Drucksache - 0884/VI
Das
Bezirksamt wird um Auskunft gebeten: Das Bundesverfassungsgericht hat die
Zusammenarbeit in den bisherigen ARGE`n für mit der Verfassung nicht vereinbar
erklärt. Die Bundesagentur für Arbeit hat
daraufhin einen Entwurf „Das kooperative Jobcenter“ erarbeitet. In
diesem Entwurf vom 9. Februar 2008 will die Bundesagentur die kommunalen
Partner beteiligen. Das würde bedeuten, dass kommunale Mitarbeiter (auf deren
Kompetenz nicht verzichtet werden kann) vom Bezirksamt übernommen werden. Ebenso würdigt der „Deutsche
Landkreistag“ das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Anders als im Entwurf der
Bundesagentur für Arbeit wird die Rolle der kommunalen Aufgaben als dominant
betrachtet. Beide Konzepte gehen davon aus, dass
mit der Bildung des „Kooperativen Jobcenters“ so genannte
Synergie-Effekte zu erzielen sind, und es stellt sich die Frage nach der
Weiterverwendung oder dem Verbleib des kommunalen Personals.
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