Drucksache - 0931/VI  

 
 
Betreff: Noch kein richtiger Sommer, aber schon schmelzende Straßen in Biesdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der FDPBzStR WirtTiefBürgOrd
Verfasser:Gräff, Christian 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.05.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Das TBA geht davon aus, dass der Anfragende die Oberflächenbehandlung der bestehenden Asphaltdecke in 2007 meint.

 

Bei der Ausführung der Oberflächenbehandlung 2007 in den besagten Straßen wurde auf die bestehende Altasphaltdecke eine Bindemittelemulsion aufgebracht. Danach wurde mit einem Sand-Splitt-Gemisch die Fläche abgestreut und gewalzt. Das erfolgte unter laufenden Verkehr.

 

Mängelanalyse:

 

Die zur Verfügung stehenden Emulsionen, kat- oder anionisch, gehen in Abhängigkeit vom Material nicht mit jedem Altasphalt eine optimale Verbindung ein. Wird das aufgebrachte Sand-Splitt-Gemisch nicht  überall gleich belastet, erst durch das Anwalzen und danach durch den Verkehr, entstehen Streifen, an denen die Splittkörnung keine Verbindung zum Altasphalt hat. Dieses Korn wird dann mit abgefegt. Der verbleibende Asphalt wird bei steigenden Temperaturen weich.

 

1.         Was gedenkt das Bezirksamt gegen die erheblichen Mängel bei der Asphaltierung der Straßen Vorstadtweg, Rundweg und Bruchgrabenweg in Biesdorf zu unternehmen? Wie und in welchem Zeitraum soll die Mängelbeseitigung erfolgen?

 

Die jetzt aufgetretenen Mängel sind bedauerlich. Die Baufirma wurde beauftragt, die auftretenden Mängel sofort zu beseitigen, was auch vorerst am 09.05.2008 erfolgte. Dies wird auch bei weiteren Stellen umgehend erfolgen.

 

2.         Wie erfolgte die Auswahl des Auftragnehmers?

 

Für die Maßnahme wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. Die beteiligten Firmen wurden an Hand der fachlichen Eignung ausgesucht. Der günstigste Bieter erhielt den Zuschlag.

 

3.         Wie erfolgte die Abnahme durch das Bezirksamt nach Beendigung der Baumaßnahme?

 

Zum Abnahmetermin wurden durch den Bezirksingenieur keine Mängel festgestellt. Kontrollprüfungen durch Laboruntersuchungen waren nicht vorgesehen, da der Auftragsrahmen von ca. 21.000 € eine solche Untersuchung nicht rechtfertigt.

 

4.         Welche Schadensersatzmaßnahmen sind für die Anwohner vorgesehen?

 

Sollten Schäden bei Bürgern aufgetreten sein, sind diese schriftlich beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf geltend zu machen. Das Bezirksamt / Rechtsamt entscheidet dann über den Anspruch und die Regulierung.

 

5.         Wie erfolgt die Kontrolle einer Betriebshaftpflichtversicherung beim Auftrag-nehmer?

 

Alle bei uns tätigen Firmen müssen eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Die Deckungssummen betragen bei Personenschäden 500.000 € und bei Sachschäden 50.000 €. Die Kontrolle erfolgte für alle Firmen, die Rahmenvertragspartner sind, im Zuge der Ausschreibung Jahresvertrag.

 

 

 

Christian Gräff

 
 

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