Drucksache - 0230/VI  

 
 
Betreff: Arbeit des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderungen (BA-Vorlage Nr. 19/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
22.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin    07.03.2007

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.2007

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Arbeit des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderung

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 06.03.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 19/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeisterin             

 

 

Anlage

 

        

 

    


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 26.02.07

BehindB -2056

    

 

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 19/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Arbeit des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderung

 

B. Berichterstatter/in:      Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Das Bezirksamt sichert und unterstützt die Arbeit des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderung durch die haushaltmäßige Bereitstellung von Finanzmitteln, die als Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit gezahlt werden. Bei i.d.R. 6 Sitzungen pro Jahr werden bei vollständiger Beteiligung der 17 ständigen  Beiratsmitglieder somit pro Jahr 2040,00 € notwendig.

 

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Das Landesgleichberechtigungsgesetz regelt seit dem

19. Juni 2006, dass in allen Bezirken ein Beirat für Menschen mit Behinderung gebildet wird. Hierdurch wird der langjährig im Bezirk arbeitende Beirat auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.

 

E. Rechtsgrundlage:      Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG), zugleich Artikel 1, Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) vom 17. Mai 1999, aktualisiert mit dem Ersten Gesetz zur Änderung vom 20. November 2002, geändert am 29. September 2004 verkündet im GVBl. für Berlin, Nr. 42. S. 433 (siehe § 12), aktualisiert im Rahmen des Artikel I des Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz - BauVGBln -) vom 29.09.2005 (GVBl. S. 495) und des "Zweiten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung" veröffentlicht in GVBl. S. 757 vom 24.12.2005, geändert mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung" vom 19. Juni 2006 (GVBl. für Berlin, Nr. 23, S. 576)                                    sowie Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlungen, Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen zuletzt geändert am 19.12.2002 und der daraus resultierenden Verordnung zur Durchführung, zuletzt geändert am 28. Juni 1992;
§§ 15, 36 Abs.2 b, f und Abs.3 BezVG

 

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      jährliche haushaltsmäßige Einstellung von 2040,00 €

in Kapitel 3300, Titel 41201

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      In der Arbeit des Beirates werden gleichstellungsrelevante Aspekte berücksichtigt.

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      Umsetzung des LGBG

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      In der Arbeit des Beirates werden migrantenrelevante Aspekte berücksichtigt

 

 

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 

 

 


                                                                                                                                    Anlage 1

Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung

Marzahn-Hellersdorf

 

Stand: November 2006

 

 

Organisation

 

 

Name

 

Anschrift

Allg.Blinden und Sehbehindertenverband

 

Blum, Ronald

Böhlener Straße 73

12627 Berlin

Behinderten-

beauftragter,

BA Ma-He

 

Hoppe, Uwe

 

 

 

Geschäftsführung und Finanzen

Alice-Salomon-Platz 3

12591 Berlin

Behindertenverein Marz/Helld e.V.

 

Lehmann,

Herbert

Allee der Kosmonauten 69

12685 Berlin

 

Beschäftigungswerk Arbeit für Berlin e.V.

 

Wassmannsdorf, Ute

 

 

 

1. stellv. Vorsitzende

Murtzaner Ring 15

12681 Berlin

 

Caritasverband für Berlin e.V.

 

Ohrmann, Gerhard

Neufahrwasserweg 8

12685 Berlin

Die REHA Wohnen und Freizeit e.V.

N.N.

Geschäftsstelle

Herrn Ulrich

Weydemeyerstr. 2/2A

10178 Berlin

 

EJF - Lazarus gAG

Müller-von der Heyden, Kirsten

 

Debenzer Straße 36-44

12683 Berlin

 

 

Eltern helfen Eltern e.V.

Besuch, Angela

 

 

 

Vorsitzende

Hermelinweg 20

12623 Berlin

 

 

 

Lebenshilfe gGmbH

Herzog, Ines

Allee der Kosmonauten 97D

12681Berlin

 

Lebensnähe Marzahn e.V.

Reinisch, Beatrix

 

Märkische Allee 414

12689 Berlin

 

Nordberliner Werkgemeinschaft gGmbH

 

Stephan, Jörg

Böhlener Straße 51

12627 Berlin

Selbsthilfeverein der

Kehlkopfoperierten

Berlin und Umland-

Brandenburg e.V.

Dr. Kukla, Jens-Uwe

Marchwitzastraße 2

12681 Berlin

Selbsthilfegruppe

MS-Marzahn

Götze, Peter

 

 

 

2. stellv. Vorsitzender

Scheibenbergstraße 23

12685 Berlin,

SHG Hörbehinderte-

Hellersdorf

Paul, Wolfgang

Böhlener Straße 61

12627 Berlin

SoVD-Stadtverband

Berlin-Ost

Petersen, Horst

Auersbergerstr. 16

12685 Berlin

SVDK-Kreisverband Marz/Helld.

 

Deutrich, Paul

Märkische Allee 164

12681 Berlin

Tiele-Winckler-Haus gGmbH

 

Schönfelder, Torsten

Mylauer Weg 1

12627 Berlin

Wuhletal-Psych-soziales-Zentrum gGmbH

Uwe Erdmann

Dorfstraße 45-47

12621 Berlin

 


                                                                                                                                    Anlage 2

 

Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderung Marzahn-Hellersdorf

 

 

1. Grundlagen und Zielsetzung des Beirates

2. Mitgliedschaft

3. Legitimation des Beirates

4. Schwerpunkte der Arbeit

5. Organisation der Arbeit

 

 

 

1. Grundlagen und Zielsetzung

 

Der Behindertenbeirat Marzahn- Hellersdorf vertritt die Interessen aller im Bezirk Marzahn-Hellersdorf lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer Familien.

Der Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes des Landes Berlin.

Der Beirat wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche Ausgrenzung von behinderten Menschen überwunden wird.

Hierzu wird die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat angestrebt.

 

2. Mitgliedschaft

 

Mitglieder des Beirates sind Vertreter der Interessen behinderter Menschen in eigener Sache.

 

Stimmberechtigte Mitglieder

 

*             Initiativmitglieder

*             Behindertenbeauftragter

*            Vertreter von Behindertenorganisationen, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf             ihren Wirkungskreis haben

 

Mitglieder mit beratender Stimme

 

*             interessierte Verordnete der BVV

*             Einzelpersonen insbesondere Angehörige von Behinderten , die im Bezirk             ihren Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit             nachweisen können

*             Vertreter von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht

 

Neue Mitglieder werden auf Antrag aufgenommen, wenn 2/3 der an der Abstimmung beteiligten Beiratsmitglieder dafür votieren. Das neue Mitglied muss sich zu den Grundlagen und den Zielen sowie zu  den internen Regelungen des Beirates bekennen.

Auf Antrag kann die Mitarbeit im Beirat beendet werden.

Die Mitgliedschaft endet ebenfalls, wenn ein Mitglied unentschuldigt drei Sitzungen im Jahr fernbleibt. Vor dem Beschluss über die Beendigung der Mitgliedschaft durch das Beiratsgremium, ist das betroffene Mitglied zur Stellungnahme aufzufordern.

 

Institutionen, Vereine, Verbände, Gruppen und Selbsthilfeorganisationen haben grundsätzlich eine Stimme. Die stimmberechtigte Person ist einschließlich einer Vertretungsperson namentlich zu benennen.

 

Beschlüsse des Beirates bedürfen der einfachen Mehrheit der zur Beiratssitzung anwesenden Mitglieder.

Die Sitzung des Beirates ist beschlussfähig, wenn 50% der stimmberechtigten Beiratsmitglieder anwesend sind.

 

 

 

3. Legitimation der stimmberechtigten Beiratsmitglieder

 

Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG),
zugleich Artikel 1, Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin (Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung) vom 17. Mai 1999, aktualisiert mit dem Ersten Gesetz zur Änderung vom 20. November 2002, geändert am 29. September 2004 verkündet im GVBl. für Berlin, Nr. 42. S. 433 (siehe § 12), aktualisiert im Rahmen des Artikel I des Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz - BauVGBln -) vom 29.09.2005 (GVBl. S. 495) und des "Zweiten Gesetzes zur Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung" veröffentlicht in GVBl. S. 757 vom 24.12.2005, geändert mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung" vom 19. Juni 2006 (GVBl. für Berlin, Nr. 23, S. 576)

 

4. Schwerpunkte der Arbeit

 

Der Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere den Behindertenbeauftragten in allen für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten.

Der Beirat ist berechtigt, über den Behindertenbeauftragten, das Bezirksamt von Problemen behinderter Menschen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben.

Dazu lädt der Beirat Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträger des Bezirksamtes und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein.

Die aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem Fachausschuss für Menschen mit Behinderung der BVV zur Kenntnis gegeben.

 

Zu Beginn des Jahres stellt der Beirat einen jährlichen Arbeitsplan auf. Schwerpunkte des Arbeitsplanes sind an der Realisierbarkeit der Vorhaben zu orientieren.

Eine Sitzung des Behindertenbeirates im I. Halbjahr sollte einer Bürgermeistersprechstunde vorbehalten sein.

 

Einmal jährlich ist der BVV und dem Bezirksamt über die Arbeit des Behindertenbeirates Bericht zu geben.

 

 

 

Der Beirat behält sich das Recht vor, zu unterschiedlichen Problemlagen die Öffentlichkeit zu informieren, sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen durchzuführen, sofern die Notwendigkeit solcher Maßnahmen seitens der Mehrheit der Beiratsmitglieder unterstützt wird.

 

 

5. Organisation des Beirates

 

Der Beirat besteht aus folgenden Gremien:

Vorsitzende/r

zwei Stellvertreter/innen

ein/e Geschäftsführer/in

 

Die Gremien des Beirates werden aller 4 Jahre gewählt.

 

Der Beirat tagt regelmäßig am ersten Montag im Monat unter Einhaltung einer Sommerpause im Juli und August.

Außerordentliche Sitzungen sind bei Bedarf durch Einladung der Vorsitzenden möglich.

 

Eine gesonderte Einladung zu den Regelterminen erfolgt nicht.

 

Die Sitzung des Beirates ist beschlussfähig, wenn 50% der stimmberechtigten Beiratsmitglieder anwesend sind.

 

Über den Inhalt der Sitzungen insbesondere über alle Beschlüsse wird ein Festlegungsprotokoll erstellt und durch die Geschäftsführung allen Beiratsmitgliedern rechtzeitig zur nächsten Sitzung zugestellt.

Die Vorsitzenden bereiten in Absprache mit der Geschäftsführung,  frühzeitig die Beiratssitzungen vor.

 

 

05. Februar 2001

 
 

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