Drucksache - 0878/VI
Frage 1:
Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt die den Anwohnern in der Stadtrand- Die
Beseitigung des Bauschutts wird durchgeführt. Die Ausschreibung ist erfolgt.
Der Auftrag ist vergeben. Die Arbeiten beginnen Ende April / Anfang Mai. Frage 2:
Wie bewertet das Bezirksamt die aus der Ablagerung von Bauschutt in der Stadt- Die
Ablagerungen werden mit einem Bauzaun geschützt. Bei rechtmäßigem Verhalten der
Anwohner/-innen, bei den Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der
Aufsichtspflicht der Eltern, geht von dieser Ablagerung daher keine Gefahr aus.
Damit ist die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle gegeben. Eine
besondere Gefahrenlage geht somit von dieser Bauschuttablagerung nicht aus. Unabhängig
davon sind die Eltern spielender Kinder auch an ihre Aufsichtspflicht gebunden. Frage 3: Welche Kosten hat die
Sicherung der Gefahrenstelle bisher verursacht? Wie bereits zu Frage 2 dargestellt,
kann nicht von einer Gefahrenstelle gesprochen werden. Die
Sicherung der Bauschuttablagerung erfolgte durch eigene Mitarbeiter/-innen und
eigenes Material des Natur- und Umweltamtes im Rahmen der üblichen dienstlichen
Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Eine besondere
Kostenstelle für dieses Teilproblem ist im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung
nicht vorgesehen. Die detaillierten Kosten können somit nicht benannt werden. Gelder an
Dritte sind für Material und Personal nicht gezahlt worden. Lüdtke |
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