Drucksache - 2609/V  

 
 
Betreff: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 1. Halbjahr 2006 (BA-Vorlage Nr. 1869/II)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBmin/BzStRin GesSozPersHauptausschuss
Verfasser:Dahler, Klaus-Jürgen 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV Vorberatung
18.10.2006 
111. Geschäftliche Mitteilungen der Vorsteherin der BVV    
Hauptausschuss Entscheidung
06.12.2006 
Öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
14.12.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
1. Vorlage zur Beschlussfassung PDF-Dokument
Anlage-Details-Zahlen-Mehrausgaben PDF-Dokument
2. Beschlussempfehlung Hasuptausschuss PDF-Dokument

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf                                                                                                                              17.10.06

 

 

 

 

Vorlage zur Beschlussfassung

 

für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

 

 

1. Gegenstand der Vorlage:     Über- und außerplanmäßige Ausgaben im 1. Halbjahr 2006

 

 

Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung am 10.10.06 beschlossen, die BA-Vorlage Nr. 1869 /II der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

 

 

2. Die BVV möge beschließen:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des 1. Halbjahres 2006 werden

entsprechend § 12 Absatz 2 Nr.1 BezVG durch Beschlussfassung bestätigt.

 

 

 

Dr. Klett

Bezirksbürgermeister

 

 


Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin                                    .10.2006

Fin 1                                                                                                                                                                                                       2902

Bearbeiter: Frau Lutzke

 

 

Vorlage für das Bezirksamt

- zur Beschlussfassung -

Nr. 1869 /II

 

A. Gegenstand der Vorlage: Über- und außerplanmäßige Ausgaben im

                        1. Halbjahr 2006

 

B. Berichterstatter:                        Bezirksbürgermeister, Dr. Uwe Klett

 

C.1 Beschlussentwurf: Das Bezirksamt genehmigt nachträglich die zu-

                        gelassenen über- und außerplanmäßigen Aus-

                        gaben für das 1. Halbjahr  2006.

 

C.2 Weiterleitung an die BVV                        Das Bezirksamt beschließt weiterhin, diese

       zugleich Veröffentlichung: Vorlage der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen und umgehend zu veröffentlichen.

 

D. Begründung: In der Haushaltsdurchführung 2006 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ansätze veranschlagt waren.

            § 37 LHO regelt den Umgang mit über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

            Über- und außerplanmäßige Ausgaben gegenüber dem Bezirksplan bedürfen der Einwilligung durch das Bezirksamt und sind zur nachträglichen Genehmigung der BVV vorzulegen.

            Mit der Vorlage wird ein titelkonkreter Nachweis aller im 1. Halbjahr 2006 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erbracht.

 

E. Rechtsgrundlage:                        - Artikel 88 Abs. 2 VvB;

- §§ 12 Abs. 2 Nr. 1, 36 Abs. 2 b und Abs. 3

  BzVG;

- AV § 37 Abs. 2.2 LHO

 

F. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Veränderungen von verfügbaren Mitteln in einzelnen Kapiteln/Titeln des Bezirkshaushaltsplanes.

 

G. Gleichstellungsrelevante

     Auswirkungen:                        keine

 

H. Behindertenrelevante

    Auswirkungen:                        keine

 

I.  Migrantenrelevante

    Auswirkungen:                        keine

 

 

 

Dr. Uwe Klett

Bezirksbürgermeister

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2006 o.g. Vorlage beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich, mit drei Ja-Stimmen und elf Enthaltungen, die Vorlage zu beschließen.

 

 
 

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