Drucksache - 0998/VI  

 
 
Betreff: Zur Baumleitplanung - Planung von Straßenbegleitgrün und/oder Straßenbäumen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, NorbertLüdtke, Norbert
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
17.07.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Ich frage das Bezirksamt:

Wie gewünscht, übermittle ich Ihnen hier die Antwort zu o.g. Drucksache in schriftlicher Form:

 

Frage 1:

In welcher Form und in welchen Zeitabständen findet die Zuarbeit des Tiefbauamtes an das Natur- und Umweltamt statt, um die Pflanzung von Straßenbäumen effektiv zu gestalten und vorausschauend zu planen?

 

Das Berliner Straßengesetz mit seinen Ausführungsvorschriften, verbunden mit dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung über den Bau und die Unterhaltung von Straßengrün, setzt den Rahmen für die Planung und Durchführung, Pflege und Unterhaltung sowie die Verkehrssicherung von Straßenbau- und Unterhaltungsmaßnahmen für alle Bestandteile öffentlichen Straßenlandes, also auch für das Straßengrün und die Straßenbäume.

 

Aus diesen Vorschriften leiten sich die Grundsätze der Zusammenarbeit der jeweils zuständigen Ämter eines Bezirkes oder auch des Landes ab.

 

Planmäßige, also investive Straßenbau- oder Erneuerungsmaßnahmen in Verantwortung des Tiefbauamtes finden derzeit im Bezirk nicht statt. In der Vergangenheit hat bei diesen Maßnahmen das Natur- und Umweltamt regelmäßig die Planung und Durchführung der Grüngestaltung übernommen. Der Vorlauf für die Planung betrug 5 Jahre.

 

Bei Maßnahmen aus dem Unterhaltungsbudget des Tiefbauamtes, aus Fördertöpfen, Straßenneuanlagen im öffentlichen Bereich durch Investoren, z. B. in Entwicklungsgebieten, ist das Natur- und Umweltamt ebenso regelmäßig bereits in der Planungsphase beteiligt, begleitet die Maßnahmen während der Baudurchführung und der Bauabnahme.

 

 

Die Abstimmung zwischen den Ämtern geschieht zeitnah, sobald die Maßnahme bestätigt ist, mindestens aber zweimal jährlich.

 

Baumpflanzungen, die durch NatUm aus seinem Produktbudget oder aus Ausgleich- und Ersatzmitteln im öffentlichen Straßenland beabsichtigt sind, werden mit einem maximalen Vorlauf von zwei Jahren (Doppelhaushalt), konkret und Maßnahme bezogen zweimal jährlich in Vorbereitung der Frühjahrs- und/oder Herbstgehölzbestellung zwischen den Ämtern abgestimmt.

 

Frage 2:

Welche konkreten Absprachen zwischen den Ämtern gibt es außerdem und was könnte in der Zusammenarbeit aus der Sicht beider Ämter noch verbessert werden?

 

Für die langfristige und zielorientierte Entwicklung des Straßenbaumbestandes setzt der vom Bezirk beschlossene Baumleitplan ausreichende Planungsgrundlagen und Zeithorizonte. Der kontinuierlichen Umsetzung der Baumleitplanung steht derzeit in erster Linie der Mangel an investiven Mitteln entgegen.

Der Umfang der realisierbaren Straßenbaumpflanzungen richtet sich seit Jahren nach der Verfügbarkeit von Fördermitteln und nach den Unterhaltungsbudgets der beteiligten Ämter. Zumindest Letzteres ist seit vielen Jahren rückläufig.

Die „Geschwindigkeit“ der Umsetzung der Baumleitplanung wird nicht zuletzt besonders dann, wenn die Straße nicht komplett umgebaut werden kann, wofür regelmäßig erheblich finanzielle Mittel notwendig wären, maßgeblich von den sich bei Straßenerneuerungen und bei unabdingbaren Fällungen von Bäumen nicht verändernden Straßenquerschnitten, Baumstandortbedingungen, Leitungs- und Zufahrtbeständen und -planungen, festen Einbauten, nicht finanzierbaren Wurzelschutzmaßnahmen usw. verlangsamt.

 

 

 

Lüdtke

 
 

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