Drucksache - 0884/VI  

 
 
Betreff: Zum kooperativen Jobcenter
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
Verfasser:1. Brettin, Ulrich
2. Köhnke, Marlitt
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.04.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

Das Bezirksamt wird um Auskunft gebeten:

 

Das Bundesverfassungsgericht hat die Zusammenarbeit in den bisherigen ARGE`n für mit der Verfassung nicht vereinbar erklärt.

Die Bundesagentur für Arbeit hat daraufhin einen Entwurf „Das kooperative Jobcenter“ erarbeitet. In diesem Entwurf vom 9. Februar 2008 will die Bundesagentur die kommunalen Partner beteiligen. Das würde bedeuten, dass kommunale Mitarbeiter (auf deren Kompetenz nicht verzichtet werden kann) vom Bezirksamt übernommen werden.

Ebenso würdigt der „Deutsche Landkreistag“ das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

Anders als im Entwurf der Bundesagentur für Arbeit wird die Rolle der kommunalen Aufgaben als dominant betrachtet.

Beide Konzepte gehen davon aus, dass mit der Bildung des „Kooperativen Jobcenters“ so genannte Synergie-Effekte zu erzielen sind, und es stellt sich die Frage nach der Weiterverwendung oder dem Verbleib des kommunalen Personals.

 

 

  1. Gibt es Stellungnahmen seitens des Berliner Senates und des Bezirkes Marzahn-Hellersdorf zur Bildung von „Kooperativen Jobcentern“?

  2. Wenn ja, welchen Inhalt haben diese?
    Sollen die kommunalen Mitarbeiter von der Bundesagentur übernommen werden?

  3. Was geschieht mit dem überzähligen Personal der Kommune?

 

 
 

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