Drucksache - 0001/VI
Die
BVV möge beschließen: Dem
vorliegenden Entwurf der Geschäftsordnung der BVV vom 12.10.2006 wird mit den
nachfolgend genannten, am 24.10.2006 im Konsens entstandenen Änderungen
zugestimmt. Einzufügende
Änderungen : § 12 (2) (Zusammensetzung des
Ältestenrates) erhält folgenden Wortlaut: „Er
besteht aus der Vorsteherin und ihrer Stellvertreterin sowie den
Fraktionsvorsitzenden.“ Zweiter,
dritter und vierter Satz werden gestrichen. § 20
(3) (Anträge) wird
nach dem vierten Satz ergänzt durch den Satz: „Zur
Beratung wird eine Redezeitbegrenzung von fünf Minuten pro Fraktion
festgelegt.“ § 29
(2) (Bürgerfragestunde)
erhält im dritten Satz folgenden Wortlaut: „Die
Fragen sind in der Regel drei Arbeitstage vor der Sitzung der BVV schriftlich
im Büro der BVV einzureichen.“ Der
zweite Satz wird gestrichen. § 38 (Abgabe von Erklärungen) erhält im
letzten Satz folgenden Wortlaut: „Jede
persönliche Erklärung ist auf fünf Minuten Redezeit begrenzt.“ Begründung: Die BVV
muss sich per Beschluss eine Geschäftsordnung geben. Auf der Grundlage der
Ergebnisse der Beratung vom 24.10.2006, an der Vertreterinnen aller Fraktionen
teilnahmen, entstand der vorliegende Entwurf. |
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