Drucksache - 1006/VI
Sehr geehrte Frau Wermke, das Bezirksamt gibt zu der o. g. Anfrage wie folgt Auskunft: Zu Frage 1: Die Ausschreibung der Reinigungsverträge für die öffentlichen Schulen im Bezirk wird nach den für das öffentliche Auftragswesen zu Reinigungsleistungen von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen mit Rundschreiben WiTechFrau II F Nr. 5/2008 vom 25. April 2008 vorgegebenen Musterausschreibungsunterlagen im Rahmen eines Offenen Verfahrens erfolgen. Die Musterausschreibungsunterlagen finden Sie im Internet unter: http://www.berlin.de/vergabeservice/musterausschreibungen/muster
reinigung.html Zu Frage 2: Die Erfahrungen der Schulleitungen im Hinblick auf die Qualität der bisherigen Vertragspartner des Schulamtes können im Zuge der Prüfung von Referenzen der künftigen Bewerber nur sekundär von Belang sein, da die Schulleitungen nicht selbst Vertragspartner der Reinigungs- firmen sind. Da die bisherigen Reinigungsverträge bestimmte Leistungen, wie die Grundreinigung und das Fensterputzen in der Mehrzahl nur noch auf ausdrückliche Anforderung vorsah, die dann wiederum wegen unzureichender Bewirtschaftungsmittel nicht regelmäßig beauftragt werden konnten, lässt sich die Zuverlässigkeit der jeweiligen Reinigungsfirma nur vom Schulamt direkt beurteilen, bzw. muss bei den angegebenen bisherigen Vertragspartnern dazu nachgefragt werden. Mit freundlichen Grüßen St. Richter Bezirksstadtrat für Bildung, Kultur und Immobilien |
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