Drucksache - 2475/V  

 
 
Betreff: Zur Reform des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBzStR FinIm
Verfasser:Frenzel, Felix 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Anhörung
01.06.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage SPD PDF-Dokument
2. Schriftliche Antwort PDF-Dokument

Schriftliche Antwort

Schriftliche Antwort

zu einer Großen Anfrage

- zur Kenntnisnahme -

 

 

Schriftliche Beantwortung der Großen Anfrage Drs. 2475/V des Bezirksverordneten Herrn Felix Frenzel - SPD

 

1.      Welche Personaleinsparungen kommen im Rahmen der Reform des ÖGD auf den Bezirk zu?

 

Zum neuen GDG wurde ein Basismodell zur Berechnung des Personalbedarfs in Berlin durch die Projektgruppe in Diskussion mit dem Fachbeirat erarbeitet. Das Basismodell wird zurzeit überarbeitet und diskutiert.

Die Personalstellen für die Berliner Bezirke basieren auf einem IST-Stand vom 1.1.2006 und weisen für die einzelnen Fachbereiche und Dienste die Stellen nach Berufsgruppen aus.

Einsparungen wird es geben, jedoch unterschiedlich nach Diensten und Berufsgruppen.

Da das aktuelle Basismodell dem Fachbeirat noch nicht vorliegt, können zum jetzigen Zeitpunkt zu künftigen Personaleinsparungen im Bezirk keine konkreten Angaben mitgeteilt werden.

 

2.      Schließt sich das Bezirksamt der Forderung des Gesundheitsstadtrates von Mitte an, den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (in seinen Ressourcen und Aufgaben) auch künftig zu erhalten?

 

Aus der Forderung des Bezirksamtes Mitte von Berlin ist nicht ersichtlich, welche Ressourcen und Aufgaben des KJGD gemeint sind.

Der KJGD ist weiterhin im zukünftigen Fachbereich 1 mit seinen Aufgaben verankert. Die Prüfung von Gewährleistungsaufgaben ist noch nicht abgeschlossen, sodass evtl. die Untersuchung nach dem Jugendarbeitschutzgesetz an potentielle Gewährleistungsträger gegeben werden kann. Eine abschließende Aussage dazu ist  momentan nicht möglich.

Wenn Gewährleistung in Frage kommt, betrifft dies nicht ganze Produkte, sondern nur differenziert einzelne Leistungen der Produkte.

 

 

Dagmar Pohle

 
 

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