Drucksache - 1081/V
Die beschlossenen
Vorlagen mit den Dateikurzbezeichnungen "vzb1062…", liegt
elektronisch nicht vollständig vor. Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 17.08.04 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 23.09.04 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen
der BVV, DS-Nr. 1081/V aus der 34. BVV vom 27.05.2004 Wissenstandort Wuhletal 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Das Rundschreiben I Nr. 49/2004 der Senatsverwaltung für
Bildung, Jugend und Sport vom 28.04.2004 (Anlage 1) wurde im Bezirksamt
Marzahn-Hellersdorf umgesetzt, um alternativ zum Eigenkauf von Schulbüchern
durch die Eltern die weitere Ausleihe von Lehrbüchern für die sich
beteiligenden Schüler und Schülerinnen zu ermöglichen. Auf der Grundlage des Rundschreibens und in Abstimmung mit
dem Schulamt hatten die Schulen die Möglichkeit der Bildung eines
Lernmittelfonds. Davon machten im Bezirk zwei Schulen Gebrauch. Da das Rundschreiben nur einige grundsätzliche Aspekte
regelt, wurde eine Arbeitsrichtlinie
“Verfahrensweise bei der Umsetzung des Rundschreibens I Nr. 49/2004 der
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Pkt. 1. und 2. – Bildung eines
Lernmittelfonds –“ (Anlage 2) erarbeitet, die den Schulen und dem Schulamt als
Handlungsgrundlage diente. Die Umsetzung des Fondsmodells erfolgte in enger
Zusammenarbeit zwischen den sich beteiligenden Schulen und dem Schulamt. Dr. Schmidt M.
Köhnke Stellvertretende Bezirksstadträtin für Bildung, Bezirksbürgermeisterin Kultur und Sport Anlage
2 Abteilung
Bildung, Kultur und Sport 25.05.2004 Schul 3 -2640 Verfahrensweise bei der Umsetzung des Rundschreibens I Nr. 49/2004 der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport Pkt. 1. und 2. – Bildung eines Lernmittelfonds – 1.
Alternativ
zum Eigenkauf der Lehrbücher durch die Eltern bzw. Schüler kann ein Lernmittelfonds
mit dem Ziel gebildet werden, eine Ausleihe von Büchern (nur der beteiligten
Schüler/innen) zu ermöglichen. Die Höhe der Elternbeiträge hat sich an dem ermittelten
Bedarf an Lehrbüchern für das neue Schuljahr und dem daraus folgenden finanziellen
Umfang zu orientieren. Es handelt sich bei den Elternbeiträgen nicht um Spenden
sondern um zweckgebundene Einnahmen aus Eigenanteilen für Lernmittel. Insofern
sind sie in voller Höhe und ausschließlich
zusammen mit dem vom Schulträger zu erbringenden Anteil an finanziellen
Mitteln für Lernmittel zum Kauf von Lehrbüchern und Arbeitsheften zu verwenden.
Eine Übertragung der Mittel in das Folgejahr ist ausgeschlossen. 2.
Die
Kontrolle über die Einzahlungen der sich an diesem Lernmittelfonds freiwillig beteiligenden
Eltern bzw. Schüler obliegt der Schule. Zu diesem Zweck eröffnet die Schule ein
gesondertes Konto. Eventuell anfallende Kontoführungsgebühren sind aus den
Einnahmen zu decken. 3.
Die
Einzahlung der Elternanteile erfolgt vom Schulkonto auf das Konto des
Bezirksamtes auf den Titel 119 92 – zweckgebundene Einnahmen aus
Schüler-Eigenanteilen für Lernmittel. -Der anzugebende codierte Zahlungsgrund
setzt sich aus dem jeweiligen Schulkapitel, der Titelnummer und dem jeweiligen
Unterkonto der Schule zusammen. Beispiel : Kap. 3732, Titel119 92, UK 169 4.
Analog
zum Einnahmetitel ist durch das Schulamt die Einrichtung eines Ausgabetitel
52594 – Lehr- und Lernmittel aus
zweckgebundenen Einnahmen - veranlasst worden. Die Bezahlung der Rechnungen der
Buchbestellung erfolgt sowohl aus diesem als auch aus dem Titel 525 07 –
Lernmittel – in dem die Haushaltsmittel
veranschlagt sind. 5.
Die
Auslösung der Buchbestellung kann erst erfolgen, wenn die Elternanteile auf das
Konto des Bezirksamtes überwiesen worden sind. 6.
Die
Absetzung eines Rabattes erfolgt nur, wenn der Anteil der Haushaltsmittel des
Landes mehr als 50 % des finanziellen Umfangs der Buchbestellung der Schule
beträgt. Carow |
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