Drucksache - 0998/VI
Wie gewünscht, übermittle ich Ihnen
hier die Antwort zu o.g. Drucksache in schriftlicher Form: Frage 1: In welcher Form und in welchen
Zeitabständen findet die Zuarbeit des Tiefbauamtes an das Natur- und Umweltamt
statt, um die Pflanzung von Straßenbäumen effektiv zu gestalten und
vorausschauend zu planen? Das
Berliner Straßengesetz mit seinen Ausführungsvorschriften, verbunden mit dem
Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über den Bau und die
Unterhaltung von Straßengrün, setzt den Rahmen für die Planung und
Durchführung, Pflege und Unterhaltung sowie die Verkehrssicherung von
Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen für alle Bestandteile öffentlichen
Straßenlandes, also auch für das Straßengrün und die Straßenbäume. Aus diesen
Vorschriften leiten sich die Grundsätze der Zusammenarbeit der jeweils
zuständigen Ämter eines Bezirkes oder auch des Landes ab. Planmäßige,
also investive Straßenbau- oder Erneuerungsmaßnahmen in Verantwortung des
Tiefbauamtes finden derzeit im Bezirk nicht statt. In der Vergangenheit hat bei
diesen Maßnahmen das Natur- und Umweltamt regelmäßig die Planung und
Durchführung der Grüngestaltung übernommen. Der Vorlauf für die Planung betrug
5 Jahre. Bei
Maßnahmen aus dem Unterhaltungsbudget des Tiefbauamtes, aus Fördertöpfen,
Straßenneuanlagen im öffentlichen Bereich durch Investoren, z. B. in
Entwicklungsgebieten, ist das Natur- und Umweltamt ebenso regelmäßig bereits in
der Planungsphase beteiligt, begleitet die Maßnahmen während der Baudurchführung
und der Bauabnahme. Die
Abstimmung zwischen den Ämtern geschieht zeitnah, sobald die Maßnahme bestätigt
ist, mindestens aber zweimal jährlich. Baumpflanzungen,
die durch NatUm aus seinem Produktbudget oder aus Ausgleich- und Ersatzmitteln
im öffentlichen Straßenland beabsichtigt sind, werden mit einem maximalen
Vorlauf von zwei Jahren (Doppelhaushalt), konkret und Maßnahme bezogen zweimal
jährlich in Vorbereitung der Frühjahrs- und/oder Herbstgehölzbestellung
zwischen den Ämtern abgestimmt. Frage 2: Welche konkreten Absprachen zwischen
den Ämtern gibt es außerdem und was könnte in der Zusammenarbeit aus der Sicht
beider Ämter noch verbessert werden? Für die
langfristige und zielorientierte Entwicklung des Straßenbaumbestandes setzt der
vom Bezirk beschlossene Baumleitplan ausreichende Planungsgrundlagen und
Zeithorizonte. Der kontinuierlichen Umsetzung der Baumleitplanung steht derzeit
in erster Linie der Mangel an investiven Mitteln entgegen. Der Umfang
der realisierbaren Straßenbaumpflanzungen richtet sich seit Jahren nach der
Verfügbarkeit von Fördermitteln und nach den Unterhaltungsbudgets der
beteiligten Ämter. Zumindest Letzteres ist seit vielen Jahren rückläufig. Die
„Geschwindigkeit“ der Umsetzung der Baumleitplanung wird nicht
zuletzt besonders dann, wenn die Straße nicht komplett umgebaut werden kann,
wofür regelmäßig erheblich finanzielle Mittel notwendig wären, maßgeblich von
den sich bei Straßenerneuerungen und bei unabdingbaren Fällungen von Bäumen
nicht verändernden Straßenquerschnitten, Baumstandortbedingungen, Leitungs- und
Zufahrtbeständen und -planungen, festen Einbauten, nicht finanzierbaren
Wurzelschutzmaßnahmen usw. verlangsamt. Lüdtke |
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