Drucksache - 1081/V  

 
 
Betreff: Wissenstandort Wuhletal
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStRin BildKultSport
Verfasser:Köhnke, MarlittKöhnke, Marlitt
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
23.10.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf vertagt   
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf überwiesen   
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
27.05.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Ausschuss für Bildung Vorberatung
09.12.2003 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung vertagt   
13.01.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung vertagt   
10.02.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung vertagt   
09.03.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung vertagt   
13.04.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung vertagt   
11.05.2004 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.09.2004 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung PDF-Dokument
4. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Sachverhalt:

Die beschlossenen Vorlagen mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb1062…", liegt elektronisch nicht vollständig vor.

 

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        17.08.04

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 23.09.04

 

 

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 1081/V aus der 34. BVV vom 27.05.2004

 

Wissenstandort Wuhletal

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

 

Das Rundschreiben I Nr. 49/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport vom 28.04.2004 (Anlage 1) wurde im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf umgesetzt, um alternativ zum Eigenkauf von Schulbüchern durch die Eltern die weitere Ausleihe von Lehrbüchern für die sich beteiligenden Schüler und Schülerinnen zu ermöglichen.

 

Auf der Grundlage des Rundschreibens und in Abstimmung mit dem Schulamt hatten die Schulen die Möglichkeit der Bildung eines Lernmittelfonds. Davon machten im Bezirk zwei Schulen Gebrauch.

 

Da das Rundschreiben nur einige grundsätzliche Aspekte regelt, wurde eine Arbeitsrichtlinie  “Verfahrensweise bei der Umsetzung des Rundschreibens I Nr. 49/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Pkt. 1. und 2. – Bildung eines Lernmittelfonds –“ (Anlage 2)

erarbeitet, die den Schulen und dem Schulamt als Handlungsgrundlage diente.

Die Umsetzung des Fondsmodells erfolgte in enger Zusammenarbeit zwischen den sich

beteiligenden Schulen und dem Schulamt.

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Schmidt                        M. Köhnke

Stellvertretende         Bezirksstadträtin für Bildung,

Bezirksbürgermeisterin         Kultur und Sport


                                                                                                                                    Anlage 2

 

Abteilung Bildung, Kultur und Sport                                                                                25.05.2004

Schul 3                                                                                                                        -2640

 

 

 

 

 

Verfahrensweise bei der Umsetzung des Rundschreibens I Nr. 49/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Pkt. 1. und 2. – Bildung eines Lernmittelfonds –

 

 

 

1.      Alternativ zum Eigenkauf der Lehrbücher durch die Eltern bzw. Schüler kann ein Lernmittelfonds mit dem Ziel gebildet werden, eine Ausleihe von Büchern (nur der beteiligten Schüler/innen) zu ermöglichen.

Die Höhe der Elternbeiträge hat sich an dem ermittelten Bedarf an Lehrbüchern für das neue Schuljahr und dem daraus folgenden finanziellen Umfang zu orientieren. Es handelt sich bei den Elternbeiträgen nicht um Spenden sondern um zweckgebundene Einnahmen aus Eigenanteilen für Lernmittel. Insofern sind sie in voller Höhe und ausschließlich  zusammen mit dem vom Schulträger zu erbringenden Anteil an finanziellen Mitteln für Lernmittel zum Kauf von Lehrbüchern und Arbeitsheften zu verwenden. Eine Übertragung der Mittel in das Folgejahr ist ausgeschlossen.

 

2.      Die Kontrolle über die Einzahlungen der sich an diesem Lernmittelfonds freiwillig beteiligenden Eltern bzw. Schüler obliegt der Schule. Zu diesem Zweck eröffnet die Schule ein gesondertes Konto. Eventuell anfallende Kontoführungsgebühren sind aus den Einnahmen zu decken.

 

3.      Die Einzahlung der Elternanteile erfolgt vom Schulkonto auf das Konto des Bezirksamtes auf den Titel 119 92 – zweckgebundene Einnahmen aus Schüler-Eigenanteilen für Lernmittel. -Der anzugebende codierte Zahlungsgrund setzt sich aus dem jeweiligen Schulkapitel, der Titelnummer und dem jeweiligen Unterkonto der Schule zusammen.

Beispiel : Kap. 3732, Titel119 92, UK 169

 

4.      Analog zum Einnahmetitel ist durch das Schulamt die Einrichtung eines Ausgabetitel 52594 – Lehr- und  Lernmittel aus zweckgebundenen Einnahmen - veranlasst worden. Die Bezahlung der Rechnungen der Buchbestellung erfolgt sowohl aus diesem als auch aus dem Titel 525 07 – Lernmittel –  in dem die Haushaltsmittel veranschlagt sind.

 

5.      Die Auslösung der Buchbestellung kann erst erfolgen, wenn die Elternanteile auf das Konto des Bezirksamtes überwiesen worden sind.

 

6.      Die Absetzung eines Rabattes erfolgt nur, wenn der Anteil der Haushaltsmittel des Landes mehr als 50 % des finanziellen Umfangs der Buchbestellung der Schule beträgt.

 

 

 

Carow

 
 

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