Drucksache - 0445/VI
Frage
1: Warum wird die BVV zu dieser Problematik nicht in Kenntnis gesetzt? Zunächst ist richtig zu stellen,
dass es entgegen den Ausführungen in der Anfrage keine separate Vereinbarung
zwischen den Mobilfunknetzbetreibern und dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf
gibt, weder 2001 noch zu einem anderen Zeitpunkt. Die Bezirksverordnetenversammlung
wurde bereits mehrfach über die Problematik Mobilfunk im Bezirk informiert. Das
geschah über die Beantwortung von Anfragen und über die Inkenntnissetzung über
Bezirksamtsbeschlüsse. Frage 2: Warum werden die Bürgerinnen und Bürger nicht
entsprechend der Vereinbarung unterrichtet? Die Mobilfunknetzbetreiber
haben sich dazu verpflichtet, die „Unterrichtung der Kommunen und der
Bürgerinnen und Bürger in Abstimmung mit den Kommunen“ vorzunehmen.
Daraus wird ersichtlich, dass die Informationspflichten auf der Seite der
Mobilfunknetzbetreiber liegen. Im Land Berlin ist es nach Absprache mit den
Mobilfunknetzbetreibern so, dass sie bei bestätigten Standorten vor Errichtung
der Anlagen die Anwohner/-innen im näheren Umkreis über diese Tatsachen unterrichten.
Wie die Mobilfunknetzbetreiber dieser Selbstverpflichtung in jedem einzelnen
Fall nachkommen, entzieht sich der Kenntnis des Bezirksamtes. Jedoch zeigte
sich in der Vergangenheit bei Problemfällen und Gesprächen mit betroffenen
Bürgerinnen und Bürgern, dass die Mobilfunknetzbetreiber dieser Selbstverpflichtung
nachkommen. Lediglich ein Fall wurde
bekannt, wo es aufgrund von Informationsunstimmigkeiten zwischen einem
Mobilfunknetzbetreiber und einem mit der Standorteinrichtung beauftragten
Unternehmen zu Problemen bei der Anwohnerinformation kam. Das Bezirksamt hat darüber
hinaus auch informiert. So wurde erst vor kurzem ein Informationsflyer
erarbeitet und ausgelegt. Dort finden sich unter anderem auch Hinweise darauf,
wo man sich fachlich weiter informieren kann und auch, wo man standortkonkret
Auskünfte über Sendeanlagen erhält. Frage 3: Wie soll in Zukunft die
Information der BVV und der Bürger/-innen gestaltet werden? Das Bezirksamt nimmt die
Anfrage zum Anlass, um mit den Mobilfunknetzbetreibern die
Informationspflichten erneut zu besprechen und deren Einhaltung einzufordern.
Eine detaillierte Offenlegung der Einzelplanungen ist jedoch aus rechtlichen
Gründen nicht möglich. Nach Erteilung einer Baugenehmigung (Sendemasten), kann
künftig jedoch der Ausschuss für Ökologische Stadtentwicklung über den
geplanten Bau informiert werden. |
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