Drucksache - 1065/V  

 
 
Betreff: Nichteinrichtung von 7. Klassen - 10Y05 (BA-Vorlage Nr. 755/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin BildKultSportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Marlitt KöhnkeKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.10.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.10.2003 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                    19.09.03

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.10.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Nichteinrichtung von 7. Klassen

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 16.09.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 755/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        M. Köhnke

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 

 

Anlage


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      08.09.200318.07.01

Schul PlaB       -2608     

Bearbeiter: Herr Girod

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 755/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Nichteinrichtung von 7. Klassen

 

B. Berichterstatter:      Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschließt, im Schuljahr 2004/05 an der Mahatma-Gandhi-Oberschule (neu: 10Y05) keine 7. Klassen einzurichten.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vorzulegen und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2b, f BezVG; § 2 Abs. 2 SchulG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

                                                                       

 

 

 

M. Köhnke                                                      

Bezirksstadträtin für Bildung,

Kultur und Sport

 

 

 

Anlage

 


Begründung:

 

 

Im Hinblick auf den weiteren Rückgang der Schülerzahlen im Übergang zur Oberschule ist auch im gymnasialen Bereich die Eingangskapazität weiter zu reduzieren.

 

Nach Abstimmung mit der Senatsschulverwaltung ist vorgesehen, an der Mahatma-Gandhi-Oberschule (neu: 10Y05) im Schuljahr 2004/05 keine 7. Klassen einzurichten.

Im Weiteren ist vorgesehen, die Mahatma-Gandhi-Oberschule mit der Oberschule an der Weide (neu: 10Y01) am Standort Sella-Hasse-Str. zusammenzuführen.

Dazu wird dieser Schulstandort mit Hilfe des Schul- und Sportanlagensanierungs-programmes hergerichtet, nachdem über das Sanierungsprogramm die Treppentürme beider Schulhäuser des Standortes bereits saniert wurden.

 

Zum Vorgang wurden die Schulkonferenzen sowohl der Mahatma-Gandhi-Oberschule (16.06.2003) als auch der Oberschule an der Weide (15.05.2003) gehört.

Bei der Zusammenlegung der Schulen verfolgt der Schulträger das Ziel, den Namen Mahatma-Gandhi im Bezirk zu erhalten und die gewachsenen Traditionen und Verbindungen mit indischen Schulen weiter zu entwickeln. Der Schulträger hatte daher den beiden Schulen vorgeschlagen, eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe zu bilden, um so die weiterzuführenden Profile und Ausprägungen sicher über die Zusammenlegung zu erhalten.

In diesem Sinne empfiehlt die Schulkonferenz der Oberschule an der Weide, dass die Lehrer, die die mit dem Namen Mahatma-Gandhi verbundenen Traditionen entwickelt haben und pflegen, in die zusammengelegte Schule übernommen werden.

Der Zeitpunkt der Zusammenlegung ist noch nicht festgelegt und wird unter Mitwirkung der Senatsschulverwaltung von der Arbeitsgruppe der beiden Schulen definiert, wobei der Weg zur Zusammenlegung ebenfalls formuliert wird.

Es ist davon auszugehen, dass die Gymnasien etwa zum Schuljahr 2007/08 zusammen-gelegt sind.

 

Der Bezirksschulbeirat wurde zum Sachverhalt am 27.08.2003 gehört. Er hat dem Vorhaben zugestimmt, da dieses schon im Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2002 Erwähnung fand.

 

Der Doppelstandort der Mahatma-Gandhi-Oberschule ist mit zwei Schulhäusern POS 76 bebaut, an denen noch keine Sanierungsmaßnahmen erfolgte.

Nach Leerzug der Gebäude ist der Schulstandort aufzugeben.

In der Beratung des Bezirksamtes am 14.05.2002, in der sich alle Fachämter zum Umgang mit den Schulstandorten verständigten, wurde der Schulstandort der Mahatma-Gandhi-Oberschule als nicht langfristig und zum Abriss vorgesehen definiert.

 

 

 

 
 

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