Drucksache - 0033/VI
Die BVV möge beschließen: 1. Der
Jugendhilfeausschuss wird entsprechend der gesetzlichen Vorgaben gebildet. 2. Folgende Ausschüsse werden entsprechend dem BezVG § 9,
Absatz (1) gebildet: Hauptausschuss 15
Mitglieder*
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Begründung:
Die neue Wahlperiode erfordert eine
Neubildung der Ausschüsse.
Die Arbeitsfähigkeit der Ausschüsse ist unabdingbare Voraussetzung, um
haushaltsrelevante Entscheidungen, den Ergänzungsplan 2007 betreffend,
fristgemäß treffen zu können.
Aufgrund der sich ständig erhöhenden Zahl von
Langzeitarbeitslosen in Marzahn-Hellersdorf, für die das Jobcenter mittlerweile
eine außerordentlich wichtige Anlaufstelle darstellt, sollte die Benennung des
Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit, Jobcenter und
Beschäftigungsförderung ein Signal für die Betroffenen sein, dass ihre Anliegen
und Bedürfnisse nach menschlich bezahlter regulärer Arbeit bei den Mitgliedern
der BVV durch eine entsprechende Schwerpunktsetzung in einem Ausschuss
Berücksichtigung finden.
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