Drucksache - 0923/VI  

 
 
Betreff: Zur Turnhalle in der Borkheider Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR SchulSportFin
Verfasser:Komoß, Stefan 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
22.05.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. zusätz. schriftl. BA PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Gemäß dem Protokoll zur Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.05.08 wurde die o.g. Drs.-Nr.: 0923/VI mündlich beantwortet. Zusätzlich wurde um schriftliche Beantwortung gebeten.

 

  1. Wie kann es sein, dass eine Halle mit Mitteln des Programms Stadtumbau Ost umgebaut und modernisiert wird, aber die Bewohner und Träger der Kinder- und Jugendarbeit davon nicht mehr partizipieren dürfen?

 

  1. Wenn vorgesehen war, dass die Halle ausschließlich dem Vereinssport zur Verfügung stehen soll, wieso wurde die Modernisierung dann nicht vom Bezirk finanziert?

 

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf gibt wie folgt Auskunft:

 

Generell wird der Beantwortung der Großen Anfrage vorangestellt, dass zu keinem Zeitpunkt die Absicht bestand und besteht, dass mit der Sanierung der Halle diese Sporthalle Borkheider Str. ausschließlich dem Vereinssport zur Verfügung stehen wird.

Vielmehr wird die Vergabe für diese wie andere Hallen einheitlich gehandhabt.

 

zu 1.

Alle Sportstätten, somit auch Sporthallen, die sich im Fachvermögen Schule und Sport befinden, werden zur Nutzung nach geltenden Recht und Gesetz über die Sportstättenvergabekommission, einer zentralen Stelle, die bei der für den Sport zuständigen Abteilung eingerichtet ist, vergeben.

Bei der Vergabe von Sportanlagen ist eine möglichst vollständige Auslastung anzustreben. Die Sportanlagen sollen es den Sportorganisationen, den Schulen und Hochschulen des Landes Berlin und weiteren mit der Durchführung von sportlichen Maßnahmen beauftragten Behörden des Landes Berlin ermöglichen, ihren sportlichen Übungs-, Lehr- und Wettkampfbetrieb durch-zuführen.

Darüber hinaus stehen die Sportanlagen für die freie sportliche Betätigung zur Verfügung. Bei den laufenden Vergaben der Sportanlagen sind die Belange der förderungswürdigen Sportorganisationen (im Sinne der der Sportanlagennutzungsvorschrift - AV SPAN)  gegenüber anderen Gruppen und Einzelpersonen vorrangig zu berücksichtigen. Darüber hinaus soll beachtet werden, dass

a)      der notwendige Lehr-, Übungs- und Wettkampfbetrieb bisheriger Nutzer durch die zusätzliche Berücksichtigung neuer Nutzer nicht unangemessen beeinträchtigt wird,

b.)  Kinder- und Jugendabteilungen zu für sie vertretbaren Tageszeiten Vorrang erhalten,

c.)  die Belange des Senioren- und Behindertensports in besonderer Weise Beachtung finden,

d.)  eine angemessene Auslastung der überlassenen Sportanlagen gewährleistet erscheint,

e.)  die Nutzungszeiten an Wochenenden vorrangig für den Wettkampfbetrieb bereitgestellt werden.

Die Herkunft der eingesetzten Baumittel ist für das Vergabeverfahren nicht relevant.

 

Die förderungswürdigen Sportorganisationen, die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sind, können in der Kiezarbeit die wesentlichen Beweggründe für sportliche Betätigung berücksichtigen, insbesondere:

1. die Freude an Spiel, Bewegung, Wettkampf und Leistung,

2. die Erhaltung und Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit,

3. die Vermittlung sozialer Grunderfahrungen,

4. die aktive Gestaltung der Freizeit,

5. den Beitrag zur Erziehung und Bildung,

6. die soziale Integration unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen.

 

Somit haben alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich im Sportverein zu etablieren.

 

 

zu 2.

Siehe Vorbemerkungen und Beantwortung der Frage 1.

 

 

 
 

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