Drucksache - 0809/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 19.02.08 Diese Seite nur bei
BVV-Kenntnisnahme bearbeiten und ausdrucken! Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.03.2008 1. Gegenstand der Vorlage: Kommission Gedenkorte in
Marzahn-Hellersdorf 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
19.02.2008 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 428/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Komoß Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat
für Schule, Sport
und Finanzen Norbert
Lüdtke Bezirksstadtrat
für Ökologische
Stadtentwicklung Anlagen Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 05.02.08 Kult 010 -7341 Bearbeiterin:
Frau Dreger Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 428/III A. Gegenstand der Vorlage: Kommission Gedenkorte in
Marzahn-Hellersdorf B. Berichterstatter/in: Bezirksstadtrat Herr Komoß
und Bezirksstadtrat Herr Lüdtke C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt beschließt die
Aufgaben, Zusammensetzung, Berufungsmodus und Arbeitsweise der Kommission
Gedenkorte in Marzahn-Hellersdorf und nimmt die Übersicht der Gedenkorte in
Marzahn-Hellersdorf (Stand: Nov.
2007) zur Kenntnis. C.2 Weiterleitung an die BVV
zugleich Veröffentlichung: Das
Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: siehe Anlage E. Rechtsgrundlage: §§ 15, 36 Abs. 2b, f und
Abs. 3 BezVG F. Haushaltsmäßige
Auswirkungen: keine G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: keine H. Behindertenrelevante Auswirkungen: keine I.
Migrantenrelevante Auswirkungen: keine Komoß Norbert
Lüdtke Bezirksstadtrat
für Schule, Bezirksstadtrat
für Sport
und Finanzen Ökologische
Stadtentwicklung Anlage
1 zur BA-Vorlage Nr.:428 /III Aufgaben, Zusammensetzung, Berufungsmodus und Arbeitsweise
der Kommission Gedenkorte in Marzahn
– Hellersdorf Präambel Bezirkliche Gedenkorte, wie Gedenk- und Erinnerungstafeln,
Gedenksteine, Denkmale, Gedenkstätten, Ehrengräber,
„Stolpersteine“, Fassadengestaltungen etc., weisen im Sinne von
Gedenk- und Denkzeichen auf Denkwürdiges an einem historischen Ort hin und sind
- im öffentlichen Raum befindlich - allgemein zugänglich. Sie bieten im
unmittelbaren Lebensumfeld der Bürger die Möglichkeit, auf Personen,
Ereignisse, Gebäude bzw. Flächen aufmerksam zu machen und das öffentliche
Bewusstsein zu entwickeln. Gedenkorte fördern die Auseinandersetzung mit der
Geschichte und sind Bestandteil der kulturellen Bildung. Zur
Regelung des Umgangs mit Gedenkorten im Bezirk Marzahn-Hellersdorf wurde im
Jahr 2004 die Gründung einer Kommission Gedenkorte für den Bezirk
Marzahn-Hellersdorf beschlossen
(BA-Vorlage 860/II v. 02.11.2004). Aufgaben Die Kommission für Gedenkorte in Marzahn-Hellersdorf ist ein
beratendes Gremium für die fachlich zuständigen Bezirksamtsmitglieder der
Fachbereiche Kultur, Denkmalschutz sowie Natur und Umwelt. Die Kommission ist
bei allen grundsätzlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Gedenkorten im
Bezirk anzuhören. Sie befasst sich – unter Festlegung der fachlichen
Verantwortung sowie der Ämter-, Gremien- und Bürgerbeteiligung - mit Fragen der
Pflege und Erhaltung, der Umgestaltung und der Neugestaltung von Gedenkorten
und erarbeitet für das Bezirksamt Empfehlungen für die Umsetzung. Das bedeutet vor allem: -
Erfassung
und Dokumentation der vorhandenen Gedenkorte -
Empfehlungen
zum Umgang mit Gedenkorten -
Erfassung
von neuen Vorschlägen -
Prüfung
von Text- und Gestaltungsausführungen -
Beratung
von Gedenkvorhaben und deren Aufbereitung für das Bezirksamt/ für die BVV -
Erarbeitung
von Vorschlägen für die Finanzierung -
Begleitung
der Maßnahmen zur Anbringung bzw. Aufstellung. Diese
Aufgaben beziehen sich gleichermaßen auf den Umgang mit Gedenktafeln, für die
es im Bezirk kein einheitliches Gedenktafelprogramm gibt. Hier trägt die
Leiterin des Bezirksmuseums als Gedenktafelbeauftragte des Bezirkes die
inhaltliche Verantwortung und bereitet Einzelentscheidungen vor, die mit der
Kommission abzustimmen sind. Gleiches
gilt für Projekte im Rahmen des Programms „Stolpersteine“. Das
Bezirksmuseum fungiert hier als Koordinator des Verfahrens und als Unterstützer
bei historischen Recherchen. Außerdem kann die Kommission bei Neu- bzw. Umbenennung von
Straßen, Plätzen, Parks und anderen Orten beratend tätig werden. Zusammensetzung Die
Kommission wird paritätisch durch den/die für Kultur zuständige/n
Bezirksstadtrat/rätin und den/die für die Untere
Denkmalschutzbehörde sowie für Natur und Umwelt
zuständige/n Bezirksstadtrat/rätin
geleitet und hat folgende stimmberechtigte
Mitglieder: - der/die
Vorsitzende/r des BVV- Ausschusses für Bildung, Kultur und Sport - zwei Vertreter/innen des FB Kultur - ein/e Vertreter/in des
Bezirksmuseums - ein/e Vertreter/in des Natur- und Umweltamtes - ein/e Vertreter/in der Unteren Denkmalschutzbehörde - ein/e Vertreter/in des Tiefbauamtes - ein/e Vertreter/in des Heimatvereins
Marzahn-Hellersdorf - ein/e
bezirksexterne/r Berater/ in aus dem Bereich Geschichte/Kunst Die
Kommission kann zur Behandlung von Einzelfällen weitere fachkompetente Personen
oder Institutionen beratend, d.h. ohne Stimmrecht, hinzuziehen. Berufungsmodus Die für die
Gedenkorte zuständigen Bezirksstadträte/ innen berufen die Mitglieder der
Kommission für die Dauer der Legislaturperiode. Arbeitsweise 1. Die
Geschäftsführung der Kommission übernimmt das Amt für Bildung und Kultur, Fachbereich Kultur, das auch alle
Vorschläge und Anträge im Zusammenhang mit bezirklichen Gedenkorten entgegennimmt und
der Kommission zur Beratung vorlegt. 2. Die
für die Gedenkorte zuständigen Bezirksstadträte gewährleisten, dass die
Kommission regelmäßig über die zur Entscheidung
anstehenden Angelegenheiten informiert wird. 3. Die
Kommission tagt anlassbezogen, jedoch mindestens einmal im Jahr. Die Sitzungen sind in der Regel öffentlich. Nach Abstimmung der stimmberechtigten
Mitglieder kann eine Sitzung für nicht öffentlich erklärt werden. 4. Die
Beschlussfähigkeit der Kommission ist gegeben, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend
ist. 5. Die Kommission
ist angehalten, bei Entscheidungen Konsens herzustellen. Sie fasst ihre Beschlüsse in offener Abstimmung mit
einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. 6. Die
durch die Kommission inhaltlich geprüften Vorschläge werden dem Bezirksamt zur Umsetzung empfohlen. 7. Bei der
Erarbeitung von Gestaltungsvorschlägen erfolgt eine Zusammenarbeit mit der Kommission Kunst am Bau/ Kunst im
öffentlichen Raum. 8. Die
Kommission ist berechtigt, zur Erfüllung von Aufgaben einzelne ihrer Mitglieder
bzw. sachverständige Dritte zu beauftragen. Anlage 2 zur BA-Vorlage Nr.:428 /III Gedenken im öffentlichen Raum – Gedenkorte in Marzahn-HellersdorfDie Übersicht erfasst den
Arbeitsstand vom November 2007. Für Hinweise, Ergänzungen und Präzisierungen
wären wir dankbar. Bitte wenden Sie sich an
das Bezirksmuseum Marzahn-Hellersdorf, Tel. 54 79 09 21, email:
museum.marzahn-hellersdorf@t-online.de.
Vor Ort nicht mehr
vorhandene Gedenkobjekte
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