Drucksache - 0178/VI  

 
 
Betreff: Neuberufung des Frauenbeirates (BA-Vorlage Nr. 73/III)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersBzBmin/BzStRin GesSozPers
Verfasser:Pohle, Dagmar 
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
22.03.2007 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Kenntnisnahme PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin        26.02.07

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.03.07

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:           Neuberufung des Frauenbeirates

 

 

2. Die BVV wird um Kenntnisnahme gebeten:

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 20.02.07 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 73/III der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

Die Vorlage ist in der Anlage beigefügt.

 

 

 

 

Dagmar Pohle     

Bezirksbürgermeisterin             

 

 

Anlage

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin      14.02.2007

GleichB    2050

Bearbeiterin: Frau Behrendt

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung –

Nr. 73/III

 

 

A. Gegenstand der Vorlage:      Neuberufung des Frauenbeirates

 

B. Berichterstatter/in:      Bezirksbürgermeisterin Frau Pohle

 

C.1 Beschlussentwurf:      Bezugnehmend auf den BA-Beschluss 1769/II vom 28.06.2006 beschließt das Bezirksamt die Neuberufung des Frauenbeirates bis zum Ende der III. Wahlperiode. Das Bezirksamt beschließt die Berufung der lt. Anlage 1 benannten Frauen. Die Geschäftsführung liegt bei der Gleichstellungsbeauftragten. Weiteres regelt die Geschäftsordnung (Anlage 2).

 

C.2 Weiterleitung an die BVV

      zugleich Veröffentlichung:      Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese Vorlage der BVV zur Kenntnisnahme vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung:      Der Frauenbeirat agiert als Interessenvertretung der im Bezirk lebenden Frauen einerseits und als beratendes Expertinnengremium für Gleichstellung und Geschlechterdemokratie gegenüber dem Bezirksamt andererseits. Die Grundsätze der Tätigkeit des Frauenbeirates sind in § 1 der Geschäftsordnung geregelt. (Anlage 2)

 

E. Rechtsgrundlage:      BA-Beschluss 1769/II vom 28.06.2006

 

F. Haushaltsmäßige     

    Auswirkungen:      keine

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:      Interessenvertretung von Frauen in gleichstellungsrelevanten Angelegenheiten

 

H. Behindertenrelevante

     Auswirkungen:      Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:      Interessenvertretung von Migrantinnen

 

 

 

Dagmar Pohle

Bezirksbürgermeisterin

 

Anlagen

 


 Anlage 1

 

 

Liste der stimmberechtigten Mitglieder des Frauenbeirates

 

Vertreterinnen des FrauenNetzes Marzahn-Hellersdorf

 

-          Frau Karin Gaulke, Marie e.V.

-          Frau Dr. Renate Goldhahn, Nachbarschaftshilfe für Frauen des "Kiek in" e.V.

-          Frau Walburga Böhnisch, Matilde e.V.

-          Frau Annemone Liewald, MiM e.V.

 

Vertreterin für die Interessen von Frauen in der Wissenschaft

 

-          Frau Dr. Evelyn Tegeler, Frauenbeauftragte der ASFH

 

Vertreterin für die Interessen von Frauen in der Wirtschaft

 

-          Frau Dr. Karin Albert, Bauakademie

-          Frau Brigitte Wiedemann, Geschäftsführerin des Hotels "Haus am Niederfeld"

 

Vertreterin für die Interessen von Frauen in der Kultur

 

-          Frau Kathrin Schmidt, Schriftstellerin

 

Vertreterin für die Interessen von Migrantinnen

 

-          Frau Katja Buch, MiM e.V.

 

Vertreterin für die Interessen von Frauen mit Behinderungen

 

-          Frau Monika Schlesier, „Mittendrin in Hellersdorf“ e.V.

 

 

Vertreterin für die Interessen von Mädchen

 

-          noch zu benennen

 

 

 

ständige Gäste:

 

Frau Cornelia Großmann, Arbeitsagentur Berlin-Mitte

Frau Karin Heckel, Jobcenter Marzahn-Hellersdorf

Frau Irina Hirseland, Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung und Menschen mit

                                  Behinderungen

Frau Anke Brehm, Jugendamt

Vertreterinnen und Vertreter der in der BVV vertretenen demokratischen Parteien

 

Geschäftsführung:

 

Frau Liane Behrendt, Gleichstellungsbeauftragte

 

 


                                                                                                                                    Anlage 2

Geschäftsordnung für den Frauenbeirat

beim Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

 

 

§ 1     Grundsätze

  

  1. Der Beirat ist unabhängig und überparteilich.

 

  1. Der Beirat verfolgt das Ziel, den Blick von Frauen in die ökonomischen, politischen und sozialen Gestaltungsprozesse im Bezirk Marzahn-Hellersdorf einzubringen und die Öffentlichkeit für kritisch-weibliche Sichten auf Gleichberechtigung, Gleichstellung und Geschlechterdemokratie zu sensibilisieren.  Der Frauenbeirat verwirklicht diese Ziele durch

 

    • Das Einbringen konstruktiver Lösungsansätze zur Veränderung gesellschaftlicher Gegebenheiten;
    • Das Aufzeigen geschlechterspezifischer Zusammenhänge und bestehender Benachteiligungen von Frauen,
    • den konsequenten Einsatz für die Berücksichtigung der Interessen und Belange von Frauen sowie
    • die Unterbreitung von Vorschlägen und Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität von Frauen und Kindern im Bezirk.

 

  1. Der Beirat wurde vom Bezirksamt per Beschluss Nr. 1769/01 vom 04.07.2006 berufen. Dieser Beschluss wurde per Drucksache Nr. 2560/V als Vorlage am 31.08.2006 zur 59. Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung eingebracht und von dieser zur Kenntnis genommen.

 

§ 2            Aufgaben und Rechte des Beirats

 

  1. Der Beirat arbeitet in allen Angelegenheiten selbständig und unabhängig.

 

 

  1. Der Beirat berät das Bezirksamt und die Bezirksverordnetenversammlung mit ihren Ausschüssen in allen Angelegenheiten.

 

  1. Der Beirat richtet seine Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an das Bezirksamt und an die Bezirksverordnetenversammlung und kann Anträge einbringen und eine dementsprechende Beschlussfassung empfehlen.

 

  1. Der Beirat hat das Recht, an die Öffentlichkeit heran zu treten. Öffentliche Erklärungen des Beirates sind dem Bezirksamt zur Kenntnis zu geben.

 

§ 3              Zusammensetzung des Beirats

 

  1. Der Beirat setzt sich aus mindestens 11 berufenen Frauen und mindestens 9 ständigen Gästen zusammen.

 

  1. Die Mitglieder des Beirats werden vom Bezirksamt für die Dauer einer Wahlperiode der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

  1. Ständige Gäste werden durch den Frauenbeirat benannt.

 

  1. Berufene Mitglieder und ständige Gäste des Beirats sind Frauen, die im Bezirk leben oder arbeiten. Diese Frauen zeichnen sich durch Fachkompetenz und gesellschaftliches Engagement in der sozialen Arbeit, in der Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung aus. Berufene Mitglieder und ständige Gäste sind gleichermaßen zur gewissenhaften Mitarbeit verpflichtet.

 

  1. Berufene Mitglieder, die in Körperschaften tätig sind, nehmen ihre Mitgliedschaft ausschließlich in persönlicher Verantwortung wahr und nicht als Vertreterin der Körperschaft.

 

  1. Berufene Mitglieder können auf eigenen Wunsch, auf Vorschlag des Frauenbeirates oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe vom Bezirksamt wieder abberufen werden, (was der Bezirksverordnetenversammlung per Vorlage zur Kenntnis gegeben werden muss). Bei Ausscheiden von Mitgliedern sind Nachfolgerinnen zu benennen.

 

7.      Der Status des ständigen Gastes kann auf eigenen Wunsch oder bei Vorliegen schwerwiegender Gründe durch den Frauenbeirat wieder aufgehoben werden.

 

 

 

 

§ 4            Beschlussfähigkeit

 

  1. Stimmberechtigt sind immer alle bei den Beratungen anwesenden berufenen Mitglieder und ständigen Gäste. Berufene Mitglieder und ständige Gäste haben jeweils 1 Stimme.

 

  1. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens 30% der Mitglieder anwesend sind.

 

  1. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefasst. Die schriftliche Stimmabgabe ist immer über die Geschäftsstelle möglich. Bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.

 

§ 5            Sprecherinnen, Geschäftsführung und Geschäftsstelle

 

  1. Die Mitglieder des Beirats wählen in ihrer konstituierenden Sitzung zwei Sprecherinnen, die den Beirat nach außen vertreten. Die Sprecherinnen sind jährlich zu bestätigen.

 

  1. Geschäftsführerin des Beirates ist die Gleichstellungsbeauftragte.

 

  1. Geschäftsstelle des Beirates ist das Büro der Gleichstellungsbeauftragten.

 

§ 6            Sitzungen und Arbeitsweise

 

  1. Der Beirat tagt regel- und planmäßig zweimonatlich.

 

  1. Bei besonderer Notwendigkeit, für die sich mindestens drei Mitglieder gegenüber den Sprecherinnen, bzw. der Geschäftsstelle aussprechen müssen, tritt der Beirat auf schriftliche Einladung durch die Geschäftsführerin zusammen.

 

  1. Die Beiratssitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Gästen kann Rederecht erteilt werden.

 

  1. Das Ergebnis der Sitzungen wird schriftlich festgehalten und durch eine Anwesenheitsliste ergänzt.

 

  1. Die Protokolle sind allen Mitgliedern des Beirats spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung zuzuleiten.

 

 

§ 7            Geltungsbereich

 

  1. Diese, der Tätigkeit des Beirates zugrunde liegende Geschäftsordnung ist nach Maßgabe der konstituierenden Sitzung des Beirates vom 05.Oktober 2006 am 13. November 2006  beschlossen worden und gilt ab Beschluss bis mindestens zum 31. Dezember 2006, längstens jedoch bis zum Ablauf der Legislaturperiode2006 - 2011.

 

  1. Die Geschäftsordnung ist für alle berufenen Mitglieder und ständigen Gäste verbindlich.

 

  1. Sie kann mit einfacher Stimmenmehrheit aller Mitglieder geändert werden.

 

Berlin, 13. November 2006

 
 

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