Drucksache - 0918/VI
Die BVV möge beschließen: Der als Ergänzungsplan gemäß § 33 Abs. 2 LHO in der Anlage
dargestellten Korrektur des Stellenplanes für das Kapitel 3960, Titel 42231 wird
vorbehaltlich der Beteiligung der Arbeitnehmervertretung zugestimmt. Begründung der Dringlichkeit: Die
Dringlichkeit ergibt sich aus der Notwendigkeit der Stellenbesetzung Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.06.2008
o. g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit elf Ja-Stimmen
und einer Nein-Stimme, die Vorlage zur Kenntnis zu beschließen. |
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