Drucksache - 2436/V  

 
 
Betreff: Zu Mitarbeitern des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksverordneteBezirksverordnete
Verfasser:Dr. Klett, UweCzaja, Sebastian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
27.04.2006 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Marzahn-Hellersdorf schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündliche Anfrage PDF-Dokument
2. Antwort Mündl. Anfrage Dr. Klett PDF-Dokument

Soz ID 1

Soz ID 1                                                                                                          22. Mai 2006

Bearbeiter: Krause                                                                                                4300

 

 

 

Vorsteherin der BVV

 

 

 

Mündliche Anfrage BVV Drs.-Nr. 2436/ V

hier: Herr Czaja, Sebastian

 

 

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirksamtes sind für Bundesaufgaben an die Bundesagentur für Arbeit “ausgeliehen”?

 

Keine.

 

Das Bezirksamt hat gemäß § 9 Absätze 2 und 4 ArGe- Errichtungsvertrag sein für die Auf­gabenerfüllung der ArGe vorgesehenes Personal in die ArGe umgesetzt. Dieses Personal nimmt die kommunalen und nichtkommunalen Aufgaben wahr. Die Umsetzung erfolgte im Rahmen der tarif- und dienstrechtlichen Vorschriften, welche im Land Berlin Anwendung finden.

 

In Anwendung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes können unter bestimmten Voraus­setzungen durch Arbeitgeber Dritten Arbeitnehmer/-innen (Leiharbeitnehmern/-innen) zur Arbeitsleistung überlassen “ausgeliehen” werden. Dieses Gesetz findet im vorliegenden Fall keine Anwen­dung.

 

 

Ist der Arbeitsanfall in den Sozial- und Wohnungsämtern des Bezirkes durch die Hartz IV Reform erheblich gesunken, da der überwiegende Teil der Hilfeempfänger nunmehr durch das JobCenter betreut wird?

 

 

Der Arbeitsanfall ist im Verhältnis zum zur Verfügung stehenden Personal im Sozialamt nicht  gesunken, da das Aufgabenspektrum weit mehr Inhalte ausweist, als nur die Aufgaben der Hilfe zum Lebensunterhalt. 

 

Mit dem Rückgang der Fallzahlen “Hilfe zum Lebensunterhalt” im Sozialamt (2004 = 7.623; 2005 = 225)  – durch die Umsetzung des SGB II - wurde das entsprechende Personal aus den Leistungsbereichen u.a. in das JobCenter umgesetzt.

 

Zur sozialpädagogischen Betreuung der Alg- II- Empfänger/-innen nach § 15 und 16 Abs. 2 SGB II nutzt das JobCenter den Sozialdienst des Sozialamtes.

 

 

 

 

 

 

 

Mit Umsetzung der "Hartz lV - Reform" hat sich 2005 das Aufkommen an Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschuss) mit 12.235, gegenüber 30.638 aus dem Jahr 2004 deutlich verringert. Im entsprechendem Umfang des Geschäftsprozesses Wohngeld wurden haushaltswirksam die Personalkosten abgesenkt und das verbleibende Personal als Fachbereich in das Amt für Bürgerdienste integriert.

Da in unserem Bezirk Antragstellung, Beratung und Nachreichungen zu Wohngeld ausschließlich über die 5 Bürgerämter möglich ist, stehen den Bürgerinnen und Bürgern diese Öffnungszeiten zur Verfügung und die durchschnittliche Bearbeitungszeit kann weiterhin bei 6 - 8 Wochen gesichert werden.

 

 

Wie viele Mitarbeiter wurden seit Anfang 2005 gegen Kostenerstattung der Bundes-agentur für Arbeit für Bundesaufgaben in die Arbeitsgemeinschaft umgesetzt ?

 

 

Im Zeitraum bis zum 31.03.2006 wurden gegen Kostenerstattung 93 Mitarbeiter/-innen vom Bezirksamt in das JobCenter umgesetzt. Sie üben nichtkommunale Aufgaben nach dem SGB II aus.

 

Im gleichen Zeitraum wurden 29 Mitarbeiter/-innen vom Bezirksamt in das JobCenter zur Wahrnehmung der kommunalen Aufgaben umgesetzt.

 

Weitere Mitarbeiter/-innen wurden und werden noch vom ZeP in das Bezirksamt versetzt und kommen im JobCenter gegen Kostenerstattung zum Einsatz.

 

 

Im Sozialamt sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt 122 Personen beschäftigt.

 

 

 

 

 

Dr. Klett

 

 
 

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