Drucksache - 0878/VI  

 
 
Betreff: Zur Gefahrensbeseitigung von Bauschuttablagerung in der Stadtrandsiedlung Marzahn
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBzStR ÖkStadt
Verfasser:Lüdtke, Norbert 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Beantwortung
24.04.2008 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage PDF-Dokument
2. Zusätzliche, schriftliche Beantwortung PDF-Dokument

Frage 1: Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt die den Anwohnern in der Stadtrand-

Frage 1: Aus welchen Gründen hat das Bezirksamt die den Anwohnern in der Stadtrand-
               siedlung Marzahn (Dessauer Straße) Anfang des Jahres zugesagte Beseitigung
               von Bauschutt nicht durchgeführt?

 

Die Beseitigung des Bauschutts wird durchgeführt. Die Ausschreibung ist erfolgt. Der Auftrag ist vergeben. Die Arbeiten beginnen Ende April / Anfang Mai.

 

Frage 2: Wie bewertet das Bezirksamt die aus der Ablagerung von Bauschutt in der Stadt-
               randsiedlung Marzahn herrührende Gefahrenlage, insbesondere für Kinder und
               Jugendliche?

 

Die Ablagerungen werden mit einem Bauzaun geschützt. Bei rechtmäßigem Verhalten der Anwohner/-innen, bei den Kindern und Jugendlichen unter Berücksichtigung der Aufsichtspflicht der Eltern, geht von dieser Ablagerung daher keine Gefahr aus. Damit ist die ordnungsgemäße Sicherung der Baustelle gegeben.

Eine besondere Gefahrenlage geht somit von dieser Bauschuttablagerung nicht aus.

Unabhängig davon sind die Eltern spielender Kinder auch an ihre Aufsichtspflicht gebunden.

 

Frage 3: Welche Kosten hat die Sicherung der Gefahrenstelle bisher verursacht?

 

Wie bereits zu Frage 2 dargestellt, kann nicht von einer Gefahrenstelle gesprochen werden.

Die Sicherung der Bauschuttablagerung erfolgte durch eigene Mitarbeiter/-innen und eigenes Material des Natur- und Umweltamtes im Rahmen der üblichen dienstlichen Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit. Eine besondere Kostenstelle für dieses Teilproblem ist im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung nicht vorgesehen. Die detaillierten Kosten können somit nicht benannt werden.

 

Gelder an Dritte sind für Material und Personal nicht gezahlt worden.

 

 

Lüdtke

 
 

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