Drucksache - 0230/VI
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 07.03.2007 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.2007 1. Gegenstand der Vorlage: Arbeit
des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderung 2. Die BVV wird um
Kenntnisnahme gebeten: Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am
06.03.2007 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 19/III der BVV zur Kenntnisnahme
vorzulegen. Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt. Dagmar Pohle Bezirksbürgermeisterin Anlage Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin 26.02.07 Vorlage für das Bezirksamt- zur Beschlussfassung – Nr. 19/III A. Gegenstand der Vorlage: Arbeit
des bezirklichen Beirates für Menschen mit Behinderung B. Berichterstatter/in: Bezirksbürgermeisterin
Frau Pohle C.1 Beschlussentwurf: Das
Bezirksamt sichert und unterstützt die Arbeit des bezirklichen Beirates für
Menschen mit Behinderung durch die haushaltmäßige Bereitstellung von
Finanzmitteln, die als Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit gezahlt
werden. Bei i.d.R. 6 Sitzungen pro Jahr werden bei vollständiger
Beteiligung der 17 ständigen
Beiratsmitglieder somit pro Jahr 2040,00 € notwendig. C.2 Weiterleitung an die BVV zugleich Veröffentlichung: Das Bezirksamt
beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und
umgehend zu veröffentlichen. D. Begründung: Das
Landesgleichberechtigungsgesetz regelt seit dem 19.
Juni 2006, dass in allen Bezirken ein Beirat für Menschen mit Behinderung
gebildet wird. Hierdurch wird der langjährig im Bezirk arbeitende Beirat auf
eine gesetzliche Grundlage gestellt. E. Rechtsgrundlage: Landesgleichberechtigungsgesetz
(LGBG), zugleich Artikel 1, Gesetz zu Artikel 11 der Verfassung von Berlin
(Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne
Behinderung) vom 17. Mai 1999, aktualisiert mit dem Ersten Gesetz zur Änderung
vom 20. November 2002, geändert am 29. September 2004 verkündet im GVBl. für
Berlin, Nr. 42. S. 433 (siehe § 12), aktualisiert im Rahmen des Artikel I des
Gesetzes zur Vereinfachung des Berliner Baurechts (Bauvereinfachungsgesetz -
BauVGBln -) vom 29.09.2005 (GVBl. S. 495) und des "Zweiten Gesetzes zur
Rechtsvereinfachung und Entbürokratisierung" veröffentlicht in GVBl. S.
757 vom 24.12.2005, geändert mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung"
vom 19. Juni 2006 (GVBl. für Berlin, Nr. 23, S. 576)
sowie Gesetz über die Entschädigung der Mitglieder der
Bezirksverordnetenversammlungen, Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger
Personen zuletzt geändert am 19.12.2002 und der daraus resultierenden
Verordnung zur Durchführung, zuletzt geändert am 28. Juni 1992; F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: jährliche haushaltsmäßige Einstellung
von 2040,00 € in Kapitel 3300, Titel 41201 G. Gleichstellungsrelevante Auswirkungen: In
der Arbeit des Beirates werden gleichstellungsrelevante Aspekte berücksichtigt. H. Behindertenrelevante Auswirkungen: Umsetzung
des LGBG I. Migrantenrelevante Auswirkungen: In
der Arbeit des Beirates werden migrantenrelevante Aspekte berücksichtigt Anlage 1 Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung Marzahn-Hellersdorf Stand: November 2006
Anlage 2 Geschäftsordnung
des Beirates für Menschen mit Behinderung Marzahn-Hellersdorf 1. Grundlagen und
Zielsetzung des Beirates 2. Mitgliedschaft 3. Legitimation des
Beirates 4. Schwerpunkte der
Arbeit 5. Organisation der
Arbeit 1.
Grundlagen und Zielsetzung Der
Behindertenbeirat Marzahn- Hellersdorf vertritt die Interessen aller im Bezirk
Marzahn-Hellersdorf lebenden und arbeitenden Menschen mit Behinderung und ihrer
Familien. Der
Beirat wirkt im Sinne des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland, der Berliner Verfassung und des Landesgleichberechtigungsgesetzes
des Landes Berlin. Der
Beirat wirkt darauf hin, dass jegliche Diskriminierung von Menschen mit
Behinderung im Bezirk abgebaut und so die partielle gesellschaftliche
Ausgrenzung von behinderten Menschen überwunden wird. Hierzu
wird die Zusammenarbeit mit dem Landesbeirat angestrebt. 2.
Mitgliedschaft Mitglieder des Beirates sind
Vertreter der Interessen behinderter Menschen in eigener Sache. Stimmberechtigte
Mitglieder * Initiativmitglieder * Behindertenbeauftragter * Vertreter
von Behindertenorganisationen, die im Bezirk Marzahn-Hellersdorf ihren
Wirkungskreis haben Mitglieder mit beratender
Stimme * interessierte
Verordnete der BVV * Einzelpersonen
insbesondere Angehörige von Behinderten , die im Bezirk ihren
Wohnsitz haben und ein begründetes Interesse an der Mitarbeit nachweisen
können * Vertreter
von Verbänden und Vereinen ohne Stimmrecht Neue
Mitglieder werden auf Antrag aufgenommen, wenn 2/3 der an der Abstimmung
beteiligten Beiratsmitglieder dafür votieren. Das neue Mitglied muss sich zu
den Grundlagen und den Zielen sowie zu
den internen Regelungen des Beirates bekennen. Auf
Antrag kann die Mitarbeit im Beirat beendet werden. Die
Mitgliedschaft endet ebenfalls, wenn ein Mitglied unentschuldigt drei Sitzungen
im Jahr fernbleibt. Vor dem Beschluss über die Beendigung der Mitgliedschaft
durch das Beiratsgremium, ist das betroffene Mitglied zur Stellungnahme
aufzufordern. Institutionen,
Vereine, Verbände, Gruppen und Selbsthilfeorganisationen haben grundsätzlich
eine Stimme. Die stimmberechtigte Person ist einschließlich einer
Vertretungsperson namentlich zu benennen. Beschlüsse
des Beirates bedürfen der einfachen Mehrheit der zur Beiratssitzung anwesenden
Mitglieder. Die
Sitzung des Beirates ist beschlussfähig, wenn 50% der stimmberechtigten
Beiratsmitglieder anwesend sind. 3.
Legitimation der stimmberechtigten Beiratsmitglieder Landesgleichberechtigungsgesetz
(LGBG), 4.
Schwerpunkte der Arbeit Der
Beirat berät das Bezirksamt, insbesondere den Behindertenbeauftragten in allen
für den Bezirk relevanten behindertenpolitischen Angelegenheiten. Der
Beirat ist berechtigt, über den Behindertenbeauftragten, das Bezirksamt von
Problemen behinderter Menschen im Bezirk zu unterrichten, sowie eigene
Vorschläge und Empfehlungen zur Lösung der Probleme zu geben. Dazu
lädt der Beirat Verantwortungsträger sowie Entscheidungsträger des Bezirksamtes
und anderer Institutionen thematisch zu den Beiratssitzungen ein. Die
aus diesen Beratungen resultierenden Beschlüsse werden dem Bezirksamt sowie dem
Fachausschuss für Menschen mit Behinderung der BVV zur Kenntnis gegeben. Zu
Beginn des Jahres stellt der Beirat einen jährlichen Arbeitsplan auf.
Schwerpunkte des Arbeitsplanes sind an der Realisierbarkeit der Vorhaben zu
orientieren. Eine
Sitzung des Behindertenbeirates im I. Halbjahr sollte einer
Bürgermeistersprechstunde vorbehalten sein. Einmal
jährlich ist der BVV und dem Bezirksamt über die Arbeit des Behindertenbeirates
Bericht zu geben. Der
Beirat behält sich das Recht vor, zu unterschiedlichen Problemlagen die
Öffentlichkeit zu informieren, sowie öffentlichkeitswirksame Aktionen
durchzuführen, sofern die Notwendigkeit solcher Maßnahmen seitens der Mehrheit
der Beiratsmitglieder unterstützt wird. 5.
Organisation des Beirates Der Beirat besteht aus
folgenden Gremien: zwei Stellvertreter/innen ein/e Geschäftsführer/in Die Gremien des Beirates
werden aller 4 Jahre gewählt. Der
Beirat tagt regelmäßig am ersten Montag im Monat unter Einhaltung einer
Sommerpause im Juli und August. Außerordentliche
Sitzungen sind bei Bedarf durch Einladung der Vorsitzenden möglich. Eine
gesonderte Einladung zu den Regelterminen erfolgt nicht. Die
Sitzung des Beirates ist beschlussfähig, wenn 50% der stimmberechtigten
Beiratsmitglieder anwesend sind. Über
den Inhalt der Sitzungen insbesondere über alle Beschlüsse wird ein
Festlegungsprotokoll erstellt und durch die Geschäftsführung allen
Beiratsmitgliedern rechtzeitig zur nächsten Sitzung zugestellt. Die
Vorsitzenden bereiten in Absprache mit der Geschäftsführung, frühzeitig die Beiratssitzungen vor. 05. Februar 2001 |
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Anne Nentwich, BVV L
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