Drucksache - 1064/V  

 
 
Betreff: Nichteinrichtung von 7. Klassen - 10R03 (BA-Vorlage Nr. 756/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzStRin BildKultSportBzStRin BildKultSport
Verfasser:Marlitt KöhnkeKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.10.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 21.10.2003 PDF-Dokument

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                                                19.09.2003

 

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.10.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Nichteinrichtung von 7.Klassen

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 16.09.03 beschlossen, die BA-Vorlage Nr.756/II der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Klett                        M. Köhnke

Bezirksbürgermeister         Bezirksstadträtin für Bildung,

                        Kultur und Sport

 

 

Anlage

 

 

 

 

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 08.09.200318.07.01

Schul PlaB -2608     

Bearbeiter: Herr Girod

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 756/II

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Nichteinrichtung von 7.Klassen

 

B. Berichterstatter:      Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf beschließt, im Schuljahr 2004/05 an der Marc-Chagall-Oberschule

(neu: 10R03) keine 7. Klassen einzurichten.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. vorzulegen und Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:                                siehe Anlage

 

E. Rechtsgrundlage:      §§ 15, 36 Abs. 2 b, f BezVG; § 2 Abs. 2 SchulG

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      keine

 

                                                                       

 

 

 

 

M. Köhnke                                                       

Bezirksstadträtin für Bildung,

Kultur und Sport                                               

 

 

Anlage

 


 Begründung:

 

 

Im Zusammenhang mit dem weiteren Rückgang der Schülerzahlen im Übergang zur Oberschule ist die weitere Reduzierung der Eingangskapazität im Realschulbereich notwendig.

 

In Abstimmung mit der Senatsschulverwaltung ist für das Schuljahr 2004/05 vorgesehen, an der Marc-Chagall-Oberschule (neu: 10R03) keine 7. Klassen einzurichten. Damit wird die Schule auslaufend.

Schon im Entwurf des Schulentwicklungsplanes 2002 ist die Nichteinrichtung von 7. Klassen angekündigt.

 

Im Ergebnis der Abwägung der Standortqualitäten ist der Standort der Marc-Chagall-Oberschule aus dem Netz zu nehmen. Der Standort liegt in der Nähe der Geschwister-Scholl-Oberschule (neu: 10R02).

Während die Marc-Chagall-Oberschule über ein Schulgebäude POS 76 verfügt, hat die Geschwister-Scholl-Oberschule eine POS 81, ein Gebäudetyp, der wegen geringerer zu erwartender Unterhaltskosten zu bevorzugen ist. So herrschte schon bei der Beratung im Bezirksamt zum weiteren Umgang mit Schulstandorten am 14.05.2002 Einigkeit darüber, dass das Schulgebäude der Marc-Chagall-Oberschule aus dem Netz zu nehmen und für den Abriss vorzusehen ist.

 

Die Schulkonferenz der Marc-Chagall-Oberschule wurde zur Nichteinrichtung von

7. Klassen für das Schuljahr 2004/05 bereits am 23.10.2002 angehört. Sie hat sich gegen die vorgesehene Maßnahme ausgesprochen und begründet, dass stets gute Anmeldezahlen vorhanden waren.

Der Schulträger hat darauf verwiesen, dass die Anmeldezahlen auch an der Geschwister-Scholl-Oberschule stets ausreichend waren und deshalb in der Abwägung beider Schulen nicht als unterscheidendes Kriterium herangezogen werden konnten.

Unbestritten ist auch, dass an beiden in der Abwägung stehenden Schulen eine gute pädagogische Arbeit nach Einschätzung der Senatsschulverwaltung geleistet wird.

Die Schulkonferenz schlägt dem Bezirk vor, die Marc-Chagall-Oberschule an einen anderen Standort zu verlegen. Das würde aber bedeuten, dass die Eingangskapazität für die Klasse 7 nicht verringert wird. Deshalb kann der Schulträger diesem Vorschlag nicht folgen, zumal die Schülerzahlen ausweisen, dass noch weitere Realschulen aus dem Netz genommen werden müssen.

 

Der Bezirksschulbeirat wurde am 27.08.2003 zur Nichteinrichtung der Klasse 7 an der

Marc-Chagall-Oberschule angehört und hat dem Vorhaben zugestimmt.

Der Schulträger hatte wegen der örtlichen Nähe die Zusammenlegung der Marc-Chagall-Oberschule mit der Geschwister-Scholl-Oberschule vorgeschlagen. Während der Anhörung vor dem Bezirksschulbeirat hat der Schulleiter den Wunsch der Schule vorgestellt, mit der Johann-Julius-Hecker-Oberschule (neu: 10R01) zusammengehen zu wollen. Das kann der Schulträger berücksichtigen, wenn Schüler und Eltern der dann zu übernehmenden Jahrgänge sich auch für die Johann-Julius-Hecker-Oberschule entscheiden.

 

Die Marc-Chagall-Oberschule soll noch etwa zwei Jahre ihre Selbständigkeit erhalten und dann aufgehoben werden.

 

 

 

 
 

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