Drucksache - 0997/V  

 
 
Betreff: Pflanzliste in Bebauungsplänen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR ÖkStadt
Verfasser:Dr. Heinrich NiemannNiemann, Heinrich
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
28.08.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Änderungen in der BVV beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.11.2003 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 28.10.2003 PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                              Berlin, den 15.10.03

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 27.11.03

 

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:      Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV, DS-Nr. 997/V aus der 24. BVV vom 28.08.03, Pflanzliste in Bebauungsplänen

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Dem Ersuchen der BVV wird durch das Bezirksamt auf der Grundlage der rechtlichen Bestimmungen gefolgt.

 

1.      Die Empfehlungen der Pflanzlisten dienen dem Erhalt des städtebaulich prägenden Charakters des Siedlungsgebietes. Diese Zielstellung befindet sich überwiegend in Übereinstimmung mit den Zielen des Landschaftsprogramms. Im Siedlungsgebiet sind hier im Bestand hauptsächlich die obstbaum- und die waldbaumgeprägten Bereiche zu unterscheiden. Bei der Erarbeitung der Pflanzlisten ist entscheidendes Ziel, dass der städtebauliche Charakter erhalten bleibt. Aufgrund der offenen bzw. abweichenden Bauweise (Begrenzung von Baukörperlängen) ist die Wirkung der Baumpflanzungen in den öffentlichen Straßenraum gegeben, wenn kleinkronige Bäume gepflanzt werden. Dementsprechend wird eine Überarbeitung von Pflanzlisten hinsichtlich der Berücksichtigung kleinkroniger Bäume über das bisherige Maß hinaus durch das Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt erfolgen.

 

2.      Abweichend dazu werden empfehlende Pflanzlisten u.U. dann keine kleinkronigen Bäume enthalten können, wenn damit die planungsrechtliche Sicherung des beabsichtigten städtebaulichen Charakters eines Gebietes (wie z.B. in der Taut-Siedlung) nicht gewährleistet ist. In der Tautsiedlung war wichtiges städtebauliches Ziel der Erhalt des Gartenstadtcharakters. Wesentliches Gestaltungsmerkmal sind hier neben der Bebauung Großbäume wie Kiefer, Birke und Walnuss. Im Sinne des Erhalts des spezifischen städtebaulichen Charakters wurde mit eben diesen Bäumen eine spezielle empfehlende Pflanzliste erarbeitet.

 

Die Pflanzung kleinkroniger Bäume könnte sich u.U. auch ausschließen in Gebieten in verdichteter Bauweise, wenn ihre Funktion bei der Prägung des städtebaulichen Charakters (nicht mehr wirksam im öffentlichen Straßenraum) in Frage gestellt ist. In jedem Fall ist für jeden Bebauungsplan eine gesonderte Entscheidung zu treffen.

 

3.      Eine gesonderte Problematik besteht bei der Umsetzung von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen. Hier muss geprüft werden, ob durch kleinkronige Bäume der Ausgleich und Ersatz durch diese geleistet werden kann. Dieses Ergebnis wird in die Abwägung eingestellt. Die bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke unter Berücksichtigung der Art der Bepflanzung ist ein privater Belang, der neben den öffentlichen Belangen ebenfalls einzustellen ist. Prinzipiell spricht auch hier nichts gegen die Aufnahme kleinkroniger Bäume in eventuelle Pflanzlisten.

 

 

Dr. Schmidt                        Dr. Niemann

Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin                        Bezirksstadtrat für

                        Ökologische Stadtentwicklung

 

 
 

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