Drucksache - 0997/V
Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von
Berlin Berlin,
den 15.10.03 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Sitzung der
Bezirksverordnetenversammlung am 27.11.03 1. Gegenstand der Vorlage: Abschlussinformation zum Ersuchen der BVV,
DS-Nr. 997/V aus der 24. BVV vom 28.08.03, Pflanzliste in Bebauungsplänen 2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten: Dem Ersuchen der BVV wird durch das Bezirksamt auf der
Grundlage der rechtlichen Bestimmungen gefolgt. 1.
Die
Empfehlungen der Pflanzlisten dienen dem Erhalt des städtebaulich prägenden
Charakters des Siedlungsgebietes. Diese Zielstellung befindet sich überwiegend
in Übereinstimmung mit den Zielen des Landschaftsprogramms. Im Siedlungsgebiet
sind hier im Bestand hauptsächlich die obstbaum- und die waldbaumgeprägten
Bereiche zu unterscheiden. Bei der Erarbeitung der Pflanzlisten ist
entscheidendes Ziel, dass der städtebauliche Charakter erhalten bleibt.
Aufgrund der offenen bzw. abweichenden Bauweise (Begrenzung von
Baukörperlängen) ist die Wirkung der Baumpflanzungen in den öffentlichen
Straßenraum gegeben, wenn kleinkronige Bäume gepflanzt werden. Dementsprechend
wird eine Überarbeitung von Pflanzlisten hinsichtlich der Berücksichtigung
kleinkroniger Bäume über das bisherige Maß hinaus durch das Stadtplanungsamt in
Abstimmung mit dem Natur- und Umweltamt erfolgen. 2.
Abweichend
dazu werden empfehlende Pflanzlisten u.U. dann keine kleinkronigen Bäume
enthalten können, wenn damit die planungsrechtliche Sicherung des
beabsichtigten städtebaulichen Charakters eines Gebietes (wie z.B. in der
Taut-Siedlung) nicht gewährleistet ist. In der Tautsiedlung war wichtiges
städtebauliches Ziel der Erhalt des Gartenstadtcharakters. Wesentliches
Gestaltungsmerkmal sind hier neben der Bebauung Großbäume wie Kiefer, Birke und
Walnuss. Im Sinne des Erhalts des spezifischen städtebaulichen Charakters wurde
mit eben diesen Bäumen eine spezielle empfehlende Pflanzliste erarbeitet. Die Pflanzung
kleinkroniger Bäume könnte sich u.U. auch ausschließen in Gebieten in
verdichteter Bauweise, wenn ihre Funktion bei der Prägung des städtebaulichen
Charakters (nicht mehr wirksam im öffentlichen Straßenraum) in Frage gestellt
ist. In jedem Fall ist für jeden Bebauungsplan eine gesonderte Entscheidung zu
treffen. 3.
Eine
gesonderte Problematik besteht bei der Umsetzung von Ausgleich- und
Ersatzmaßnahmen. Hier muss geprüft werden, ob durch kleinkronige Bäume der
Ausgleich und Ersatz durch diese geleistet werden kann. Dieses Ergebnis wird in
die Abwägung eingestellt. Die bestmögliche Ausnutzung der Grundstücke unter
Berücksichtigung der Art der Bepflanzung ist ein privater Belang, der neben den
öffentlichen Belangen ebenfalls einzustellen ist. Prinzipiell spricht auch hier
nichts gegen die Aufnahme kleinkroniger Bäume in eventuelle Pflanzlisten. Dr. Schmidt Dr.
Niemann Stellvertretende Bezirksbürgermeisterin Bezirksstadtrat für Ökologische
Stadtentwicklung |
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