Drucksache - 0811/VI
Frage 1: Warum wird die Art der Nutzung
als ungeordneter Parkplatz (seit Jahren) auch nach Fertigstellung des nur
wenige Meter entfernten Parkhauses, das nicht ausgelastet ist, weiter
beibehalten und nicht unterbunden? Antwort: Die in Rede stehende Fläche wurde Anfang der 90-er Jahre durch die
damalige Treuhand Liegenschaftsgesellschaft (TLG) an die
MEON-Gewerbepark-Gesellschaft langfristig verpachtet (Vertrag über 20 Jahre
laut Auskunft der OE Grund). Ca. 1997 wurde die Fläche an das Bezirksamt Marzahn übertragen.
Möglichkeiten der Kündigung des Vertrages wurden nach Auskunft der OE Grund
durch das damalige Grundstücksamt geprüft. Diese Bemühungen verliefen aber auf
Grund der bestehenden Vertragsklauseln ohne Erfolg. Zum 01.01.2008 wurde das Grundstück an den Liegenschaftsfonds
übertragen. Der genannte Vertrag hat auch mit der Übertragung weiterhin
Bestand. Eine Einschränkung der Nutzung konnte daher nicht vorgenommen werden. Unabhängig von der nicht zu untersagenden Nutzung des
Grundstückes wurden durch das Natur- und Umweltamt Maßnahmen zum Schutz der
Bäume eingeleitet, um den Bestand von ca. 50 geschützten Bäumen der Baumarten
Eiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus exelsior), Robinie (Robinia
pseudoacacia), Spitz-Ahorn (Acer platanoides) und Berg-Ahorn (Acer
pseudoplatanoides) weiterhin zu sichern. Im Jahre 2005 wurde der Gewerbepark aufgefordert,
entsprechend den Baumschutzbestimmungen Maßnahmen einzuleiten, die das Parken
im statisch wirksamen Wurzelbereich der Bäume verhindern. Daraufhin wurde in einem Abstand von ca. 1,50 m vom
Stamm oberirdisch eine Holzumrahmung in ca. 0,50 m Höhe um die betroffenen
Bäume geschaffen. Der Platz ist in den 80-er Jahren zum Schutz des
Wurzelwerks der Bäume mit einer wasser- und luftdurchlässigen Schotterschicht
aufgefüllt worden. Im Kronenbereich der Bäume ist diese Schotterschicht noch
relativ intakt. Im Februar 2008 wurden durch den MEON-Gewerbepark in
Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt Pflegemaßnahmen an diesen Bäumen
(Kronenpflege und Todholzbeseitigung) durchgeführt. An einem Berg-Ahorn musste aus Verkehrssicherungsgründen
einer Kronenreduktion zugestimmt werden. Die fachgerechte Ausführung dieser
Maßnahmen wurde am 03.03.2008 kontrolliert. Die Bäume werden jährlich durch eine Fachfirma, die
vom MEON-Gewerbepark beauftragt wird, auf Verkehrsicherheit geprüft. Frage 2: Was ist seitens des Bezirkes
zukünftig beabsichtigt mit dieser Fläche, die Teil des historischen
Baumschutzgürtels des Parkes ist und zum Gartendenkmal gehört? Antwort: Da sich die Fläche nicht im bezirklichen Vermögen befindet, kann
gegenwärtig keine Aussage zur weiteren Entwicklung der Fläche getroffen werden.
Der Liegenschaftsfonds selbst hat hierzu noch keine Aussage getroffen. Norbert Lüdtke |
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