Drucksache - 0496/VI
Die
BVV möge beschließen: Das
Bezirksamt wird ersucht, in den Gebäuden der Bürgerämter gut sichtbar
schriftliche Informationen auszuhängen, aus denen die Besucher entnehmen
können, welche Verwaltungsleistungen für Hartz IV und andere
Sozialhilfeempfänger gebührenfrei sind ( z. B. Ausstellung eines neuen
Personalausweises). Begründung: Zur
weiteren bürgerfreundlichen Ausgestaltung und Verbesserung des Services der
Bürgerämter sollten diese die sozialschwachen Besucher eindeutig schriftlich
über ihre Rechte der Befreiung von einigen Verwaltungsgebühren informieren, um
eventuelle unnötige Zahlungen durch diese Weise zu verhindern. |
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