Drucksache - 0833/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 11.03.2008 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 24.04.2008 1. Gegenstand der Vorlage: Ernennung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters
auf unbestimmte Zeit 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
11.03.2008 beschlossen, die BA-Vorlage 475/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Christian
Gräff Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Wirtschaft,
Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 28.02.2008 Bearbeiter:
Herr Herbst -2820 Vorlage für das Bezirksamt
- zur Beschlussfassung – Nr. 475/lll A. Gegenstand der Vorlage: Ernennung des Wahlleiters und dessen Stellvertreters
auf unbestimmte Zeit B. Berichterstatter:
Bezirksstadtrat
Herr Gräff C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt, die
Ernennung des Wahlleiters, Herrn Adolf Herbst, und
als dessen Stellvertreter, Herrn Kay Döring, auf unbestimmte
Zeit. C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Nach der durch Artikel V des „Gesetzes
zur Anpassung abstimmungsrechtlicher Vorschriften und begleitender
Regelungen“ am 28.02.2008 wirksam gewordenen Änderung des § 4 (8) der
Landswahlordnung werden die Wahlleiter und Wahlleiterinnen und deren
Stellvertreter und Stellvertreterinnen auf unbestimmte Zeit ernannt. Das
aufgeführte Gesetz hat im Artikel l Nr. 20 den § 20 des Gesetzes über
Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid dahingehend geändert, dass
die dabei vorgesehene Aufgabe der Abstimmungsleiter, der Abstimmungsleiterinnen
und der Stellvertreter und Stellvertreterinnen durch die Wahleiter, die
Wahlleiterinnen sowie die Stellvertreter und Stellvertreterinnen wahrgenommen
werden. Somit wurde durch Gesetz die Verbindung der beiden Aufgaben auf
unbestimmte Zeit verbindlich geregelt.
E. Rechtsgrundlage: Artikel l und V des
Gesetzes zur Anpassung abstimmungsrechtlicher Vorschriften und begleitender
Regelungen, GVBl für Berlin, 64. Jahrgang, Nr. 4 vom 27.02.2008
§§ 15, 36 II b, f und Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Christian
Gräff Bezirksstadtrat
für Wirtschaft, Tiefbau, Bürgerdienste und öffentliche
Ordnung |
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