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG);

 

F. Haushaltsmäßige                     

    Auswirkungen:                           Kapitel 3307 Titel 540 60:
Einsparung ab Januar 2004: 2.216,22 € pro Monat
Ausgaben ab Januar 2004:   2.317,00 € pro Monat
Ausgaben Januar 2004: 153,38 € einmalig

 

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:                          keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                           keine

 

 

 

Dr. Uwe Klett

Bezirksbürgermeister

 

Anlage

 


Anlage zur BA-Vorlage Nr.802/II

 

Begründung:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin betreibt im Wohnungsamt die landeseinheitliche IT Anwendung Dialogisiertes Wohngeldverfahren (DiWo). Dieses Verfahren bildet den ersten Baustein für ein weit größeres Vorhaben, die Integration aller IT Verfahren des Berliner Wohnungswesens (InWo) unter einem einheitlichen Dach. Die Verfahren des Berliner Wohnungswesen sind:

 

§         Wohngeld

§         Wohnungskataster / Wohnungsleerstand

§         Wohnberechtigungsschein

 

Ziel des Projektes InWo ist es, dem Sachbearbeiter die Möglichkeit zu geben, mit nur einer Anwendung auf alle Verfahren des Wohnungswesens unter einer einheitlichen Oberfläche mit einer einheitlichen Bedienungsweise zuzugreifen.

Zudem erfolgt mit der zentralen Datenhaltung beim Landesbetrieb für Informationstechnik (LIT) eine Vereinheitlichung der Datenbasis, in Verbindung mit der Nutzung verfahrensübergreifender Schnittstellen (siehe Anlage 1).

 

Träger des Verfahrens und damit Verfahrensverantwortlicher ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung. Der Bezirk übernimmt die Rollen des dezentralen Infrastrukturbetreibers, des Produktverantwortlichen sowie der lokalen Anwendungssystembetreuung.

Die bezirklichen Aufgaben für die Sicherung des Betriebes des InWo sind im Betriebskonzept in der Fassung vom 18.08.2003 definiert (siehe Anlage 2).

 

Das Verfahren InWo wird im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf im Wohnungsamt BDG Premnitzer Strasse 11/13 und in den Bürgerämtern eingesetzt. Für das BA MarzHelld ist folgender Zeitplan vorgesehen.


Beginn Probebetrieb:                          05.01.2004

Migration:                                             31.01.2004
Termin Produktivschaltung InWo:      02.02.2004


Die Einrichtung der Arbeitsplätze des Wohnungsamtes mit APC und Druckern ist bis auf die Installation der Netzwerkdrucker abgeschlossen. Termin für die Inbetriebnahme der Netzwerkdrucker ist der 31.12. 2003.


Noch nicht abschließend realisiert sind die infrastrukturellen Maßnahmen auf der Ebenen MAN und LAN.

Unter dem virtuellen Dach von InWo werden in allen Verfahren personenbezogene Daten verarbeitet. Das Betriebskonzept sieht für alle Verfahrensnutzer die zentrale Datenbankhaltung im LIT vor. Damit ist die zentrale Datensicherung der Datenbankserver sowie das Sammeln der Druck- und Zahlungsdateien aus den Bezirken verbunden. Voraussetzung für eine sichere Datenübertragung bzw. einen sicheren Datenzugriff ist eine netzwerkseitige Anbindung der Bezirksverwaltung an das MAN inklusive Verschlüsselung.

 

Die Anwendung InWo verfügt über keine softwareseitige Datenverschlüsselung. Insofern sind alle dezentralen Infrastrukturbetreiber verpflichtet Maßnahmen gegen unbefugten Datenzugriff zu ergreifen. Die rechtliche Grundlage hierzu liefert § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 9 BlnDSG.


Darin heißt es unter anderem:

 

...” Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet, sind Maßnahmen zu treffen, die je nach Art der zu schützenden personenbezogenen Daten geeignet sind,

 

§         zu verhindern, dass Datenträger unbefugt gelesen, kopiert oder entfernt werden können;

§         zu verhindern, dass bei der Übertragung personenbezogener Daten sowie beim Transport von Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert verändert oder gelöscht werden können. ” ...

 

Datenleitungen gegen Abhören mittels physikalischen Maßnahmen zu sichern ist nur schwer möglich. Die Verschlüsselung der Daten auf Übertragungsstrecken ist die einzig sinnvolle Maßnahme zum Schutz der Daten bei der Datenübertragung.

 

Der IT-KAB hat in seiner Sitzung am 29.11.2001 die Verschlüsselung des MAN beschlossen. Gemäß dem Konzept des Landes Berlin zum Schutz der Vertraulichkeit bei der Datenübertragung im Berliner Landesnetz obliegt dem LIT die Sicherung des MAN und den jeweiligen dezentralen Infrastrukturbetreibern die Sicherung des LAN (Sen Inn – November 2001).

 

Der LIT hat Mitte 2002 den Beschluss des IT–KAB umgesetzt und bietet seitdem den dezentralen Infrastrukturbetreibern das Produkt Standard-Netzzugang an. Mit diesem können auf Netzwerkebene zwei Tunnel für die Authentisierung und Verschlüsselung eingerichtet und genutzt werden (Anlage 3 – Angebote des LIT vom 13.10.2003 Nr. 200185).

 

Es ist vorgesehen einen Tunnel zwischen dem MAN Zugang BDG HWP und dem Rechenzentrum des LIT zu aktivieren. Der zweite Tunnel ist für die Verschlüsselung der im IT Verfahren InWo zu übertragenden personenbezogenen Daten auf LAN Ebene zu nutzen

(Strecke BDG HWP und BDG Premnitzer Strasse 11/13).

 

Das Produkt Standard- Netzzugang beinhaltet neben der Verschlüsselung folgende Leistungen:

 

§         LAN Interconnection MAN

§         Intranet-Zugang SMTP, HTTP, HTTPS, DNS

§         Zugang ITVB

§         TESTA-Zugang

§         Internet-Zugang

§         E-Mail-Zugang (SMTP)

 

Hervorzuheben ist hier der Zugang zu TESTA (Trans European Services for Telematics between Administrations). Testa ist der Aufbau eines Overlaynetzes der Bundesländer und des Bundes. Damit sind die Verwaltungen in der Lage zwischen den Verwaltungsnetzes der Länder, der Kommunen und des Bundes zu kommunizieren. Einige Möglichkeiten des Datenaustausches sind in der Anlage 4 dargestellt.

 

Mit der Inanspruchnahme der Leistungen Standard-Netzzuganges inkl. Verschlüsselung entstehen im Kapitel 3307 Titel 540 60 ab Januar 2004 Einsparungen in Höhe von 2.216,22 € pro Monat und Ausgaben in Höhe von 2.317,00 € pro Monat. Dies beruht darauf, dass bisher einzeln beauftragte Teilleistungen in dem Standard-Netzzugang enthalten sind. Es entfallen folgende Einzelleistungen:

 

§         KISS – Servicevereinbarung Nr.: 189702600

§         LAN-Interconnection - Servicevereinbarung Nr.: 150000140

§         Minderung der Kosten für die Leistung Kopplung ATM – Servicevereinbarung Nr.: 150000919


 

Für den Betrieb der einzelnen Zugänge entsteht im Januar 2004 im Kapitel 3307 Titel 540 60 eine einmalige Einrichtungsgebühr von insgesamt 153,38 €.

 

Die Verschlüsselung der Datenleitungen der Bürgerämter bedarf umfangreicher Untersuchungen des LIT. Dieses Teilprojekt wird dem Bezirksamt gesondert vorgelegt.

 

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 17.Dezember 2002 die Verwaltungsvorschriften zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2003 bekannt gegeben. Zudem gelten die Regelungen in den Haushaltswirtschaftsrundschreiben des BA des HHJ. 2003 sowie das Schreiben Sen Fin II G 42 vom 29.04.03 zum Ergänzungsplan 2003. Danach gilt für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf die vorläufige Haushaltswirtschaft nach Art. 89 Abs. 1 VvB. Somit dürfen nur Ausgaben geleistet werden, wenn es sich um unbedingt notwendige Ausgaben im Sinne von Artikel 89 der Verfassung von Berlin handelt. Diese Regelung gilt bisher auch für Maßnahmen die im Haushaltsjahr 2004 wirksam werden. Gemäß Art. 89 der Verfassung von Berlin – Erläuterungen Nr. 4, sind auch unbedingt notwendige Ausgaben nur zulässig, um bestimmte Zwecke zu erreichen. Zulässig sind Ausgaben, um

 

a)      bestehende Einrichtungen zu erhalten

b)      die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen

c)      die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen

d)      Bauvorhaben weiterzuführen und

e)      eine ordnungsgemäße Tätigkeit der Verwaltung aufrechtzuerhalten.

 

Die Leistungen Wohngeld, Wohnungskataster, Wohnberechtigungsschein und Wohnungsleerstand sind Pflichtaufgaben des Landes Berlin. Die gesetzliche Grundlage sind unter anderem  WoGG; BelBindG, WoBindG und WoFG. Der sichere Betrieb des IT Verfahren InWo ist für die Dienstkräfte des Wohnungsamtes und der Bürgerämter eine Grundlage für die Leistungserbringung. Bei Nichtrealisierung der Maßnahme kann das Wohnungsamt seiner gesetzlichen Pflichtaufgabe (z.B. Wohngeld) nicht nachkommen.

 

Für die IT-Maßnahme Einführung des IT Verfahren Integriertes Wohnungswesen (InWo); Herstellung der IT Infrastruktur und Einrichtung des Standard-Netzzuganges treffen die Regelungen Art. 89 VvB Erläuterungen Nr. 4 Buchstabe b) und e) eindeutig zu. Es handelt sich um eine Maßnahme, die gemäß Art. 89 VvB unabdingbar und zwingend notwendig ist.

 

 

Salti                                                                  Herbst                                                Mannigel

OrgIT L                                                             BürgWohn L                                      Fin L

 


Anlage 2

der Begründung zur BA Vorlage Nr. 802/II

__________________________________________________________________________

 

 

 

Tab.: Auszug aus dem Betriebkonzept für das Verfahren “InWo” in der Fassung vom 18.08.2003

 

Stelle

Rolle

wahrzunehmende Funktionen

B

e

z

i

r

k

e

IT-Stelle

ISB
dezentrale Infrastrukturbetreiber (Bezirk)

·  Einrichtung von Arbeitsplätzen (APC + Drucker)

·  Betrieb des Inhouse-Netzes, des Applikationsservers, der APC und Drucker

·  termingerechte und fehlerfreie Übernahme und Bereitstellung ausschließlich aktueller und freigegebener Programme, sofern keine zentrale Adminstration durch SenStadt

·  Umsetzung von Notfallsituationen

·  Gewährleistung und Dokumentation einer einheitlichen Konfiguration

 

Woh-nungsamt

Produktverantwortlicher

·  fachliche Gesamtverantwortung für den Betrieb von INWO

·  Ansprechpartner für zentralen Verfahrensverantwortlichen, Infrastrukturbetreiber und IT- Management; Abstimmung der  weiteren Entwicklung der Anwendung

·  Koordination der Tätigkeiten der AWB und ASB (lokal)

·  Festlegung der Nutzerrechte für die Dienstkräfte

·  Festlegung des Schulungsbedarfs und Veranlassen der Schulungen

 

 

 

ASB

Anwendungs-Systembetreuung (lokal)

·  Eingabe und Pflege der Benutzerdaten einschließlich Rechtevergabe in INWO

·  Pflege lokaler Stammdaten

·  Erstellung und Kontrolle von Zahlungsmaterial

·  Druck von Datenausgaben soweit nicht zentral durch LIT

·  Durchführung der bezirklichen Systemverwaltung

·  Beteiligung am Testverfahren soweit erforderlich

·  Einweisung in die Sicherheits- und Betriebsgrundsätze

 

 

 

AWB

Anwenderbetreuung

·  fachliche Betreuung und Ansprechpartner der Anwender

 

 

 

Anwender

 

 

 

·  Sachbearbeitung


 

Stelle

Rolle

Wahrzunehmende Funktionen

S

e

n

 

IV A 4

Verfahrensverantwortlicher

·  Festlegung der Zahlungstermine

·  Weiterentwicklung von InWo; Fachvorgaben

·  Organisation der Anwenderschulung

·  Beteiligung des HPR und DSB

 

S

T

A

D

T

IV A 4

Anwendungssystembetreuung

 (zentral)

fachlich :

·  fachliche Unterstützung der AWB und ASB

·  Test und Freigabe neuer Versionen

·  Anwenderhandbuch

·  Pflege zentraler Stammdaten

 

 

 

I T 4

 

technisch :

·  Datenbankadministration für zentrale DB

·  Betrieb der zentralen Verfahrensteile

·  Programmdokumentation

·  Unterstützung der ASB

·  Unterstützung der ISB

·  Versionen- Update in den Bezirken

 

 

IT

ISB

dezentraler Infrastrukbetreiber (SenStadt)

·  Betrieb des Inhouse- Netzes

·  Einrichtung von Arbeitsplätzen

L

I

T

 

SAZ

·  netzwerkseitige Anbindung der Bezirke und Senatsverwaltungen an das LIT über das MAN

·  UNIX-Administration der zentralen DB-Server;

·  zentrale Datensicherung der DB-Server

·  Sammeln der Druck- und Zahlungsdateien aus den Bezirken

 

 

 

RZ

·  Erstellung von Terminplänen für Zahlbarmachung

·  automatisierte Zahlbarmachung einschließlich Erstellung der Datenträger für Kopfbank und Kontrolle des technisch einwandfreien Ablaufs der zentralen Datenverarbeitung

·  automatische Erstellung der zentral zu druckenden Bescheide, Anschreiben und sonstiger Briefe

·  Erstellung zentraler Statistiken

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin